An alle Züchter der URCI e.V.
Tierärztl. Untersuchungen, sowie Laboruntersuchungen
Es werden in den erstellten Ahnentafeln der URCI e.V. nur die tierärztl. Untersuchungen, sowie Laboruntersuchungen der Vorfahren eingetragen, die uns Vorliegen! Keinesfalls ist es unsere Aufgabe, Genetikvoraussagen zu treffen, oder zu interpretieren (wie z.B.: die Vorfahren sind Genetisch frei verpaart – also sind die Nachkommen Genetisch frei) und Diese dann in die Welpenahnentafel einzutragen! Dies sind Argumente und Aussagen, die die Züchter bei ihren Verkaufsgesprächen und Informationen an ihre möglichen Welpeninteressenten weiter geben, oder auch schriftlich in ihren Kaufverträgen formulieren und schriftlich festhalten können. Uns vorliegende Genetische Laboruntersuchungen, sowie tierärztliche Untersuchungen (Patella, HD,ED,OCD, Keilwirbel) der Elterntiere werden nach wie vor berücksichtigt, dokumentiert und in die Welpenahnentafel eingetragen.
Rechnungen von beantragten Wurfmeldungen
Wir mussten feststellen, dass es Züchter gibt, die auf einmal ihrer SEPA-Lastschrift Anweisung widersprochen haben, dies aus irgendwelchen Gründen (kein Geld, Fehler in der Ahnentafel, usw.). Dies wird ohne irgendeine Vorwarnung an uns getätigt. Erst auf mehrfacher Nachfrage werden dann die Gründe angegeben, die vielfältig sind.
Wir weisen darauf hin, dass wir bei diesen Züchtern keine SEPA mehr vornehmen und dann die neu erstellten Ahnentafeln, nach Fertigung und erst nach Zahlungseingang versenden! Der Züchter erhält von uns eine Benachrichtigung (e-mail, whattsapp), dass die Ahnentafeln erstellt sind und dann nach erfolgtem Zahlungseingang versendet werden! Eine Vorabversendung wird es somit nicht mehr geben!
Ruth Kennel, Zuchtwart und Zuchtrichterin verstorben
Am 10.01.22 verstarb völlig überraschend und nach schwerer Krankheit fast genesen, unsere langjährige Funktionärin Ruth Kennel. Sie wurde im 31.10.1945 geboren und verließ uns somit im Alter von knapp 77 Jahren. Auf unsere Ruth war immer Verlass und sie war ein Vorbild an Zuverlässigkeit, Loyalität, Freundlichkeit und Fachwissen. Sie hinterlässt eine große Lücke in Verband und Verein und wird nicht nur uns, sondern auch den vielen Züchtern und Hundefreunden mit ihrem engagierten Einsatz fehlen. Am 25. Januar 2022 wurden ihre sterblichen Überreste unter dem Beisein einer kleinen URCI-Abteilung in Nordheim beigesetzt. Unser Mitgefühl gehört ihrem Mann und Kindern, sowie Enkelkindern, für die sie stets ein Anker in der Brandung war.
Michael Kraft
1. Vorsitzender URCI e.V.
Liebe Mitglieder und Züchter der URCI e.V.
In den schwierigen Zeiten der Corona-Krise, werden erneut und verstärkt auch die Züchter und Funktionäre unseres Verbandes gefordert. Viele Fragen zur Hundezucht während dieser weltweiten Krise stellten uns vor große Herausforderungen, was hauptsächlich auch Wurfabnahmen durch unsere Zuchtwarte betrifft. Erneut reagiert nun unser Verband mit der Sonderregelung zum Schutz von Züchter und Zuchtwarten, was die nun kommenden Wurfabnahmen betrifft und wir bieten Ihnen diese Sonderregelung, die vorläufig befristet bis zum 31.01.2021, wie folgt wieder an:
Ab dem Datum 14.12.2020 - befristet bis zum 31.01.2021, können die Wurfabnahmen wieder wahlweise von Ihrem Tierarzt (wenn Ihnen kein Zuchtwart zur Verfügung steht) vorgenommen werden. Denken Sie aber bitte daran, auch ein TA oder seine Helferinnen können an Corona erkrankt sein und wenn ein Zuchtwart zu Ihnen nach Hause kommen kann, ist die Ansteckungsgefahr um ein vielfaches Kleiner, als in einer Tierarztpraxis.
Hierzu haben wir unter Downloads (http://www.urciev.de) dann: Wurfabnahme Tierarzt (ganz unten), ein Formular eingestellt, das Sie bitte ausdrucken und vom Tierarzt unterzeichnet, zusammen mit der Wurfabnahmebescheinigung und den restlichen üblichen Begleitpapieren (Ahnentafel, Deckschein, ärztl. Untersuchungen, etc.) an das Zuchtbuchamt der URCI e.V. senden.
Die Gebühren hierzu werden Ihnen wie zuvor auch gehandhabt, vom Zuchtbuchamt per mail zugesandt und nach Eingang der Zahlung (zur Zeit: Ahnentafel 15,--, Bearbeitungsgebühr pro Welpe 5,--, Eintragungsgebühr 10,--, Porto und Versand 3,-- bzw. 4,--) werden Ihnen, die neuen Ahnentafeln zugesandt. Übrigens: Diese Gebühren sind keine "Corona-Gebühren", sondern die normalen Gebühren, die jeder Zuchtwart bei der Wurfabnahme pro Welpe erhält und bedeutet somit keinen Gebührenmehraufwand für den Züchter! Da jeder einzelne Wurfmeldeschein von einem Tierarzt, gesondert vom Hauptzuchtwart und dem Zuchtbuchamt übergeprüft werden muss (die Fehlerquelle ist hier nach wie vor, erschreckend hoch, wir mussten immer wieder Tierarzt-Wurfmeldungen unbearbeitet zurück senden), bedeutet diss einen erhöhten Zeit - und Portoaufwand - für den Verband und jeder Züchter möchte ja schnellstens seine neuen Papiere erhalten!
Kommen Sie Gut und Gesund durch diese schwierige Zeit, wir Drücken und Umarmen Sie und Hoffen auf das Beste! Ihr Michael Kraft,
Hauptzuchtwart URCI e.V.
Wann ist eine Hundezucht genehmigungspflichtig?
Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet oder mit Hunden handelt, benötigt die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Dies ist im § 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festgelegt. Wann eine gewerbsmäßige Tierzucht vorliegt, sagt das TierSchG aber nicht. Bei dem Stichwort „gewerbsmäßige Hundezucht“ schießen einem Bilder von Massenhaltung und „Ausschussproduktion“ durch den Kopf – doch weit gefehlt. Der Gesetzgeber meinte etwas ganz anderes. Man konkretisierte das TierSchG in der Form, dass bei der Haltung von mindestens drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder mindestens drei Würfen jährlich nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a TierSchG i.V.m. Nr. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9.02.2000 in der Regel von einer gewerbsmäßigen Zucht auszugehen ist. Gewerbsmäßig handelt nach Nr. 12.2.1.5 der Verwaltungsvorschrift, wer die Zucht selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Es braucht demnach kein Gewerbebetrieb im herkömmlichen Sinne vorzuliegen - es genügt bereits, wenn drei Zuchthündinnen gehalten werden. Die Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes ist vielmehr gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts. Wenn ein wechselnd großer Hundebestand vorliegt und zahlreiche Verkaufsanzeigen geschaltet werden, spricht dies für eine klare Gewerbsmäßigkeit. Treffen diese oder die vorgenannten Merkmale zu, so braucht der Hundezüchter eine Genehmigung. Fehlt sie, ist das Veterinäramt dazu verpflichtet, die Hundezucht und den Handel zu verbieten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 4 K 5551/98. Hundezucht ist die planmäßig durchgeführte Paarung von Rassehunden, die einem bestimmten Zuchtziel (z. B. Körperbau, Leistung, Gesundheit u. a.) entsprechen, in der Erwartung, dass die gewünschten Eigenschaften und Merkmale sich in den Nachkommen vererben. Die Erlaubnis muss wie gesagt beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen sind gem. § 11 Abs. 2 TierSchG für diese Erlaubnis zu erfüllen:
1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat (Nachweis insb. durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis)
3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende, mithin tierartgerechte, Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen
Die Erlaubnis ist mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen zu versehen, soweit das zum Schutz der Tiere erforderlich ist. So kann insbesondere die Führung eines Tierbestandsbuchs, eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl und die regelmäßige Fort- und Weiterbildung angeordnet werden, um nur einige Beispiele zu nennen. Mit einem Antrag auf Erlaubnis der Hundezucht gem. § 11 TSchG wird dem Hundezüchter eine gewerbsmäßige Hundezucht-Genehmigung erteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Züchter nur alle drei Jahre einmal einen Wurf zieht, sondern die Anzahl der gehaltenen fortpflanzungsfähigen Hündinnen ist entscheidend. Es bleibt auch unberücksichtigt, ob ein Züchter Hündinnen zur Zucht verwendet, die nicht in seinem Haus leben, um den eigenen Bestand niedrig zu halten und so mehr Zeit für die Betreuung der Tiere zu haben oder er lieber seinen Hündinnen nur wenige Würfe im Leben zumuten will als einer einzigen Hündin entsprechend mehr. Sobald er drei Würfe im Jahr zieht, fällt er ebenfalls unter die Anmeldepflicht. Das Merkmal „selbständig“ ist in aller Regel eindeutig erfüllt, denn die Zucht wird nur in den seltensten Fällen für Dritte betrieben. Für die Gewinnerzielungsabsicht spielt es keine Rolle, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht (den auf den Erfolg gerichteten Willen) hat, sich durch wiederholte Tätigkeit eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Im Übrigen handelt derjenige, der die gewerbliche Hundezucht vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt oder der vorsätzlich oder fahrlässig einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen Auflage zuwiderhandelt, ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu EUR 25.000.-- belegt werden.
Frank Richter, Rechtsanwalt
Kastanienweg 75a, 69221 Dossenheim, Telefonnummer 06221/727-4619
Faxnummer 06221/727-6510
www.richterrecht.com.
Zuchttauglichkeitsprüfungen, Ahnentafeln und Championate des Vereins KGFD e.V.
Wichtige Info,für unsere Züchter und Hundeaussteller:
Absofort werden alle ZTP`s der Heike Konrad, sowie deren „verteilte“ Championate bei deren Hundeausstellungen, sowie deren Ahnentafeln des KGFD nicht mehr anerkannt!
Begründung:
Zweifelhafte und nicht nach FCI - Standard erteilte ZTP`s und Ausstellungstitel, sowie unkorrekt erstellte Ahnentafeln.
