Infos

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Hier halten wir Sie mit vereinsinternen und vereinsübergreifenden Informationen auf 
dem Laufenden
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Tierärztl. Untersuchungen, sowie Laboruntersuchungen

An alle Züchter der URCI e.V.

Tierärztl. Untersuchungen, sowie Laboruntersuchungen
Es werden in den erstellten Ahnentafeln der URCI e.V. nur die tierärztl. Untersuchungen, sowie Laboruntersuchungen der Vorfahren eingetragen, die uns Vorliegen! Keinesfalls ist es unsere Aufgabe, Genetikvoraussagen zu treffen, oder zu interpretieren (wie z.B.: die Vorfahren sind Genetisch frei verpaart – also sind die Nachkommen Genetisch frei) und Diese dann in die Welpenahnentafel einzutragen! Dies sind Argumente und Aussagen, die die Züchter bei ihren Verkaufsgesprächen und Informationen an ihre möglichen Welpeninteressenten weiter geben, oder auch schriftlich in ihren Kaufverträgen formulieren und schriftlich festhalten können. Uns vorliegende Genetische Laboruntersuchungen, sowie tierärztliche Untersuchungen (Patella, HD,ED,OCD, Keilwirbel) der Elterntiere werden nach wie vor berücksichtigt, dokumentiert und in die Welpenahnentafel eingetragen.

Rechnungen von beantragten Wurfmeldungen
Wir mussten feststellen, dass es Züchter gibt, die auf einmal ihrer SEPA-Lastschrift Anweisung widersprochen haben, dies aus irgendwelchen Gründen (kein Geld, Fehler in der Ahnentafel, usw.). Dies wird ohne irgendeine Vorwarnung an uns getätigt. Erst auf mehrfacher Nachfrage werden dann die Gründe angegeben, die vielfältig sind.
Wir weisen darauf hin, dass wir bei diesen Züchtern keine SEPA mehr vornehmen und dann die neu erstellten Ahnentafeln, nach Fertigung und erst nach Zahlungseingang versenden! Der Züchter erhält von uns eine Benachrichtigung (e-mail, whattsapp), dass die Ahnentafeln erstellt sind und dann nach erfolgtem Zahlungseingang versendet werden! Eine Vorabversendung wird es somit nicht mehr geben!

Ehemaliger Zuchtbuchführer der URCI e.V. verstorben

Carsten von der Thüsen Ehemaliger Zuchtbuchführer der URCI e.V. verstorben
Mit großem Bedauern müssen wir mitteilen, dass unser ehemaliger Zuchtbuchführer, Carsten von der Thüsen, am 06. Juni 2023 verstorben ist.
Carsten von der Thüsen, war bis zu seinem gesundheitlichen Ausscheiden aus unserem Zuchtbuchamt, für seine professionelle und absolut korrekte Arbeit für unseren Verband überaus beliebt, belobigt und anerkannt. Wir bedauern diesen Verlust auch für seine Gattin, Karin sehr und wünschen der Familie alles Gute und viel Stärke. Wir werden ihm stets eine ehrendes Gedenken und in bester Erinnerung haben.
Er wurde auf seinen Wunsch hin, nur in engstem Familienkreis bestattet.

Ruth Kennel, Zuchtwart und Zuchtrichterin verstorben

Foto Kennel Ruth Ruth Kennel, Zuchtwart und Zuchtrichterin verstorben
Am 10.01.22 verstarb völlig überraschend und nach schwerer Krankheit fast genesen, unsere langjährige Funktionärin Ruth Kennel. Sie wurde im 31.10.1945 geboren und verließ uns somit im Alter von knapp 77 Jahren. Auf unsere Ruth war immer Verlass und sie war ein Vorbild an Zuverlässigkeit, Loyalität, Freundlichkeit und Fachwissen. Sie hinterlässt eine große Lücke in Verband und Verein und wird nicht nur uns, sondern auch den vielen Züchtern und Hundefreunden mit ihrem engagierten Einsatz fehlen. Am 25. Januar 2022 wurden ihre sterblichen Überreste unter dem Beisein einer kleinen URCI-Abteilung in Nordheim beigesetzt. Unser Mitgefühl gehört ihrem Mann und Kindern, sowie Enkelkindern, für die sie stets ein Anker in der Brandung war.

