Kaufvertrags - Seminar der URCI e.V. am Freitag, 11. März 2022 in Rastatt
Auf reges Interesse stieß das heutige Seminar, das sich ausschließlich für die Interessen der Hundezüchter befasste. Was vielen Anwesenden nicht klar war ist, dass seit dem 01. Januar 2022 viele Änderungen im Deutschen Kaufrecht eingetreten sind, die einmal mehr das Wohl und die Interessen der Käufer schützen sollen und dies zum Nachteil des Verkäufers. Zusammen gefasst heisst das, je kürzer der Vertrag, desto besser. Auf welche Tücken es ankommt, was zu Berücksichtigen ist, die richtige Formulierung, darüber referierte Ralf Lehmann in seinem 2-stündigem Vortrag, der viel Aufmerksamkeit erforderte und der lebhaft diskutiert wurde. Wie oft ein Kaufvertrag benutzt werden darf, bevor er zur Allgemeinen Geschäftsbedingungen „deklariert“ wird, wie unnötig mitgegebene Gesundheitszeugnisse sind, darüber wurde ebenfalls aufgeklärt. Die Leitung unterlag an diesem Abend, dem 1. Vorsitzenden der URCI e.V. Michael Kraft, der auch über die kommenden Seminardaten des laufenden Jahres berichtete und Anderem, am Ostersamstag, 16. April 2022 in Völklingen-Wehrden, wo über das Neue Tierschutzgesetz, insbesondere Qualzuchten und Zuchtverbote referiert wird und jetzt schon etliche Anmeldungen vorliegen.