Richter und Zuchtwart Tagung am Samstag, 20. Oktober 2018 in Baden-Baden
Wurfabnahmen und deren Problematik
Wichtig: An alle Züchter!
Immer wieder kommt es vor, dass Züchter ihre Welpen verkauft haben und feste Abholtermine mit ihren Käufern vereinbart haben, ohne dass vorab ein Wurfabnahme mit einem unserer Zuchtwarte erfolgt war. Bedauerlicherweise wird u.a. hier nicht berücksichtigt, dass es Probleme geben kann, die eine Wurfabnahme verzögern: z.B. Durchfall, zu kleine Welpen, Erkrankungen anderer Art bei Welpen oder bei dem Züchter, etc., die dann dazu führen, dass die Welpen erst 1 – oder 2 Wochen später imunisiert werden können. Dann einen kurzfristigen Wurfabnahmetermin zu erhalten, kann mitunter schwierig sein, da ja unsere Zuchtwarte dies in ihrer Freizeit tätigen und eben auch berufstätig sind, gerade selbst einen Wurf haben, oder erwarten. Anstatt dann aber den Abgabetermin der verkauften Welpen zu verschieben, wird gejammert, der Zuchtwart sei Schuld, dass es nun Probleme mit Welpenkäufern wegen verspäteter Abgabe gibt. Wir haben auch schon erlebt, dass Welpen einen Tag nach ihrer Erstimpfung und der gleichzeitg erfolgten Wurfabnahme abgegeben werden. Dies ist nicht nur äußerst leichtsinnig und unverantwortlich den Welpen gegenüber, denn in dieser so kurzer Zeitspanne ist es gar nicht möglich, auf eine mögliche Erstreaktionen der frisch erfolgten Impfung zu reagieren. Zwar schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass Welpen vor der 8. Lebenswoche nicht abgegeben werden dürfen, aber eine Wurfabnahme durch unsere Zuchtwarte darf auch erst nach 8 Wochen erfolgen und nur des Profit wegen gleich die Hunde abzugeben, ist im Prinzip unverantwortlich. Zudem müssen die Welpen ja grundsätzlich geimpft und geschippt sein! Theoretisch ist also eine Abgabe mit 8 Wochen gar nicht möglich. Bei manchen Züchtern entsteht so der Gedanke: 8 Wochen alt und weg – so früh wie möglich - das entspricht jedoch nicht dem Sinn unserer Zuchtordnungsphilosophie! Dass man erkrankte Welpen erst später impft, dafür sorgt schon ein gewissenhafter Tierarzt, der die Welpen vorab untersucht und dies dann ablehnt. Wenn man nun erkrankte Welpen im Haus hat, sorgt auch ein gewissenhafter Züchter dafür, dass selbst nach Genesung und darauffolgender Impfung, die Welpen etwas länger zur Beobachtung im Haus bleiben. Denn die Wurfabnahme erfolgt ja sowieso erst nach Impfung und Kennzeichnung (Chippen) und wer die Zuchtordnung der URCI e.V. kennt und unsere Ausführungen und Erläuterungen auf der Homepage verfolgt, der weiß auch: Der Tierarzt darf diesbezüglich zur Wurfabnahme nur konsultiert werden, wenn der nächste Zuchtwart weiter als 150 km entfernt wohnt. Auch ZTP`s und Wurfabnahmen durch Zuchtwarte, die eine ruhende Tätigkeit haben (weil sie z.B. lt. unserer Richter – und Zuchtordnung 2 Jahre lang an keiner Richter – und Zuchtwarttagung teilgenommen haben) werden nicht anerkannt. Die Selbstinformationspflicht der Züchter, die ja auch eigenständig, ohne unser Einwirken, ihre Zuchtverpaarungen vornehmen können und dürfen, sollte eigentlich Allen geläufig sein! Nicht erst hinterher kommen: Das habe ich nicht gewusst – Das fruchtet nicht! Wurfabnahmen dieser Art werden ebenso kommentarlos zurück gesandt, wie auch unkorrekt ausgefüllte Wurfmeldescheine! Wenn z.B. Gebissformen, Angaben zu Hoden, Zustand der Mutterhündin etc. falsch sind, oder fehlen, wird das ebenfalls so sein! Hand in Hand mit dem Zuchtwart zu arbeiten, bedeutet auch gemeinsam die Wurfmeldungen noch einmal durch gehen und durch zu lesen! Vor Allem steht ja auch auf unseren Wurfmeldescheinen drauf, was verlangt wird! Und Unterschrieben wird dieser Wurfmeldeschein von 2 Personen: Dem Zuchtwart und dem Züchter!
Info für alle Schweizer Hundefreunde und Züchter:
Die URCI e.V. möchte Ihnen noch einmal recht herzlich für Ihre jahrelange Treue in unserem Zuchtverband Danken.
Gleichzeitig möchten wir Ihnen unser Angebot erneuern, (auch nach dem Ausscheiden des CdK Suisse aus unserem Internationalem Verband), weiterhin in der URCI e.V. zu züchten und ihre Wurfmeldungen, etc. zu platzieren.
Für alle Ahnentafeln, ZTP`s und und Wurfmeldungen ändert sich für Sie absolut nichts!
Die Wurfabnahmen und ZTP`s werden weiterhin von unseren in der Schweiz und Deutschland tätigen Zuchtwartinnen abgenommen.
Im Gegensatz zu früher, können ihre ZTP´s nach dem bisherigen URCI-Standard auch bei Ihnen zu Hause vorgenommen werden.
Hierzu bedarf es keinerlei ZTP-Veranstaltungen oder fest gesetzten Termine.
Sie können auf alle Zuchtwarte der URCI e.V. zurück greifen, frei nach Wahl!
Hierzu stehen Telefonnummer und mail-adressen auf unserer Verbandshomepage, unter:
http://www.urciev.de - unter Zuchtwarte -
Sie müssen sich lediglich einem URCI-Verein ihrer Wahl anschließen.
Günstiger wird es für Sie zukünftig auf jeden Fall, da nun nicht mehr die höheren Preise des CdK berechnet werden.
Ihr Alphabet wird fortsetzend weiter geführt,
Ein erneuter Zwingerschutz Antrag entfällt,
Die Zuchtwartinnen bleiben größtenteils (mit Ausnahme: Amstutz, Toscanelli, Groth) die Gleichen.
Wir bauen kontinuierlich unsere Zuchtwartriege in der Schweiz aus und wir machen keine Züchterunterschiede, ob Bolonka, Papillon, Cavalier King Charles, oder Chihuahua, Sheltie, usw.
Alle Züchter werden gleichberechtigt rassenunabhängig betreut!
Sie erhalten Ihre Ahnentafeln direkt von unserem Zuchtbuchamt zugesandt.
Die Wege sind somit kürzer und effizienter.
Sie erhalten nach wie vor, die hochwertigen Ahnentafeln unseres Internationalen Verbandes.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Zuchtwarte, Funktionäre und ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kraft
Hauptzuchtwart URCI e.V.
Vor Kurzem hat die alljährliche FLOH-Belagerung begonnen...
Aufgrund der Länge des Artikels hier aber erstmal DIE 10 ultimativen FAKTEN zum Floh:
1. Ein Floh kann bis 50 Eier täglich legen.
2. Gerade mal 5% einer Flohpopulation lebt auf dem Wirt, die restlichen 95% in der Umgebung.
3. Ein Flohbefall lässt keine Rückschlüsse auf die Sauberkeit des Haushalts zu.
4. Jeder Floh saugt bis zu 10x pro Tag Blut.
5. Man unterscheidet Flöhe nach ihren bevorzugten Wirten (Katzenfloh /Hundefloh / Menschen- bzw. Schweinefloh)
6. Der Herbst gilt als DIE Floh-Hochsaison.
7. Nicht selten tragen Flöhe Wurmeier in sich.
8. Ein beißt sein Opfer in der Regel 3x pro Blutmahlzeit.
9. Flöhe beißen uns Menschen bevorzugt an Unterarmen und -beinen.
10. Nicht Ratten übertragen die Pest - es ist der Rattenfloh!
Jetzt beginnen wir aber mit den Details:
[...ich hoffe niemand muss sich während des Lesens kratzen] Aufgrund der extrem großen Potenz von Flöhen kann es zu einem regelrechten Massenbefall, mit diesen Lästlingen kommen. Sie sind in der Lage sich extrem schnell exponentiell zu vermehren. So ist es theoretisch möglich, dass sich aus einem einzigen befruchteten Flohweibchen binnen 4 Wochen eine Nachkommenschaft von bis zu 255 Tausend Stück entwickelt - eine erschreckende Vorstellung. Die INVASION resultiert aus dem erfolgreichen Versagen mehrerer Hausmittelchen sowie kostspieliger Fake-Medikamente bekannter Futterhandel-Ketten! Als THERAPIE steht nämlich die schnellstmögliche Beseitigung der Parasiten auf dem Wirtskörper im Vordergrund. Ob die Therapie nun mit Spot-Ons, Tabletten, Spray oder Injektionen durchgeführt wird, hängt von den einzelnen Umständen ab. Euer Haustierarzt berät euch gern... Kleiner Praxis-Tipp: der Wirkstoff Fipronil (bekannt aus dem Eier-Skandal des letzten Jahres) wird gerne in Humanapotheken verkauft. Ich habe keine Ahnung warum, denn...er wirkt bei bestehendem Befall alles Andere als zuverlässig. Durch die reine Apothekenpflicht darf er aber leider dort so einfach verkauft werden. (Das ist aber ein anderes Problem und soll hier nicht diskutiert werden.) Bedeutend zuverlässiger sind Präparate mit beispielsweise dem Wirkstoff 'Imidacloprid'. Ein Waschen des befallenen Tieres bringt nur kurze Zeit Besserung da Flöhe sich schnell an trockene Orte wie Nase, Ohren oder Stirn retten und so das Bad unbeschadet überstehen. Von freiverkäuflichen Pseudo-Medikamenten aus dem Futterhandel kann ich nur abraten: in aller Regel sind die 'schonend-natürlichen' Tinkturen wirkungslos. Dabei sind sie nicht selten sogar teurer als echte wirksame Medikamente. Das Lehrgeld kann man sich wirklich ruhig sparen! Darüber hinaus kommt es bei den Futterhandel-Präparaten häufiger zu schmerzhaften Reaktionen an den aufgetropften Hautstellen und sogar zu organischen Problemen - besonders hohe Quote an unerwünschten Nebenwirkungen zeigen bspw. Produkte mit Neem-Öl... 'Margosa-Extrakt' ist übrigens nur ein hipper Begriff für den gleichen Stoff. Hausmittelchen helfen eigentlich nie, sondern verlängern nur das Leiden der befallenen Tiere (bis dann endlich wirksam bekämpft wird)! Für uns Menschen sind Flöhe in aller Regel zwar nicht gefährlich, bereiten aber dennoch arge Probleme. Dadurch dass sie, im Gegensatz zu Mücken und Mosquitos, keinen Tastsinn haben um Blutgefäße 'anzubohren', beißen Flöhe meist 3x pro Hautareal. Oftmals bilden die Stiche bzw. Bisse dabei ein Dreieck oder eine Linie. Wer der Meinung ist, dass Mückenstiche schon jucken, sollte keinesfalls einen Flohbiss ausprobieren - die sind nämlich (auch ohne Allergie) deutlich langanhaltender und obendrein juckender! [hoffentlich hat es beim geneigten Leser nicht begonnen zu jucken]. Die BEKÄMPFUNG des Parasitenbefalls in der UMGEBUNG (Wohnung, Keller, Speicher) stellt eine deutlich größere Herausforderung dar! Da es sich bei Flöhen um temporäre Parasiten handelt, die sich zur Eiablage vom Wirt entfernen um dies in seiner direkten Umgebung (Teppich, Fußleisten, Sofaritzen, usw.) zu tun, lässt sich kaum abschätzen wie viele Lästlinge noch in jugendlichen Stadien auf potentielle Opfer warten. Auch wenn das Folgende der 'bösen Pharmaindustrie“ nicht gefallen wird, kann ich behaupten, dass eine Umgebungsbehandlung nur in extremen Ausnahmefällen von Nöten ist. Gerade bei frischem Befall, ohne dass tagelang das Jucken ignoriert wurde, reicht in aller Regel die reine Behandlung des Patienten, der dann sozusagen als Mini-Kammerjäger die Brut aus der Umgebung einsammelt. Die DIAGNOSE bei Verdacht auf einen Flohbefall stellt man übrigens simpel mittels Flohkamm und nassem Küchentuch: Dazu wird das Tier im Hals- u./o. Kruppenbereich mit dem engmaschigen Kamm gekämmt. Sollte man kleine braun bis schwarze Krümmelchen finden, werde diese auf einem nassen Küchentuch ausgeklopft. Da es sich bei Flohkot um nichts Anderes als getrocknetes Blut des Wirtstieres handelt, werden sich die Krümmelchen bei positivem Test binnen 1 Minute nach Wasserkontakt rot verfärben. Einen Floh kann man durchaus auch beim Kämmen finden - je nachdem wie groß der Befall ist. Allerdings gilt bereits das Finden von Flohkot als beweisend. Ein einzelner Floh kann bei einer vorliegenden Flohspeichel-ALLERGIE bereits zu massiv gesteigertem Kratzen und Benagen führen. Eine Handvoll unter Umständen zu richtigen Selbstverstümmelungen - sogenannten Automutilationen. Oftmals enthalten Flöhe übrigens auch Bandwurm-Eier. Das bedeutet, dass eine Entwurmung nach erfolgreich durchgeführter Flohbekämpfung durchaus Sinn machen kann. Eine (Sammel-)Kotprobe ist in diesem Stadien in aller Regel hingegen nicht sinnvoll, da aus den aufgenommenen Eier erst ein Bandwurm heranwachsen muss und somit die von ihm im Kot ausgeschieden Eier erst ca. 12 Wochen später nachweisbar sind.
Bei entsprechenden Fragen zu diesem Thema steht der jeweilige Haustierarzt sicherlich mit Rat und Tat zur Verfügung. Und? Hat sich jemand gekratzt? Man liest sich...
Tierarzt Sebastian Goßmann-Jonigkeit (aus Engelskirchen nahe Köln)
Leptospirose Impfung - verursacht Epilepsie!
Kurzinfo, da für alle Hundebesitzer, insbesondere Kleinrassen wichtig!
Guten Tag!
Ich habe ihren Bericht über den Impfstoff Nobivac L4 auf Ihre Internetseite gelesen. Wie Sie geschrieben haben, dass Sie Fälle von betroffenen Hunden sammeln, so sende ich Ihnen meine Information zu. Wir leben in Österreich und mein Hund (Malteser Rüde) würde im Jahr 2014 mit Nobivac L4 geimpft. (Foto von Impfpass sende ich im Anhang mit). 4 Tage später hat er Krampfanfälle bekommen, die dann in immer kürzere Abständen aufgetreten sind. Es wurde bei Ihm dann Idiopatische Epilepsie diagnostiziert. Wurde dann zu erst mit Phenoleptil behandelt. Später müsste der Medikament Keppra dazu genommen werden. Und seit fast 2 Jahre bekommt er noch Libromide dazu. Jetzt ist er fast anfallsfrei, nur seine Leber ist von den vielen Medikamenten schon angegriffen Und es ist nur mehr Frage, der Zeit wie lange sein Leber das schafft, mit diesen vielen Medikamenten. Obwohl die Tierärzte wo ich bisher war, das nur damit abtun, dass es nur Zufall war, dass nach der Impfung die Epilepsie bei meinem Hund ausgebrochen ist, bin ich fest davon überzeugt, dass Nobivac L4 die Krankheit bei meinem Hund verursacht hat. Ich habe versucht mit einem Rechtsanwalt Schadensersatz für die ganzen Behandlungskosten zu erwirken. Leider ohne Erfolg. Denn es hat geheissen, dass man es nicht beweisen kann, dass dieser Impfstoff die Krankheit verursacht hat. Seit dem leben wir mit dieser Krankheit. Mein Hund war jetzt am 18. Juli 2019, 6 Jahre alt geworden. Wir haben schon viel durchgemacht wegen dieser Krankheit. Einige Klinikaufenthalte mit vielen Tierarzt - und Medikamenten Kosten. Und das Schlimmste ist für mich, dass mein Hund ohne Medikamente nicht mehr leben kann und ich Ihn jeder Zeit an einem Leberversagen verlieren kann.
Ich wollte Ihnen das alles Berichten. Vielleicht können Sie unsere Information verwenden.
Mit freundlichen Grüßen!
Csilla Edlinger, 21.07.19
Das Farbspiel Merle beim Havaneser
Dies dient zur reinen Aufklärung der Gesundheit unserer Hunde!!
Weil mich das Thema schon sehr lange beschäftigt, habe ich Laboklin um eine Neutrale Stellungnahme gebeten, und eine Antwort erhalten, mit freundlicher Genehmigung von Fr. Dr. Laukner / Laboklin, ich bedanke mich in aller Form bei Ihnen Fr. Dr. Laukner
Genotyp D-Lokus uvm.
Das Merle-Gen ist das umstrittenste Fellfarben-Gen beim Hund. Es erzeugt eine reizvolle Fellzeichnung die in bestimmten Fällen allerdings mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergeht.
Genetische Grundlagen
Merle wird durch eine Genveränderung im Silver-Gen (SILV, PMEL17) verursacht. Das für die Merle-Färbung verantwortliche defekte SILV-Gen wird mit M abgekürzt, während das normale SILV-Gen mit N abgekürzt wird. M ist unvollständig dominant: Im heterozygoten Zustand N/M führt es zu der Merle-Zeichnung, die je nach der sonstigen Farbgen-Ausstattung des Hundes zu dem charakteristischen Merle-Muster führt. Bei einem schwarzen Hund sind dies unregelmäßig zerrissen wirkende schwarze Flecken auf grauem Grund, bei einem chocolate Hund sind die Flecken braun, die Grundfarbe ein aufgehelltes Braun. Bei einem gelben oder rötlichen Hund ist die Merle-Zeichnung oft kaum oder gar nicht erkennbar dazu weiter unten mehr.
Wildfarbigkeitsabzeichen und Weißscheckung werden von der Merle-Zeichnung nicht beeinträchtigt, ein merlefarbiger Hund kann also auch weiß gescheckt sein und/oder rote Abzeichen haben (typische etwa beim Blue Merle Collie). Merlefarbige Hunde haben oft ein oder zwei blaue oder blaugesprenkelte Augen.
Reinerbige Merle-Hunde (also Genotyp M/M) zeigen meist eine großflächige Weißscheckung mit vereinzelten asymmetrischen Farbflecken. Diese homozygoten Tiere werden auch Weißtiger oder double merle (englisch für doppeltes merle) genannt, sie haben außerdem meist blaue Augen. Dieser Genotyp ist in sehr vielen Fällen mit gravierenden Fehlentwicklungen der Sinneszellen verbunden. double merle sind häufig ein- oder beidseitig taub, oft kommt es auch zu Augenmissbildungen und Blindheit. Es kann mitunter schwierig sein, einen double merle (M/M) rein optisch von einem mischerbigen Merle (N/M) zu unterscheiden. Vor allem, wenn ein N/M-Merle zusätzlich ein Gen für Weißscheckung trägt und man die Genkonstellation seiner Elterntiere nicht genau kennt, kann es zu Verwechslungen kommen. Vor allem bei Rassen mit stark verbreiteter Weißscheckung (also auch beim Havaneser) kann dies zu einem Problem werden, wenn von Züchterseite zu wenig Augenmerk auf dieses Problem gerichtet wird.
Vorkommen
Die Merle-Zeichnung ist keine moderne Züchtung sie ist schon seit Jahrhunderten bekannt. Interessanterweise kommt dieser Farbschlag vor allem bei Gebrauchsrassen vor allerdings nur in der mischerbigen Variante. Merlefarbene Hunde sind bei fast allen britischen Hütehundrassen bekannt (am häufigsten wohl der Blue Merle-Collie und Sheltie, aber auch der Border Collie, Bobtail, Cardigan Corgi kommen in Merle vor). In Deutschland gibt es den so genannten Tiger, der einen Schlag des Altdeutschen Hütehundes darstellt. Auch Frankreich hat etliche merlefarbige Hütehunde: Beauceron, Pyrenäenschäferhund, Berger du Larzac, Berger de Savoie. In Italien gibt es den Bergamasker. Einige dieser Rassen sind lokale Gebrauchsschläge, die außerhalb ihrer Region unbekannt und nicht offiziell anerkannt sind. Andere, wie der Australian Shepherd, haben weltweite Verbreitung erreicht, sind teilweise richtige Moderassen. Auch unter den Jagdhunden kommt das Merle-Gen vor: Der norwegische Dunkerhund ist ein typischer merlefarbiger Jagdhund. Auch der englische Foxhound kommt in Merle vor, ebenso der Dackel. Eine weitere Rasse ist der Catahoula Leopard Dog aus dem amerikanischen Louisiana. Er wird sowohl zur Wildschwein- und Waschbärjagd als auch zum Treiben von Rinderherden eingesetzt. Schließlich gibt es Deutsche Doggen mit dem Merle-Faktor. Bei diesen gibt es eine in der Hundewelt einzigartige Besonderheit: Beim Harlekin-Farbschlag sind die Flecken schwarz auf weißem Grund. Neuerdings sieht man merle auch bei vielen anderen Rassen, bei denen diese Farbe eigentlich gar nicht vom FCI-Standard zugelassen ist, unter anderem beim Chihuahua, beim Zwergspitz, bei der Französischen Bulldogge und eben auch beim Havaneser, bei all diesen Rassen ist der Farbschlag allerdings sehr umstritten (mehr dazu weiter unten).