Michael Kraft
1. Vorsitzender URCI e.V.

Verlinkungen mit unseren Züchtern

Verlinkungen mit unseren Züchtern, auf unserer Dachverbandshomepage - Homepage
Nicht alle unserer Züchter, sind auf dieser oder einer unserer Vereinshomepages aufgeführt oder verlinkt! Grund hierfür sind u.a. 1. Dass der Züchter nicht erwähnt werden möchte. 2. Der Züchter keine eigene Homepage hat, oder 3. Dass der Züchter nicht mit der Dachverbands - oder Vereinshomepage verlinkt ist! Da diese Verlinkungen freiwillig und kostenlos sind, auch eine ständige Pflege der Homepage und somit auch einem hohen Zeitaufwand bedarf, haben wir die Züchter darauf hingewiesen, dass eben diese Verlinkungen nur erfolgen, wenn dies auch auf der Gegenseite erfolgt und damit hingewiesen wird, dass der Züchter in einem unserer Vereine züchtet, unter dem Dachverband unserer URCI e.V.! Dies sollte aber auch eigentlich selbstverständlich sein!

2 Ausstellungen an einem Tag innerhalb der URCI e.V.

2 Ausstellungen an einem Tag innerhalb der URCI e.V.
Es kommt zwar relativ selten vor, dass innerhalb eines Tages, 2 Ausstellungen unserer URCI e.V. angeboten werden, was wir normalerweise weitgehendst vermeiden, doch leider ist dies in diesen verrückten Zeiten der Corona-Krise doch nun einmal unumgäglich. Zwar können unsere angeschlossenen Vereine unseres Dachverbandes, weitgehend selbst ihre Termine planen, doch haben wir stets ein Abkommen untereinander, wo wir uns besprechen und abstimmen. Leider war ein Termin, der 03. Oktober 2021, bisher unter der Coronaverordnung gestrichen, sodass ein anderer Verein zum zeitgleichen Termin in die Ausstellungsplanung eingesprungen ist, damit auch die Titelvergabe gewährleistet war. Nun hat sich kurzfristig wieder eine Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg ergeben, sodass der ursprünglich gestrichene Termin des einen Vereines, wieder kurzfristig eine Ausstellung zuließ. Da nach dem 11. Oktober wieder andere Covidanordnungen bestimmt wurden (z.B. Coronatest selbst bezahlen), war zu befürchten, dass eben nach diesem Zeitpunkt, wesentlich weniger Interesenten eine Ausstellung besuchen werden. So beließ man es bei den beiden Terminen an einem Tag, wobei auch die Entfernung zu den verschiedenen Ausstellungsorten von 150 km, keine große Rolle spielen dürfte und so die Hundebesitzer den kürzesten Weg für sich auswählen können. Ärgerlich insgesamt ja, aber leider in der Kürze der Zeit, da auch Mietverträge einzuhalten sind, nicht zu ändern. Wir würden uns freuen, wenn Sie beide Ausstellungen, da ja auch unterschiedliche Titel, berücksichtigen würden und uns gewogen sind. Wir freuen uns auf Sie.
Michael Kraft, 1. Vorsitzender URCI e.V.

Neue Zuchtbuchstelle!