Zuchtregulierung
Wie bereits eingangs erwähnt, ist der reinerbige double merle (M/M) häufig mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen behaftet. Aus diesem Grund ist die Verpaarung von Merle-Hunden untereinander strikt abzulehnen. Bei allen Hunderassen, bei denen der Merle-Schlag schon länger bekannt und verbreitet ist, ist die Verpaarung von Merle-Hunden untereinander untersagt. Ebenso untersagt ist die Verpaarung von Merle mit Hunden heller Fellfarben wie Gelb, Rot, Creme etc. Beim Collie etwa dürfen nur Tricolor und Blue Merle verpaart werden, Sable und Blue Merle hingegen nicht. Aus der Verpaarung von Sable und Blue Merle können nämlich Sable-Merle Hunde fallen, denen man - vor allem bei langhaarigen Hunden - im erwachsenen Alter oft nicht mehr ansieht, dass sie die Merle-Zeichnung haben. Würde man nun einen Sable-Merle (den man irrtümlich für einen Sable hält) mit einem Merle verpaaren, so besteht die Gefahr, dass dabei double merles entstehen. Aus diesem Grund dürfen auch Harlekindoggen nur mit schwarzen, nicht aber mit gelben Doggen verpaart werden. Die meisten Rassen, bei denen Merle vorkommt, gibt es nur in einer relativ begrenzten Farbauswahl. Bei Rassen, bei denen alle Farben und Farbkombinationen vom Standard zugelassen sind, kann es unter Umständen schwierig sein, in dieser Hinsicht den Überblick zu behalten. Genau das wäre auch beim Havaneser vorprogrammiert: Hier sind zwar prinzipiell alle Farben zulässig, die Merle-Farbe ist allerdings relativ spät in der Zuchtgeschichte aufgetaucht. Es gibt keine historische Belege für merlefarbene Havaneser, und so liegt es nahe, dass Merle beim Havaneser durch Einkreuzung in die Rasse gebracht wurde.
Kryptisches Merle und Phantom Merle
Das kryptische Merle bezeichnet Hunde, bei denen ein etwas verkürztes Merle-Gen vorliegt. Solchen Hunden sieht man die Merlezeichnung optisch meist nicht an, oder es befindet sich nur ein ganz kleiner Merle-Fleck auf dem Hund. Dieses kryptische Merle-Gen kann allerdings zum vollständigen Merle-Gen zurück mutieren und darum bei einer Verpaarung mit eine anderen Merle-Hund ebenfalls zu double merles mit den weiter oben genannten Missbildungen führen.
Mit Phantom Merle bezeichnet man Hunde, die zwar genetisch Merles sind, bei denen die Merle-Zeichnung aber von anderen Farben überlagert wird. Typische Beispiele sind etwa cremefarbene, goldene, gelbe oder rote Hunde. Bei diesen ist die Bildung von schwarz oder chocolate Pigment unterdrückt. Da sich der Merle-Faktor jedoch nur auf schwarzem (oder chocolate) Pigment ausprägen kann, sieht man es den creme, golden, gelben und roten Hunden nicht an, dass sie merle sind. Auch bei Hunden mit einer extrem ausgeprägten Weißscheckung (Extremschecken) ist oft kaum oder gar nicht zu erkennen, ob ein Hund genetisch merle ist. Und auch bei Farben wie sable oder gestromt ist die Merle-Zeichnung oft kaum bis gar nicht zu erkennen. Havaneser kommen in vielen verschiedenen Farben vor. Die Gefahr ist nun, dass die Merle-Zeichnung bei einem Hund, der z.B. gelb, creme, gestromt oder extrem weißgescheckt ist, nicht als solche erkannt wird. Wird nun ein solcher verborgener Merle mit einem anderen Merle verpaart, so kann es zur Geburt von missgebildeten double merles kommen. Bei allen Rassen, bei denen nicht nur schwarze, chocolate oder black-and-tan Hunde vorkommen, wird also vor der Verpaarung eines Merle-Hundes dringend ein Gentest des Zuchtpartners empfohlen, um die Geburt von double Merles zu verhindern. Die Verpaarung zweier Merle-Hunde (auch wenn dies unbeabsichtigt geschah), ist gesetzlich verboten.
Rechtliches
Die Verpaarung zweier Merle-Hunde miteinander fällt unter § 11 b Tierschutzgesetz, den sogenannten Qualzuchtparagraphen und ist somit gesetzlich verboten. Im Wortlaut besagt dieser Paragraph: Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten (...), (...) züchterische Erkenntnisse (...) erwarten lassen, dass als Folge der Zucht (...) bei der Nachzucht (...) erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (...).
Gentest
Seit wenigen Jahren ist die genetische Grundlage des Merle-Faktors bekannt, mittlerweile wird auch ein kommerzieller Gentest angeboten. Dieser wird vor allem bei Rassen empfohlen, bei denen es viele helle Farbschläge gibt, denen man Merle nicht ansieht (also etwa creme, weiß gescheckt, gelb, gold, rot, sable etc.) wie eben beim Havaneser. Bisher war es so, dass die breite Farbpalette in dieser Rasse, in der keinerlei Zuchteinschränkungen hinsichtlich der Farbe bestand, auch zu einer breiten genetischen Basis geführt hat. Geht man von einer Verbreitung des Merle-Gens in der Rasse aus, so fallen mögliche Zuchtpartner eventuell auf Grund der Färbung aus. Für andere Färbungen wäre es empfehlenswert oder sogar verpflichtend nötig auf Merle zu testen, um unbeabsichtigte Merle x Merle Verpaarungen auszuschließen. Neben dem Merle-Faktor gibt es noch zwei weitere Farbgene, die unter Umständen zugesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können: Die Extremscheckung und der Dilute-Faktor.
Extremscheckung und Taubheit
Die Weißscheckung entsteht durch eine verzögerte bzw. unterdrückte Auswanderung der Pigmentzellen in die Haut während des Embryonal- und Fetalstadiums. Auch im Innenohr befinden sich Pigmentzellen, die für die Schallweiterleitung wichtig sind. Man vermutet eine Zusammenhang zwischen dem Fehlen dieser Pigmentzellen und dem Auftreten von Taubheit bei Hunden mit einer ausgedehnten Weißscheckung. Bislang ist noch kein Gentest explizit für die Taubheit verfügbar, es wird aber daran geforscht. Man geht aber davon aus, dass das Ausmaß einer Weißscheckung in Verbindung mit dem Auftreten von Taubheit steht. So konnte in einer Studie bei diversen Rassen (unter andere beim Dalmatiner, English Setter und Australian Cattle Dog) gezeigt werden, dass gescheckte Hunde mit Farbplatten am Kopf ein geringeres Taubheitsrisiko haben als gescheckte Hunde ohne Farbplatten am Kopf. Mittlerweile ist ein Gentest zur so genannten Piebald-Scheckung kommerziell verfügbar. Mit diesem Gentest können zwei Allele auf dem S-Locus getestet werden. Hierbei steht das Allel S für Piebald-Scheckung, das Allel N für keine Piebald-Scheckung. Man kann davon ausgehen, dass extremgescheckte Havaneser immer den Genotyp S/S haben. Allerdings gibt es auch weniger ausgedehnt gescheckte Havaneser mit diesem Genotyp, so dass der Gentest alleine keine sichere Aussage darüber zulässt, ob ein Hund mit dem Genoty S/S ein Extremschecke oder ein Hund mit Plattenscheckung sein wird. Ebenso wenig ist der Gentest ein Indikator für Taubheit.
Auf jeden Fall lautet die Empfehlung, keine extrem gescheckten Hunde miteinander zu verpaaren. Auf gar keinen Fall sollte man auf Weißscheckung ohne Farbplatten am Kopf selektieren. Es gibt übrigens auch Hinweise darauf, dass sich die Extremscheckung und der Merle-Faktor in ihrer Schadwirkung verstärken auch hier ist also bei der Zucht mit dem Merle-Faktor Vorsicht geboten.
Blauverdünnung (Dilution) und CMA
Bei der Blauverdünnung (Dilution) handelt es sich um das Allel d des D-Locus, das reinerbiger Konstellation (d/d) dazu führt, dass die Pigmentkörnchen in den Pigmentzellen verklumpen und dadurch einen verdünnten (dilute) Farbeindruck hervorrufen (schwarz wird zu blau, braun wird zu lilac und gelb wird zu einem aschfahl). Es kann passieren, dass die verklumpten Pigmentkörnchen beim Transport aus der Pigmentzelle ins Haar die Haarbälge "verstopfen" und dadurch zu Haarausfall und Entzündungen der Haarbälge führen. Diese Erkrankung nennt man "Colour Mutant Alopecia (CMA). Solch eine Erkrankung ist nicht heilbar, man kann lediglich die Hautentzündung durch entsprechende antibakterielle und entzündungshemmende Medikamente in Schach halten. Der Haarausfall ist irreversibel. Es gibt durchaus Rassen, in denen es gesunde dilute Hunde gibt (etwa die Deutsche Dogge, auch der Weimaraner). Bei anderen Rassen wiederum ist der Prozentsatz von dilute Hund mit CMA so hoch, dass dieser Farbschlag aus dem Rassestandard verbannt wurde (etwa beim Dobermann).
Ob ein Hund mit Farbverdünnungsfaktor an der CMA erkranken wird, läßt sich leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersagen. Es gibt zwar einen Gentest auf den D-Locus, aber (noch) keinen Gentest, der zwischen "gesund dilute" und "krank dilute" unterscheidet.
Fazit
Derzeit ist es leider noch nicht möglich, eine Vorhersage per Gentest zu treffen, ob ein Hund mit Weißscheckung taub ist bzw. Taubheit vererbt oder ob ein dilute Hund an CMA erkranken wird. Die Empfehlung lautet daher, nicht auf Extremscheckung ohne Farbplatten am Kopf zu selektieren. Bei der Dilution wäre die Empfehlung, nur verdünnte Tiere zur Zucht zu verwenden, die keinerlei Probleme mit dem Fell zeigen, solange es keinen Gentest gibt, der zwischen gesund dilute und krank dilute unterscheidet. Beim Havaneser gibt es eine große und schöne Farbpalette, so dass man nicht mit den drei "Risikofarben" Extremscheckung, Dilute und Merle züchten muss. Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte das Risiko kennen und sich entsprechend verantwortungsvoll verhalten.
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© Dr. Anna Laukner 2016
Die unleidliche Geschichte dieses ominösen "Hundevereines" FRZ geht leider weiter: Nun verschwindet sang - und klanglos der ehemalige "ernannte Richterobmann" Meik Ladehoff, der sich schon seit Jahren den verschiedensten Hundevereinen als "Richter im Hundewesen" angebiedert hat und einen zweifelhaften Ruf in dieser Funktion vorweisen kann. Selbst der Dänische Hunde-Verein, der ihm diesen Richterschein ausgestellt hat, distanziert sich zwischenzeitlich öffentlich von ihm und stellt ihn als Betrüger hin. Da ja bekanntlich der FRZ es mit seinen Recherchen nicht so genau nimmt, sei es in der Zucht oder im Funktionärswesen, war es ja eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis es wieder zu einem "Skandälchen" kommt: Man distanziert sich jetzt öffentlich von diesem Herrn Ladehoff, outet ihn als Betrüger und Geldunterschlager, sowie Dokumentenfälscher und möchte Strafanzeige gegen ihn stellen. Alle seine getätigten Titelvergaben bei Ausstellungen seien nun ungültig (was ja eigentlich auch der logische Schritt ist). Wahrscheinlich verläuft dies aber genau so im Sande, wie die angekündigte Gegendarstellung in RTL-Plus 12, betreffs der zweifelhaften Ahnentafelvergabe des FRZ an dubiose "Züchter" (Vermehrer) von kranken Hunden! Fazit: Würde man erst prüfen und kontrollieren, was man vorschnell an Papieren verteilt (!), würde man seriöser dastehen, da aber keine Kontrolle, weder bei Vergabe an Papieren, noch Kontrolle über Wissensstand von schnell ernannten Funktionären (sei es an Fachwissen, sei es an Bonität, sei es an Reputation), ist der Züchter und Aussteller weiterhin der Dumme und der Ausgebeutete! Nur die nicht abwählbaren Präsidenten des FRZ (siehe hierzu deren Satzung) profitieren davon, sei es finanziell - sei es funktionärsmäßig! Wenn zwischenzeitlich Jemand mit FRZ-Papieren in anderen Hundevereinen züchten möchte, hat er ein Riesenproblem: Nichtanerkennung ist die Folge der Reihe von Ungereimtheiten in diesem Verein!
Vereine müssen richtungsweisend für Ihre Mitglieder sein!
Neue Formulare im Download-Bereich: CEA - OCD
Wichtig für alle Züchter in der URCI e.V.: Absofort können Sie zusätzlich die Formulare Augenuntersuchung (PRA, CEA, usw.), sowie OCD downloaden und für Ihre erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Tierarzt anwenden!
Antwort Biofocus vom 29.02.16
Sehr geehrter Herr Kraft,
wir können gerne auf den Befunden vermerken, ob die Probe vom Zuchtwart oder Tierarzt entnommen wurde - soweit vorhanden und leserlich auch mit Namen.
Ist der Name nicht angegeben oder zu entziffern, wird vermerkt „Probenentnahme durch Zuchtwart oder Tierarzt“
Auch ohne diese Angaben liegt die Verantwortung für die eingesandte Probe immer beim Einsender. Bitte informieren sie hier ihre Zuchtwarte und Vereinsmitglieder, dass die Formular diesbezüglich gut ausgefüllt werden.
Bedenken sie auch, dass eine größere Sicherheit nur gewährleistet ist, wenn nach der Probenentnahme die Proben auch direkt von Verantwortlichen an das Labor gesandt werden und nicht dem Tierhalter wieder ausgehändigt werden. Andernfalls wäre eine nachträgliche Manipulation dennoch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wagner
DNA Test - Merle Test - Dilution Test, usw.
Zur allgemeinen Information für alle Züchter:
Tierärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind Pflicht zu einer Zuchtzulassung
Michael Kraft
1. Vorsitzender URCI e.V.
Änderung der Zuchtordnung der URCI e.V.
Sehr geehrte Züchterinnen und Züchter der URCI e.V.!
Jedes Jahr im Oktober, überarbeiten unsere Zuchtrichter und Zuchtwarte der URCI e.V. unsere Zuchtordnung, zum Wohle der Rassehundezucht und der Gesundheit unserer Nachkommen! Wir möchten Sie eindringlich bitten, unsere Zuchtordnung deshalb stets zu Beachten und sich dabei zu Informieren! Sie können auch gerne Ihren Zuchtwart Ihres Vertrauens konsultieren, der Sie darüber aufklärt! Die vorgenommenen Änderungen sind auch stets den Änderungen des Tierschutzgesetzes angepasst und sind in der Regel immer ab Ende Oktober eines jeden Jahres, auf dieser Homepage publiziert! In diesem Jahr 2015, wurden Änderungen der Rassen: Bolonka Zwetna, Cavalier King Charles, sowie Boston Terrier vorgenommen. Desweiteren wurden Vorsorgeuntersuchungen bei genetischfreien Elterntieren und deren Nachkommen erleichtert. Näheres unter: Zuchtordnung.
Michael Kraft, Hauptzuchtwart URCI e.V.
Zuchtpapiere – das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind?
„Aus welcher Zucht kommt dein Hund?“ „Aus gar keiner.“ „Also hast du ihn aus dem Tierheim?“ Wer jetzt gedankenlos mit „Nein“ antwortet, erntet einen Shitstorm der solange wütet, bis der Gedankenlose zur „Vernunft“ gezwungen wird. Jeder weiß doch, dass man sich einen Welpen vom anerkannten FCI-Züchter holt. Aber verdienen die offiziellen Verbände es überhaupt noch, so vehement verteidigt zu werden? Im Folgenden kontroverse Gedanken, die angesichts der (fatalen) Entwicklung mancher Rassen erlaubt sein müssen.
FCI-anerkannt oder Dissidenz – wo liegen die Unterschiede?
Wir schreiben das Jahr 1911. Die FCI (Fédération Cynologique Internationale) wird als weltweiter Dachverband der Kynologie gegründet. Ein Dachverband, der erste Anlaufstelle für Fragen und Angelegenheiten zum Hundesport gleichermaßen wie für Fragen zur Hundezucht sein soll. So der damalige Grundgedanke. 104 Jahre später wachsen sogenannte Dissidenzvereine (ebenfalls organisierte Zuchtvereine, die aber nicht von der FCI anerkannt sind) aus dem Boden wie die Eierschwammerln. Pro Land gibt es nur je einen einzigen durch die FCI anerkannten Zuchtverband, der wiederum sämtliche FCI-anerkannte Rassevereine betreut. Der Kynologenverband ist somit eine Institution, die eine unantastbare Monopolstellung genießt. Ökonomen erklären die mit Monopolen verbundenen Gefahren folgendermaßen: eine Monopolstellung geht nicht nur zu Lasten der Verbraucher (also Hundehalter), es mindert auch den Zwang, sich um Effizienz und gute Qualität der Produkte (in unserem Fall unsere geliebten Vierbeiner, also Lebewesen!) zu bemühen. Das heißt im Klartext: solange es nur eine anerkannte Instanz pro Land gibt, gibt es keinerlei Konkurrenzdruck durch andere Mitbewerber. Verständlich also, dass gegen Dissidenzvereine gewettert wird. Das Argument, dass FCI-anerkannte Vereine für besondere Qualität und strenge Kontrollen und Zuchtvorschriften eintreten, ist in Zeiten wo Dobermänner reihenweise vor Erreichen ihres 5. Lebensjahres umfallen, Erbkrankheiten rasseübergreifend bewusst unter den Teppich gekehrt werden oder Möpse und Französische Bulldoggen routinemäßig eine Rachenerweiterung erhalten lange nicht mehr haltbar! Univ. Prof. Dr. Gilles Dupré von der Veterinärmedizinischen Universität Wien sagt zur aktuellen Situation von Mops und Co. dazu in einem Interview: “Trotz tierschutzrelevanter Einwände wurde das Zuchtprogramm dieser Rassen jedoch bisher nicht wirklich verändert.“ Die Aufsichtsorgane sind de facto ihren Verpflichtungen konsequent NICHT nachgekommen. Bürokratie wird als lapidarer Grund für das Nicht-Einschreiten genannt, ein kranker Welpe von „anerkannten“ Züchtern durch einen neuen ersetzt. Als ob dies etwas an der Trauer über die Erkrankung oder womöglich den Verlust des Welpen ändern würde. Ein solches Vorgehen zeigt allerdings gut die Einstellung zum Lebewesen Hund!
Pro Land gibt es nur je einen einzigen durch die FCI anerkannten Zuchtverband, der wiederum sämtliche FCI-anerkannte Rassevereine betreut. Der Kynologenverband ist somit eine Institution, die eine unantastbare Monopolstellung genießt. Ökonomen erklären die mit Monopolen verbundenen Gefahren folgendermaßen: eine Monopolstellung geht nicht nur zu Lasten der Verbraucher (also Hundehalter), es mindert auch den Zwang, sich um Effizienz und gute Qualität der Produkte (in unserem Fall unsere geliebten Vierbeiner, also Lebewesen!) zu bemühen.
Mops vs. Retromops – zeig mir deine Nase und ich sage dir, ob du gewinnst!
Selbstverständlich gibt es neben den Negativbeispielen aber auch jene Züchter, die sich mit Leib und Seele ihren Hunden widmen und für sie leben. Doch diese sind lange nicht mehr nur in „geprüften“ Zuchtvereinen zu finden.
Ganz im Gegenteil. Immer mehr kehren den offiziellen Verbänden frustriert den Rücken, weil Richter nicht nach Leistungsfähigkeit und Rassestandard richten, sondern Machterhalt und Einfluss ganz oben auf ihrer Prioritätenliste stehen haben. Freilich gilt auch hier: nicht alle dürfen in einen Topf geworfen werden, doch gleicht es einem Kampf gegen Windmühlen, die schwarzen Schafe auszumerzen. Rückläufige Meldezahlen sowie ein kontinuierlicher Besucherrückgang der offiziellen Hundeausstellungen belegen dies. Wie erklärt man einem tierliebenden Laien auch, warum der freiatmende, hochbeinige Retromops im Ausstellungsring keinen Blumentopf gewinnen würde, während die Erstplatzierten nur mit viel Fantasie an ihre einstigen Vorfahren erinnern?