Neue Zuchtbuchstelle!
Liebe Züchter in der URCI e.V.
Jede Aera geht einmal zu Ende und nach 12 Jahren vertrauter Verbundenheit mit unserer Zuchtbuchstelle, unter der Leitung von Karin und Carsten von der Thüsen, haben Beide beschlossen, ihr Amt zum 31.07.2021 abzugeben. Wir waren natürlich einmal sehr überrascht, dass Diese Entscheidung so kurzfristig ausgefallen ist, andererseits müssen wir Anerkennen, dass 12 Jahre intensiver und vertrauensvoller, ehrenamtlicher Arbeit für unseren Verband, auch persönlichen Verschleiß mit sich bringt und irgendwann dann auch der Punkt erreicht ist, wo das Persönliche Vorrang hat. In der kurzen Zeit der Selektierung für eine Nachfolge, ergaben sich nicht viele Möglichkeiten und so sind wir Dankbar, dass 2 Züchterkollegen in der URCI bereit waren, dieses Amt weiter zu führen. Ausschlaggebend war die größere und längere Erfahrung, sodass wir uns für Ricki Kühn in Erlensee entschieden haben und er auch motiviert und unterstützend durch seine Ehefrau, nun Ahnentafeln, Zwingerurkunden, Championate der URCI e.V. erstellen wird. Sicherlich wird am Anfang durch die Umstellung und Einarbeitungszeit etwas Geduld erforderlich sein und hierfür möchte ich an Ihre Loyalität und Vertrauen appellieren! Bitte senden Sie absofort alle Unterlagen nun an Herrn Kühn nach Erlensee, eine zusätzliche Postfach-Adresse wird in den kommenden Tagen frei gegeben und wir bitten Sie, zur schnelleren Abwicklung des Zuchtgeschehens, Diese dann zu frequentieren. Herr Kühn wird in allen Belangen der Zucht dann auch telefonisch erreichbar sein, hierzu werden ebenfalls hier auch Telefonnummer und Geschäftszeiten veröffentlicht. Karin und Carsten von der Thüsen, Danken wir an dieser Stelle recht herzlich für ihr langjähriges Engagement für den Verband und hoffen, dass Sie uns weiter gewogen bleiben.
Michael Kraft
1. Vorsitzender URCI e.V.

Coronakrise und ihre Folgen für die Zucht

Liebe Mitglieder und Züchter der URCI e.V.

In den schwierigen Zeiten der Corona-Krise, werden erneut und verstärkt auch die Züchter und Funktionäre unseres Verbandes gefordert. Viele Fragen zur Hundezucht während dieser weltweiten Krise stellten uns vor große Herausforderungen, was hauptsächlich auch Wurfabnahmen durch unsere Zuchtwarte betrifft. Erneut reagiert nun unser Verband mit der Sonderregelung zum Schutz von Züchter und Zuchtwarten, was die nun kommenden Wurfabnahmen betrifft und wir bieten Ihnen diese Sonderregelung, die vorläufig befristet bis zum 31.01.2021, wie folgt wieder an:
Ab dem Datum 14.12.2020 - befristet bis zum 31.01.2021, können die Wurfabnahmen wieder wahlweise von Ihrem Tierarzt (wenn Ihnen kein Zuchtwart zur Verfügung steht) vorgenommen werden. Denken Sie aber bitte daran, auch ein TA oder seine Helferinnen können an Corona erkrankt sein und wenn ein Zuchtwart zu Ihnen nach Hause kommen kann, ist die Ansteckungsgefahr um ein vielfaches Kleiner, als in einer Tierarztpraxis.
Hierzu haben wir unter Downloads (http://www.urciev.de) dann: Wurfabnahme Tierarzt (ganz unten), ein Formular eingestellt, das Sie bitte ausdrucken und vom Tierarzt unterzeichnet, zusammen mit der Wurfabnahmebescheinigung und den restlichen üblichen Begleitpapieren (Ahnentafel, Deckschein, ärztl. Untersuchungen, etc.) an das Zuchtbuchamt der URCI e.V. senden.
Die Gebühren hierzu werden Ihnen wie zuvor auch gehandhabt, vom Zuchtbuchamt per mail zugesandt und nach Eingang der Zahlung (zur Zeit: Ahnentafel 15,--, Bearbeitungsgebühr pro Welpe 5,--, Eintragungsgebühr 10,--, Porto und Versand 3,-- bzw. 4,--) werden Ihnen, die neuen Ahnentafeln zugesandt. Übrigens: Diese Gebühren sind keine "Corona-Gebühren", sondern die normalen Gebühren, die jeder Zuchtwart bei der Wurfabnahme pro Welpe erhält und bedeutet somit keinen Gebührenmehraufwand für den Züchter! Da jeder einzelne Wurfmeldeschein von einem Tierarzt, gesondert vom Hauptzuchtwart und dem Zuchtbuchamt übergeprüft werden muss (die Fehlerquelle ist hier nach wie vor, erschreckend hoch, wir mussten immer wieder Tierarzt-Wurfmeldungen unbearbeitet zurück senden), bedeutet diss einen erhöhten Zeit - und Portoaufwand - für den Verband und jeder Züchter möchte ja schnellstens seine neuen Papiere erhalten!
Kommen Sie Gut und Gesund durch diese schwierige Zeit, wir Drücken und Umarmen Sie und Hoffen auf das Beste! Ihr Michael Kraft, 
Hauptzuchtwart URCI e.V.

Wann ist eine Hundezucht genehmigungspflichtig?

Wann ist eine Hundezucht genehmigungspflichtig?

Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet oder mit Hunden handelt, benötigt die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. Dies ist im § 11 Abs. 1 Nr. 3a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festgelegt. Wann eine gewerbsmäßige Tierzucht vorliegt, sagt das TierSchG aber nicht. Bei dem Stichwort „gewerbsmäßige Hundezucht“ schießen einem Bilder von Massenhaltung und „Ausschussproduktion“ durch den Kopf – doch weit gefehlt. Der Gesetzgeber meinte etwas ganz anderes. Man konkretisierte das TierSchG in der Form, dass bei der Haltung von mindestens drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder mindestens drei Würfen jährlich nach § 11 Abs. 1 Nr. 3a TierSchG i.V.m. Nr. 12.2.1.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9.02.2000 in der Regel von einer gewerbsmäßigen Zucht auszugehen ist. Gewerbsmäßig handelt nach Nr. 12.2.1.5 der Verwaltungsvorschrift, wer die Zucht selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Es braucht demnach kein Gewerbebetrieb im herkömmlichen Sinne vorzuliegen - es genügt bereits, wenn drei Zuchthündinnen gehalten werden. Die Gewerbsmäßigkeit im Rahmen des Tierschutzes ist vielmehr gleichbedeutend mit dem Begriff des gewerblichen Handels im Sinne des Gewerberechts. Wenn ein wechselnd großer Hundebestand vorliegt und zahlreiche Verkaufsanzeigen geschaltet werden, spricht dies für eine klare Gewerbsmäßigkeit. Treffen diese oder die vorgenannten Merkmale zu, so braucht der Hundezüchter eine Genehmigung. Fehlt sie, ist das Veterinäramt dazu verpflichtet, die Hundezucht und den Handel zu verbieten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 4 K 5551/98. Hundezucht ist die planmäßig durchgeführte Paarung von Rassehunden, die einem bestimmten Zuchtziel (z. B. Körperbau, Leistung, Gesundheit u. a.) entsprechen, in der Erwartung, dass die gewünschten Eigenschaften und Merkmale sich in den Nachkommen vererben. Die Erlaubnis muss wie gesagt beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen sind gem. § 11 Abs. 2 TierSchG für diese Erlaubnis zu erfüllen:

1. die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat (Nachweis insb. durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis)

3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 TierSchG entsprechende, mithin tierartgerechte, Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen

Die Erlaubnis ist mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen zu versehen, soweit das zum Schutz der Tiere erforderlich ist. So kann insbesondere die Führung eines Tierbestandsbuchs, eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl und die regelmäßige Fort- und Weiterbildung angeordnet werden, um nur einige Beispiele zu nennen. Mit einem Antrag auf Erlaubnis der Hundezucht gem. § 11 TSchG wird dem Hundezüchter eine gewerbsmäßige Hundezucht-Genehmigung erteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Züchter nur alle drei Jahre einmal einen Wurf zieht, sondern die Anzahl der gehaltenen fortpflanzungsfähigen Hündinnen ist entscheidend. Es bleibt auch unberücksichtigt, ob ein Züchter Hündinnen zur Zucht verwendet, die nicht in seinem Haus leben, um den eigenen Bestand niedrig zu halten und so mehr Zeit für die Betreuung der Tiere zu haben oder er lieber seinen Hündinnen nur wenige Würfe im Leben zumuten will als einer einzigen Hündin entsprechend mehr. Sobald er drei Würfe im Jahr zieht, fällt er ebenfalls unter die Anmeldepflicht. Das Merkmal „selbständig“ ist in aller Regel eindeutig erfüllt, denn die Zucht wird nur in den seltensten Fällen für Dritte betrieben. Für die Gewinnerzielungsabsicht spielt es keine Rolle, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Gewerbsmäßig handelt, wer die Absicht (den auf den Erfolg gerichteten Willen) hat, sich durch wiederholte Tätigkeit eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen. Im Übrigen handelt derjenige, der die gewerbliche Hundezucht vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt oder der vorsätzlich oder fahrlässig einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen Auflage zuwiderhandelt, ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu EUR 25.000.-- belegt werden.