Eine Rasse die gewiss überstrapaziert wird in Sachen Zuchtpolitik, ist der Deutsche Schäferhund. Überstrapaziert wird allerdings auch das Verständnis des Zusehers, wenn ein grauer Rassevertreter mit geradem Rücken und sichtbar bemuskelter Hinterhand naserümpfend auf den letzten Platz verwiesen wird, während der Hund mit dem kürzesten Fang (ein neuer Trend in der Welt des DSH so scheints), dem dunkelsten Pigment, dem plüschigsten Fell, der abfallendsten Kruppe, der übermäßigst ausreichenden Winkelung der Hinterhand und dem kuhhessigsten Stand der gefeierte Champion ist? Die goldene Ehrennadel des Kynologenverbandes des Landes gibt’s dann nochmal obendrauf. Solche Vorgänge sind dem Hundefreund ohne Ausstellungsabsicht nicht plausibel zu erklären und treffen zu Recht auf keinerlei Verständnis außerhalb des Schaurings. Auch die Ausrede, dass die Rückzüchtung des Exterieurs auf mehr Ursprünglichkeit einfach Generationen dauern würde, mag im Ausstellungsring noch wohlwollend zur Kenntnis genommen werden. Wenn man allerdings vergleicht, wie schnell die abfallende Kruppe und die Überwinkelung der Hinterhand umgesetzt werden konnte, fällt es schwer zu glauben, dass es andersrum wesentlich länger dauern soll. Wo ein Wille da ein Weg! Solange allerdings die Zuchtvereine die Spaltung einer ganzen Rasse in ein Show- und ein Leistungslager billigend zur Kenntnis nehmen, kann sich gar nichts ändern. Wozu auch?
Schwer vorstellbar, dass dies seinerzeit das Ziel der Gründung offizieller Aufsichtsorgane gewesen sein soll. Die Rassezucht hat auf jeden Fall auch heute noch ihre Berechtigung. Es ist richtig und wichtig, die Vielfalt in Talent und Aussehen der einzelnen Rassen auch weiterhin zu wahren und fördern. Was einige Menschen daraus machen, ist allerdings in höchstem Maße verwerflich!
Vermehrer – ein Phänomen der Dissidenz, oder?
Es gibt immer mehr Kampagnen gegen den illegalen Welpenhandel, was sehr begrüßenswert ist. Mindestens genau so wichtig ist es allerdings, auf die Missstände direkt vor unserer Haustüre aufmerksam zu machen. Gleich ob Deutschland oder Österreich, egal ob anerkannt oder Dissidenz. Als im Frühjahr der Fall des aus Unterpremstätten stammenden Rottweilerzüchters aufkam, der vier seiner Hunde elendig verenden ließ (YOUR DOG hat berichtet), war die Ursache schnell gefunden: klar, dass sowas passiert, war ja ein „Dissidenzvermehrer“ hieß es da. Wo liegt die Ursache dann beim langjährigen Jagdhundzüchter und Mitglied des offiziellen Rassezuchtvereins, der seine Hunde schwerst misshandelte und fehlfarbene Welpen sogar bei lebendigem Leib im Ofen verbrannte? Wo war der Zuchtwart des Rassevereins? Wie konnte es zur Wurfabnahme kommen? Weder der zuständige Rassezuchtverein noch der Kynologenverband sahen sich veranlasst, diesem Tierquäler das Handwerk zu legen. Erst durch die Initiative von Tierschützern wurde Herr O. durch Richterin Christine Traxler mit einem wenigstens fünf Jahre andauernden Tierhalteverbot belegt. Ein Mal mehr stellt man sich die Frage, warum ein offenkundig brutaler Tierquäler sich derart in Sicherheit wähnen kann und seitens der sogenannten Kontrollorgane keinerlei Konsequenzen zu fürchten hat. Und ein Mal mehr ist das Argument, dass diese Verbände und Vereine besonders strenge Kontrollen durchführen ad absurdum geführt worden.
Doch es muss gar nicht erst zur Verurteilung wegen Tierquälerei kommen, um die Seriosität einer „kontrollierten“ Zuchtstätte in Frage zu stellen. Welchen Grund gibt es, dass sich Züchter rasseübergreifend oft weit über zehn, fünfzehn Hunde halten? Oder in Bussen mit unzähligen Hunden im Gepäckraum quer durch Europa zu Ausstellungen pendeln und dieses „Hobby“ frecherweise noch als einen Grund für den erhöhten Welpenpreis nennen. Jeder Hundehalter weiß, wie zeitaufwändig die ordentliche Versorgung sowie geistige und körperliche Auslastung eines einzelnen Hundes (natürlich rasseabhängig) ist. Es muss also beinahe an ein Wunder grenzen, wenn ein Züchter fünf, sechs aktive Zuchthündinnen, regelmäßige Würfe sowie eine Reihe aktiver Zuchtrüden gleichermaßen zufriedenstellend auslasten kann. Dass es in solch „kontrollierten“ Massenzuchtbetrieben immer wieder zu „Hoppala-Würfen“ kommt, die unter Verschluss gehalten werden müssen, um vorübergehend nicht die Zulassung zu verlieren, muss nicht extra erwähnt werden. Welche sinnvolle Selektion kann bei vier, fünf Würfen oder mehr im Jahr oder der Belegung einer Hündin bei jeder Läufigkeit erfolgen?
Natürlich, in einigen Rassezuchtvereinen dürfen Hündinnen nur bei jeder zweiten Läufigkeit belegt werden. Doch im Verein für Deutsche Schäferhunde ist es erlaubt, die Zuchthündin innerhalb von 24 Monaten gleich drei Mal zu belegen. Diese „Reglementierung“ wurde „aus tierschutzrelevanten Gründen“ eingeführt. Wo hier der Tierschutzgedanke zu finden ist, wenn eine Hündin ohnehin alle acht Monate (also bei jeder Läufigkeit) belegt werden darf, erschließt sich mir nicht. Weiters ist in den Zuchtbestimmungen zu lesen: „Werden einer Hündin mehr als acht Welpen belassen, so darf sie frühestens sechs Monate ab dem Wurftag wieder belegt werden“ also ebenso wieder zur nächsten Läufigkeit.
Der Züchter mit Rückgrat – ein Nestbeschmutzer!
Dass der Handel mit Ostblockwelpen floriert, ist angesichts der immer stärker verwässernden Unterschiede zu kontrollierten Zuchtstätten nicht weiter verwunderlich. Der große Vorteil, der auch den zum Teil um ein Vielfaches höheren Preis rechtfertigen soll, ist häufig einfach nicht mehr zu erkennen.
Die Rassezuchtverbände sind dringend gefordert, konsequenter zu handeln und kompromissloser für die Gesunderhaltung der Rassen zu kämpfen. Ein Besinnen auf die wesentlichen Aufgaben, nämlich die Gesunderhaltung und positive Weiterentwicklung ihrer Rasse, ist nötig um dem Welpenkäufer schlüssige Argumente für einen Kauf beim FCI-Züchter zu liefern. Pokale und Championtitel zählen für die interessierte Käuferfamilie definitiv nicht. Viel wichtiger ist eine entsprechende Gesundheit, Wesensfestigkeit sowie Langlebigkeit, denn der schönste Hund hilft der Familie nicht, wenn er kaum älter als fünf Jahre wird oder in ständiger Behandlung steht. Vereine die sich zu einer transparenten Zuchtpolitik nicht durchringen können, werden weiterhin sinkende Absatzzahlen zu beklagen haben, denn in Zeiten der sozialen Medien bleibt nichts verborgen. Die Frage ist einzig und allein, wie ein Verein mit Herausforderungen (rassebedingte Erbkrankheiten) umgeht. Die vielen ehrlichen, aufopfernden Züchter dürfen für ihren Einsatz und ihr Rückgrat nicht auch noch als Nestbeschmutzer ausgegrenzt werden, sondern sollten als Vorbilder für zukunftsträchtige Zuchtpolitik gesehen werden. Denn Welpenkäufer sind immer aufgeklärter und handeln auch entsprechend – zum Wohle ihres zukünftigen vierbeinigen FAMILIENMITGLIEDES!
Bettina Bodner, Herausgeberin YOUR DOG Magazin
Im Ponyhotel ---- oder ---- Das Leben ist kein Ponyhof
Wisst ihr wo auf der Welt
Man von Sorgen gar nichts hält?
Im Ponyhotel!
Denn dort ist der Himmel immer blau und die Sonne scheint dort immer so hell
Über dem Ponyhotel, über dem Ponyhotel ......
Meine lieben Vereinsmitglieder,
ein schöner alter Song aus vergangenen Zeiten, der mich heute mal dazu bewogen hat, ein paar Zeilen an euch zu schreiben;
Leider leben wir nicht in einem dieser idyllischen Ponyhotels, sondern in der ganz realen Welt;
Im alltäglichen Einerlei, kurzum im ganz normalen Leben, das uns heute alle, täglich, manchmal bis an den Rand des Möglichen fordert;
Vielen von uns, oder jedenfalls den Meisten, ergeht es heute so, dass ist nun mal zum Alltag geworden. LEIDER!
Nun meine Lieben, worauf möchte ich hinaus?
Ich möchte euch einfach einmal ganz höflich darum bitten, dass ihr, liebe Vereinsmitglieder, die ihr alle recht herzlich bei uns aufgenommen werdet, auch mal darüber nachdenkt, dass wir alle Ehrenamtliche sind, die diese Arbeit, nach der Arbeit, d.h. nach Feierabend, in unserer Freizeit für euch tun. Leben können wir davon nicht, aber darum geht es hier auch gar nicht.
Fast alle von euch sind auch wirklich nette und liebenswerte Zeitgenossen, die die Umgangsformen des Menschlichen Zusammenlebens sehr gut beherrschen und darüber sind wir auch wirklich richtig froh!
Danke noch mal, wir wissen das zu schätzen! Somit wären wir beinahe im Ponyhotel.