Frank Richter, Rechtsanwalt

Kastanienweg 75a, 69221 Dossenheim, Telefonnummer 06221/727-4619

Faxnummer 06221/727-6510

www.richterrecht.com.

Zuchttauglichkeitsprüfungen, Ahnentafeln und Championate des Vereins KGFD e.V.

Zuchttauglichkeitsprüfungen, Ahnentafeln und Championate des Vereins KGFD e.V.

Wichtige Info,für unsere Züchter und Hundeaussteller:

Absofort werden alle ZTP`s der Heike Konrad, sowie deren „verteilte“ Championate bei deren Hundeausstellungen, sowie deren Ahnentafeln des KGFD nicht mehr anerkannt!

Begründung:

Zweifelhafte und nicht nach FCI - Standard erteilte ZTP`s und Ausstellungstitel, sowie unkorrekt erstellte Ahnentafeln.

Richter und Zuchtwart Tagung am Samstag, 20. Oktober 2018 in Baden-Baden

Richter und Zuchtwart Tagung am Samstag, 20. Oktober 2018 in Baden-Baden

Zur 2. Richter – und Zuchtwart Tagung in 2018 hatte der Dachverband URCI e.V. nach Baden-Baden/Sandweier geladen. Da die Resonanz mit nur 12 Funktionären sehr gering war, wurde auch über eine Änderung der bisherigen Anwesenheitspflicht debattiert. Bisher waren die Bedingngen, in 2 Jahren 1 x anwesend sein, realiv großzügig. Hier verlässt man sich scheinbar auf die Meinung: In 2 Jahren anwesend sein, wird man schon schaffen. Geschuldet war diese großzügige Auslegung der unterschiedlich weiten Anfahrtswege unserer Funktionäre. Da wir aber feststellen mussten, dass noch nicht einmal eine Absage (trotz schriftlicher Einladung) zu unseren Tagungen erfolgt, und somit auch planerische Abläufe behindert werden, sind diese Maßnahmen unumgänglich. Insbesondere haben wir feststellen müssen, dass einigen Zuchtwarten bei gewissen Hunderassen in Bezug auf ZTP und Wurfabnahmen doch gravierende Fehler unterlaufen. Daraufhin wird ja gerade bei unseren Tagungen stets hingewiesen, doch die Abwesenheit der betroffenden Personen, zeugt wenig von der Selbstverpflichtung der stetigen Weiterbildungs - und Informationspflicht. In Zukunft werden Zuchtrichter und Zuchtwarte wenn sie 3 x hintereinander nicht dabei waren, eine ruhende Tätigkeit einnehmen. Diese ruhende Funktionärstätigkeit wird dann bei der kommenden Tagungsanwesenheit wieder aufgehoben, sofern der betreffende Zuchtwart-Richter wieder dabei ist. Somit wollen wir vor Allem auch gewährleisten, dass versäumte Nachschulungen, sowie notwendige Zuchtordnungsumsetzungen – und Änderungen, zum Wohle und zur Sicherheit unserer Züchter garantiert werden. Diese Änderung der Anwesenheitspflicht wird bei der kommenden Vorstandssitzung der URCI e.V. am 27. Oktober 2018 abgesegnet und hat dann somit absofort Gültigkeit. Neu aufgenommen in unsere Zuchtwartriege wurde Frau Petra Six, aus 82269 Geltendorf in Bayern. Sie wird eine Bereicherung unseres Verbandes sein und auch zukünftig unsere weit entfernten Züchter in Bayern betreuen.
Änderungen der Zuchtordnung, sowie dazu gehörende Erweiteren wurden heute ebenso heiß debattiert, wie auch die Forderung nach strengeren Regularien in Bezug auf Erstellung von Registerpapieren. Hier wird in Zukunft eine Rassegentest als Voraussetzung zu Registerpapieren sein. Desweiteren werden nur Zuchtwarte zur Begutachtung zugelassen, die auch dementsprechend rassespezifische Kenntnisse vorweisen können.
Die Zuchtrichter der URCI wurden angewiesen, um ein einheitliches Gesamtbild auf Ausstellungen vorzuweisen, auch in dementsprechender Kleidung aufzutreten. Auch auf die Bedingungen des Richtens bei Fremdvereinen wurde noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Dies gilt ebenso für unsere Zuchtwarte bei Wurfabnahmen anderer Vereine.
Die Genetikkommission stellte kurz ihr folgendes Genetikseminar vor, das im Frühjahr mit der Thematik DLA bewandert sein wird. Dieses Seminar wird zuerst im pfälzischen Raum, wieder in Thaleischweiler, unter dem angeschlossenem Verein, HVSP e.V. angeboten werden.
Berichte des Hauptzuchtwarts, der Richterobfrau und der Genetikkommission, sowie des Zuchtbuchamtes und der dazu gehörenden Daten und Zahlen, rundeten die Tagesordnung ab.
Zu freiwilligen Gentests, die Züchter vornehmen lassen, gilt nach wie vor: Nur wenn sie von einem Zuchtwart oder Tierarzt vorgenommen wurden, werden sie auch in die Ahnentafel eingetragen! Dies ist bei den zuchtvoraussetzenden Gentests ja ebenfalls der Fall und kann ja auch in einem Gesamtpaket vorgenommen werden. Somit wird auch Missbrauch (und die Beispiele anderer Vereine belegen das) vorgebeugt. Ebenso werden diee freiwilligen Gentest auch nur eingetragen, wenn Sie mit den Wurfunterlagen zusammen eingereicht werden. Das Zuchtbuch ist nicht verpflichtet nachzufragen, ob da irgendetwas noch kommt, was rein soll! Entweder es ist dabei - dann kommt es rein - oder es fehlt (außer bei den Pflichtuntersuchungen) - dann kommt es nicht rein! Ist doch eigentlich klar verständlich, oder?
Ebenso, nach wie vor: Der Zuchtwart und der Züchter in (Vorbereitung zur Wurfabnahme), haben dafür zu sorgen, dass alle Papiere bei der Wurfabnahme vorhanden sind und in der Zuchtbuchstelle komplett eingereicht werden! Dies führte wie so oft in der Vergangenheit, zu verzögernden Bearbeitungen der Papiere. Das Zuchtbuchamt bearbeitet alle Ahnentafeln erst, wenn Alles komplett eingereicht wurde!