Nun ist es aber so, dass die Menschen recht unterschiedlich sind und selbst darüber sind wir auch noch ganz glücklich; Nur, wenn es dann aber manchem unserer Zeitgenossen, so schwer fällt, ihre Belange so rüber zubringen, ob gerechtfertigt oder nicht, sei mal dahin gestellt, dass es schon in Beleidigung ausartet, dann ist es an der Zeit, dass man etwas weiter ausholt, um solche Fehltritte wieder auf den rechten Pfad zu bringen (zumal die Betreffenden oft selbst dafür den Anlass geben indem sie unvollständige Unterlagen einreichen, Informationen nicht beachten oder vorenthalten).
Keiner von uns hat es notwendig, oder überhaupt verdient, auf solche Art und Weise persönlich angegriffen zu werden., dies gilt allerdings auch für eure Züchterkollegen! Wir stehen für ein Gutes Miteinander, für Verbesserung in der Zucht und wir repräsentieren unseren Verein und dazu gehört auch ihr, liebe Züchter und Vereinsmitglieder, nicht nur der Vorstand und alle Ehrenamtliche Mitarbeiter.
Ich schreibe diesen Bericht nämlich nicht, weil es mir zu langweilig ist, oder damit wir noch einen Artikel mehr in unserer schönen Vereinszeitschrift haben, sondern aus aktuellem Anlass.
In letzter Zeit gab es mehrere verbale Angriffe auf unsere Funktionäre, die stellenweise unter die Gürtellinie gezielt waren.
Wie gesagt, wir machen unsere Arbeit gern, aber, bitte bleibt sachlich, nett und freundlich zu unseren Funktionären und auch untereinander!
Solltet ihr irgendein Anliegen an einen von unseren Leuten haben, damit meine ich, den Vorstand, die Richter, die Zuchtwarte, das Zuchtbuch, kurz, alle Menschen, die in euren Diensten stehen und dies auch gerne für euch tun, übrigens mit ganz viel Idealismus tun, denn sonst würden wir es gar nicht tun, dann seit bitte freundlich, Freundlichkeit kostet nichts, nur ein Lächeln!
Es ist zwar unser Verein, den wir lieben und für den wir fast alles tun was möglich ist, aber das Unmögliche können und wollen wir auch nicht tun! Auch ein Verein unterliegt seinen Statuten und dem Gesetzgeber!
Uneinsichtiges Verhalten diesbezüglich, bei korrekter Einhaltung unserer Satzungen dürfen wir nicht hinnehmen, allein schon zum Wohle unserer Hunde und vor dem Respekt unseren Funktionäre.
Unsere Zucht sollte gemäß unserer Zuchtordnung immer der Gesundheit unserer Tiere dienen; Denn aus der Liebe zum Tier wurde sie überhaupt erst ins Leben gerufen und unterliegt somit einer ständigen Verbesserung!
Mit Eintritt in unserem Verband akzeptieren sie, wie wir selbst, die Vorschriften der Ausstellungen, der Zuchtordnung, der Wurfabnahme, der Richterurteile und dergleichen, denen wir alle als Funktionäre und Mitglieder im gleichem Maße unterliegen, aber, es ist und bleibt unser Hobby!
Es ist nicht unsere Arbeit, für die werden wir nämlich durch Lohn, ( kommt von Belohnung ), bezahlt, und davon können wir dann auch leben!
Ach ja, und bevor ich es vergesse:
„Höflichkeit kann man nämlich nicht mit Geld bezahlen, aber mit Höflichkeit lässt es sich viel besser leben, und sie motiviert uns stets unser Bestes zu geben.“
Von jeglicher Arbeit, die dahinter steckt, ganz zu Schweigen!
Privatleben und Familienleben kommen oft viel zu kurz, zum Wohle unserer Mitglieder.
Wir sind in dem Sinne eigentlich nur eure Angestellten, aber jeder Angestellte, will von seinem Arbeitgeber höflich und mit Respekt behandelt werden; Sie ganz sicher auch, sonst macht Arbeit nur wenig Spaß und ein Hobby sollte nun auch wirklich noch Spaß machen dürfen.
Vielen Dank für euer Verständnis,
Rosi Hesse, Richterobfrau der URCI
Gassigehen - ist mehr als nur Beschäftigung für den Hund
Wissenschaftlich erwiesen:
Dass Bewegung Hund und Mensch fit hält, ist lange bekannt. Erst in den letzten Jahren haben Forscher das Thema „Fitness mit Tieren“ (also Tier und Mensch gemeinsam) genauer unter die Lupe genommen. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen übers Gassigehen lassen vermuten: Hundehalter sind fitter, gesünder und werden von Anderen als die sympathischeren Menschen wahrgenommen. Und auch der Vierbeiner profitiert von mehr Bewegung. „Aus Hundesicht dürfte es jedoch oft noch mehr Aktivität sein“, rät Dr. Cornelia Ewering, Tierärztin und Ernährungsexpertin bei Mars Petcare (Whiskas, Pedigree, Cesar, Sheba). „Mit einem aktiv gestalteten Alltag und einer an das Aktivitätsniveau angepassten, bedarfsgerechten Fütterung liegt es wesentlich in der Hand des Tierhalters, seinen Vierbeiner schlank und fit zu halten.“
Gesundheitsvorteile für Hundehalter
Studien aus verschiedenen Forschungsrichtungen, von (Tier-)Medizin über Gesundheits- und Pflegewissenschaft bis zu Psychologie, zeigen prägnant: Erstens leiden Hundehalter weniger unter Stress und haben mehr soziale Kontakte als Alleinspaziergänger. Zweitens werden sie als positivere Mitmenschen wahrgenommen. Und drittens bewegen sich Hundehalter regelmäßiger und mit mehr Spaß als Menschen ohne Vierbeiner. Ihr aktiver Lebensstil zahlt sich auch auf lange Sicht aus: Wer dreimal am Tag mindestens zehn Minuten mit seinem Hund zügig Gassi geht, läuft den mit Übergewicht assoziierten Zivilisationskrankheiten buchstäblich davon. Das Halten von Hunden zeigt positive Effekte auf Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zugleich bringt es den Körper in Form: Wer mehr als eine Stunde am Tag Gassi geht, hält nämlich nicht nur sein Gewicht, sondern nimmt sogar ab. Der Schlüssel des „Wundermittels Gassigehen“ liegt in der regelmäßigen Durchführung. Ursächlich hierfür wiederum ist die Tatsache, dass Hundehalter in Sachen Motivation die Nase vorn haben: Hunde sind zuverlässige Trainingspartner und damit die soziale Unterstützung, die nötig ist, um sich aufzuraffen. Gleichzeitig sind Vierbeiner ein erschwingliches „Trainingsgerät“, das jedes Fitnessstudio ersetzt.
Ist das Herrchen aktiv, freut sich der Hund – aber es darf gern mehr sein!
Was für Menschen ausreicht, ist zu wenig Bewegung für’s Tier. „Die eine Stunde an der Leine, die der Durchschnittshund Gassi geführt wird, reicht nicht aus“, weiß Dr. Ewering. „Nicht selten überschätzen Hundehalter das tatsächliche Aktivitätspensum ihres vierbeinigen Lieblings. Deshalb motivieren wir die Hundehalter zu so viel Bewegung im Alltag wie möglich bzw. wie Alter, Gesundheitszustand und Rasse des Tiers es zulassen.“
Wie aktiv ist der Hund?
-> wenig aktiv: weniger als 1 Stunde pro Tag aktiv, z. B. an der Leine laufen
-> moderat aktiv: 1-3 Stunden pro Tag aktiv, z. B. nicht angeleint spielen
-> sehr aktiv: mehr als 3 Stunden pro Tag aktiv, z. B. arbeitende Hunde, wie Jagd- oder Schlittenhunde
Tipps für die bedarfsgerechte Fütterung
Die tägliche Futterration sollte an das Aktivitätsniveau, und damit an den Energiebedarf des Tiers, angepasst werden. Denn ähnlich wie beim Menschen gilt auch für den Vierbeiner: Wird über einen längeren Zeitraum mehr Energie zugeführt als benötigt, kommt es zu Übergewicht. Das Mischen von Feucht- und Trockenfutter kann hier hilfreich sein: Feuchtfutter hat einen höheren Gehalt an tierischem Eiweiß bei geringerer Kaloriendichte pro 100 g und liefert Flüssigkeit zur Unterstützung der Harnwegsgesundheit. Trockenfutter sollte zusätzlich angeboten werden, da es die tägliche Zahnhygiene fördert. Es eignet sich darüber hinaus hervorragend als Bewegungsanreiz, z. B. bei Such- und Jagdspielen, indem einzelne Bröckchen geworfen werden.
Neuer EU-Heimtierausweis ab 2015, Fälschungssicherer
Bereits zum 29. Dezember 2014 wird es einen neuen EU-Heimtierausweis geben.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
Neues Tierschutzgesetz seit August 2014, Was ist gut, was ist schlecht?
Seit dem 1. August 2014 gilt das neue, überarbeitete Tierschutzgesetz. Besonders der Paragraph 11 hat für Unruhe und Verwirrung unter Hundeausbildern gesorgt, denn diese müssen ab sofort ihre Sachkunde nachweisen. In den Online-Foren wird heftig und ebenso emotional darüber diskutiert – leider oft ohne das nötige Detailwissen. Ganz sachlich legt die Gesellschaft für Tiermedizin und Therapie (GTVMT) die Fakten auf den Tisch. Ein Überblick „Pro und Contra“:
Pro
Contra
Neues aus dem Labor *** LABOKLIN GmbH &Co KG
Laborkurs Bad Kissingen: 15. & 16.11.2014.
EBOLA und Hunde:
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann in endemischen Gebieten
eine Serokonversion erfolgen, Erkrankungen oder Virusnachweise
sind nicht bekannt. Sie finden eine Stellungnahme der WSAVA
bei uns auf der Webseite, ein Link zur WSAVA führt Sie zu
mehr Detailinformationen.
Rücktritt der Schriftführerin des Verbandes
An alle HVSP-Mitglieder, welche in der URCI züchten!
Wichtige Info:
Momentan werden vom ehemaligen 1. Vorsitzenden des HVSP e.V. Falschinformationen weitergegeben: Für die verbliebenden Züchter ändert sich in keinster Weise etwas! Die URCI-Papiere stehen unseren angeschlossenen Züchtern, nach wie vor, ohne Probleme zur Verfügung und sind auch nach dem Ausscheiden des ehenmaligen 1. Vorsitzenden aus Amt und Verein, garantiert. Allerdings werden ZTP`s und Unterschriften vom ehemaligen Vorsitzenden nicht mehr anerkannt! Im Zweifelsfall wenden Sie sich an unser Zuchtbuchamt oder die Geschäftsstelle.
Suspendierung als Zuchtrichter und Zuchtwart
Hiermit teilen wir mit, dass lt. Vorstandsbeschluss der URCI e.V. vom 15.06.14, Herr Ralf Schöneberger, Münchweiler, bis auf Weiteres von seinen Ämtern als Zuchtrichter und Zuchtwart der URCI e.V. suspendiert ist. Sämtliche Unterschriften des Herrn Schöneberger, mit Datum ab 15.06.14, werden somit weder für Wurfabnahmen, ZTP`s oder Hundeausstellungen, noch für ähnlich relevante Formulare im Hundewesen von uns anerkannt! Berücksichtigen Sie dies unbedingt bei Ihren Wurfplanungen/Abnahmen und Hundeausstellungen.
Wichtige Info für alle Championatsantragsteller:
Jahresbeitragsrückstand von Züchtern bei angeschlossenen Vereinen
Ausstellungs - Titelflut bei Minivereinen
Zusätzliche Auswertungsstelle HD/ED und Keilwirbel für alle unsere URCI-Züchter
Bei der letzten Richter und Zuchtwarttagung, die am 13. Oktober 2012 in Baden-Baden stattfand, wurden folgende neue Änderungen beschlossen: Als zusätzliche Stelle für alle HD, ED, sowie Keilwirbeluntersuchungen, wurde neben den beiden bereits bestehenden Auswertungsfachkliniken in Rastatt und Leutenbach, nun auch Dr. Hubert Weniger, 74740 Adelshofen zugelassen. Adressen, sowie Telefon und Faxnummern ersehen Sie unter der Ruprik: Zuchtbuch, auf unserer Website. Für alle Französischen und Englischen Bulldoggen ist absofort die Keilwirbeluntersuchung Pflicht! Sämtliche Chocco und Blaue Französischen Bulldoggen müssen absofort auch ein DNA Profil hinterlegen. Weitere Änderungen ersehen Sie auf unserer Zuchtordnung!
Verein oder Verband?
Laut deutschem Vereinsgesetz ist ja jedem Verein bei seiner Namenskundgebung und Eintragung in das deutsche Vereinsregister freie Namenswahl gegeben. Solange keine hetzerische, verleumderische, anstößige oder diskriminierende Wortwahl erkennbar ist, ist Alles erlaubt! So ist es auch bei der Eintragung mit "Nationaler oder Internationaler Verband"! Ob es sich hierbei um einen "tatsächlichen Verband" handelt, ist meist erst bei der Durchlesung der Satzung (die oft wegen Verschleierung nicht in das Internet gestellt wird) dieses Vereines zu erkennen! Besteht dieser "Verband" nur aus ordentlichen Einzelmitgliedern, ist es nun mal lediglich "nur" ein Verein! Besteht der Verband aus angeschlossenen Vereinen als Mitglieder, dann handelt es sich tatsächlich um einen Verband, der dann auch vergebene Titel von Ausstellungen schützt! Alles Andere ist Geldmacherei und Augenwischerei und stellt absichtliche Täuschung dar! Beispiel: Der DFB (Deutsche Fussballbund) ist der Nationale Verband, dem die Fussballvereine Deutschlands angehören (z.B. Bayern München, Hertha BSC usw.). Der DFB vergibt und schützt den Titel "Deutscher Fussballmeister" und deren Meisterschaften auf deutscher Ebene (DFB-Pokal, Bundesliga, 2. Liga, 3. Liga, usw.). Als Internationaler Verband schützt zum Beispiel die UEFA, dem wiederum die europäischen Nationalverbände (wie der DFB) als Mitglieder angehören, die internationalen europäischen Titel, wie z.B. Champions-League, UEFA-Cup, usw.! Mit anderen Worten: Ein Verband hat Vereine als Mitglieder, ein "normaler Verein" (auch wenn er sich registermäßig Verband titelt) hat Einzelmitglieder (seltenerweise auch Gruppen)! Alles Andere ist und bleibt "GRAUZONE" auf Kosten unwissender Aussteller, die dann unnötige Kosten in eine Rassehundeausstellung investiert haben, die kein Zuchtverband anerkennt! Merke auch hier: Seriösität macht sich immer bezahlt, Unseriösität wie im vorliegenden Bericht kostet nur!
Gesperrte Zuchtrichter/Zuchtwarte
Nach wievor ist Frau Gaby Degen, Worndorf, für die URCI e.V. zeitlebens gesperrt und ihre Unterschriften auf Anwartschaftskarten, Urkunden, Zuchttauglichkeitsprüfungen, etc. werden von uns nicht anerkannt! Anderst lautende Gerüchte (meist von der Betroffenen selbst in Umlauf gebracht) sind unerheblich und ohne Bedeutung!
Freie Zuchtwartwahl bei unseren Züchtern
Anerkennung von Fantasietiteln
Erfreulicherweise gilt festzustellen, dass immer mehr seriös geführte "echte Verbände" (eingetragen und mit Vereinen als echte Mitglieder) dem Titelwahnsinn so mancher kleiner "Vereinchen" Einhalt gebieten und diese nicht nur nicht anerkennen, sondern auch ganz und gar streichen. So sollten ja solche zweifelhaft erworbenen Titel mit in die Vorfahrenliste gezüchteter Rassehunde in die Ahnentafel aufgenommen werden. Als Beispiel gilt ja der allseits beliebte USA-Siegertitel, den ich schon des Öfteren erwähnt hatte. Neuerdings kommt der Australian-Sieger wieder näher: War er zuerst in der Pfalz (bei Südafrikanischen Straußen) vertreten, taucht er jetzt im kommenden Jahr im Südbadischen Ländle auf! Vielleicht kommt ja Crocodile-Dundee vorbei und steht mit der Australischen Fahne Pate, um irgendwie diesen Titel in Deutschland zu rechtfertigen? Lassen wir uns überraschen - jedenfalls wird auch die URCI e.V. diese Lachnummern nicht mitmachen und den Titel nicht anerkennen! Schon gar nicht, wenn noch nicht einmal ein Internationaler Dachverband dahinter steht und solche Ausstellungstitel schützt! Vielleicht sollten wir wieder einmal eine ganz normale Deutschlandsiegerschau besuchen - am Besten in den USA - in den Vereinigten Staaten von Amerika - im Land der unbegrenzten Möglichkeiten - aber ich glaube, da müssen wir lange suchen!
Neuer Verein in die URCI e.V aufgenommen
Hocherfreut können wir berichten, dass ein weiterer Hundeverein in der Schweiz gegründet worden ist und in unseren Dachverband eingetreten ist! Der Schweizer Großrassen Hunde Club e.V. (SGHRC) mit Sitz in Winterthur/Schweiz hat sich seinem Gründungsprotokoll und seiner Satzung zufolge der International tätigen URCI e.V. angeschlossen! Am 22. Mai 2011 wurde das Gründungsprotokoll geschrieben, der Verein gegründet und nun rechtmäßig eingetragen. Als 1. Präsidentin wurde Frieda Rauch aus Winterthur gewählt, das Amt des Vice-Präsidenten bekleidet Maik Wagner aus Billigheim. Sitz und Gerichtsstand ist Winterthur. Wir gratulieren dem jungen Verein zu seiner Entscheidung, einem starken und modernen Verband, wie der URCI beizutreten und freuen uns auf eine konstruktive zukunftsorientierte Zusammenarbeit!
Gemeinnützigkeit von Vereinen
Der Großteil der Deutschen Vereinslandschaft wird geprägt von Vereinen, die das Prädikat "Gemeinützigkeit" erhalten haben, oder dies bei seiner Gründung anstreben.
Diese Absicht muss klar und deutlich in der Satzung erwähnt und defiiniert sein. Desweiteren muss die Vereinssatzung jedem Mitglied zugänglich sein, sei es in Form der Veröffentlichung auf der Vereins-Homepage, oder bei Zusendung an die Vereinsmitglieder bei Eintritt. Sollte Beides nicht der Fall sein, ist schon von vornherein Vorsicht bei Neueintritt geboten. Die Gemeinnützigkeit wird vom zuständigen Finanzamt des Vereinssitzes nach Prüfung der Satzung und der Überprüfung der Buchführung erteilt. Alle 3 Jahre wird ebenfalls vom zuständigen Finanzamt eine Kassenprüfung rückwirkend vorgenommen, um eine weitere vorläufige Gemeinnützigkeit zu bestätigen. Dies erfordert selbstverständlich eine offene und allen Mitgliedern auf Wunsch zugängliche Einsicht in die Kassenfbuchführung. In der Regel wird dies dann bei der alljährlich stattfindenden Hauptversammlung vom Kassenwart und deren Kassenprüfern verlesen und zur Entlastung freigestellt. Sollte allein aus der Satzung heraus schon ersichtlich sein, dass der Sinn und Zweck eines Vereines nicht gegeben ist, oder sollte z.B. der Vorstand außer seiner auf Beleg nachweisenden Ausgaben zusätzlich bezahlt oder entlohnt werden, ist dies schon nicht mehr der Fall!
Der Verein verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke, Auslagen werden nur nach Beleg etc. erstattet, der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nur gemeinnützige Zwecke. Ebenfalls muss beim Paragraph der Auflösung des Vereines, der Passus stehen: Das Restvermögen fliesst einem gemeinnützig anerkannten Zweck oder Verein zu - keinesfalls wie z.B. bei einem im Saarländischen Raum tätigen Hundeverein, der auch noch gleichzeitig sein eigener Dachverband ist. Dieser hat in seinem Passus stehen: Das Restvermögen des Vereines wird bei Auflösung an die Gründungsmitglieder verteilt. Hier ist allein schon ein wirtschaftlicher persönlicher Zweck vorliegend und widerspricht dem BGB I.2212 = Besteuerung von Vereinen. Deshalb wird auch in der Regel von Vereinen die Gemeinnützigkeit angesteuert, um nicht der Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Kapitalsteuer und Gewerbesteuer - Pflicht zu unterliegen. Es gibt allerdings Hunde-Vereine, die müssen auf jede Ahnentafel eine 19 % ige Umsatzsteuer an das Finanzamt abtreten, weil sie nicht gemeinnützig anerkannt sind. Desweiteren überprüfen die zuständigen Finanzämter immer mehr die Vereinssatzungen, um Fehl - Falschinformationen der Vorstände zu ahnden. Eine Nachzahlung rückwirkend ist dann nicht selten der Fall. Sollte dann auch noch der Vorstand gesamtschuldnerisch nicht greifbar sein, kann jedes einzelne Mitglied mit haftbar gemacht werden, unabhängig was diesbezüglich in der Satzung steht! (Alles nachzulesen im BGB.
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