Wurfabnahmen und deren Problematik

Wurfabnahmen und deren Problematik

Wichtig: An alle Züchter!

Immer wieder kommt es vor, dass Züchter ihre Welpen verkauft haben und feste Abholtermine mit ihren Käufern vereinbart haben, ohne dass vorab ein Wurfabnahme mit einem unserer Zuchtwarte erfolgt war. Bedauerlicherweise wird u.a. hier nicht berücksichtigt, dass es Probleme geben kann, die eine Wurfabnahme verzögern: z.B. Durchfall, zu kleine Welpen, Erkrankungen anderer Art bei Welpen oder bei dem Züchter, etc., die dann dazu führen, dass die Welpen erst 1 – oder 2 Wochen später imunisiert werden können. Dann einen kurzfristigen Wurfabnahmetermin zu erhalten, kann mitunter schwierig sein, da ja unsere Zuchtwarte dies in ihrer Freizeit tätigen und eben auch berufstätig sind, gerade selbst einen Wurf haben, oder erwarten. Anstatt dann aber den Abgabetermin der verkauften Welpen zu verschieben, wird gejammert, der Zuchtwart sei Schuld, dass es nun Probleme mit Welpenkäufern wegen verspäteter Abgabe gibt. Wir haben auch schon erlebt, dass Welpen einen Tag nach ihrer Erstimpfung und der gleichzeitg erfolgten Wurfabnahme abgegeben werden. Dies ist nicht nur äußerst leichtsinnig und unverantwortlich den Welpen gegenüber, denn in dieser so kurzer Zeitspanne ist es gar nicht möglich, auf eine mögliche Erstreaktionen der frisch erfolgten Impfung zu reagieren. Zwar schreibt das Tierschutzgesetz vor, dass Welpen vor der 8. Lebenswoche nicht abgegeben werden dürfen, aber eine Wurfabnahme durch unsere Zuchtwarte darf auch erst nach 8 Wochen erfolgen und nur des Profit wegen gleich die Hunde abzugeben, ist im Prinzip unverantwortlich. Zudem müssen die Welpen ja grundsätzlich geimpft und geschippt sein! Theoretisch ist also eine Abgabe mit 8 Wochen gar nicht möglich. Bei manchen Züchtern entsteht so der Gedanke: 8 Wochen alt und weg – so früh wie möglich - das entspricht jedoch nicht dem Sinn unserer Zuchtordnungsphilosophie! Dass man erkrankte Welpen erst später impft, dafür sorgt schon ein gewissenhafter Tierarzt, der die Welpen vorab untersucht und dies dann ablehnt. Wenn man nun erkrankte Welpen im Haus hat, sorgt auch ein gewissenhafter Züchter dafür, dass selbst nach Genesung und darauffolgender Impfung, die Welpen etwas länger zur Beobachtung im Haus bleiben. Denn die Wurfabnahme erfolgt ja sowieso erst nach Impfung und Kennzeichnung (Chippen) und wer die Zuchtordnung der URCI e.V. kennt und unsere Ausführungen und Erläuterungen auf der Homepage verfolgt, der weiß auch: Der Tierarzt darf diesbezüglich zur Wurfabnahme nur konsultiert werden, wenn der nächste Zuchtwart weiter als 150 km entfernt wohnt. Auch ZTP`s und Wurfabnahmen durch Zuchtwarte, die eine ruhende Tätigkeit haben (weil sie z.B. lt. unserer Richter – und Zuchtordnung 2 Jahre lang an keiner Richter – und Zuchtwarttagung teilgenommen haben) werden nicht anerkannt. Die Selbstinformationspflicht der Züchter, die ja auch eigenständig, ohne unser Einwirken, ihre Zuchtverpaarungen vornehmen können und dürfen, sollte eigentlich Allen geläufig sein! Nicht erst hinterher kommen: Das habe ich nicht gewusst – Das fruchtet nicht! Wurfabnahmen dieser Art werden ebenso kommentarlos zurück gesandt, wie auch unkorrekt ausgefüllte Wurfmeldescheine! Wenn z.B. Gebissformen, Angaben zu Hoden, Zustand der Mutterhündin etc. falsch sind, oder fehlen, wird das ebenfalls so sein! Hand in Hand mit dem Zuchtwart zu arbeiten, bedeutet auch gemeinsam die Wurfmeldungen noch einmal durch gehen und durch zu lesen! Vor Allem steht ja auch auf unseren Wurfmeldescheinen drauf, was verlangt wird! Und Unterschrieben wird dieser Wurfmeldeschein von 2 Personen: Dem Zuchtwart und dem Züchter!

Info für alle Schweizer Hundefreunde und Züchter!

Info für alle Schweizer Hundefreunde und Züchter:
Die URCI e.V. möchte Ihnen noch einmal recht herzlich für Ihre jahrelange Treue in unserem Zuchtverband Danken.
Gleichzeitig möchten wir Ihnen unser Angebot erneuern, (auch nach dem Ausscheiden des CdK Suisse aus unserem Internationalem Verband), weiterhin in der URCI e.V. zu züchten und ihre Wurfmeldungen, etc. zu platzieren.

Für alle Ahnentafeln, ZTP`s und und Wurfmeldungen ändert sich für Sie absolut nichts!
Die Wurfabnahmen und ZTP`s werden weiterhin von unseren in der Schweiz und Deutschland tätigen Zuchtwartinnen abgenommen.
Im Gegensatz zu früher, können ihre ZTP´s nach dem bisherigen URCI-Standard auch bei Ihnen zu Hause vorgenommen werden.
Hierzu bedarf es keinerlei ZTP-Veranstaltungen oder fest gesetzten Termine.
Sie können auf alle Zuchtwarte der URCI e.V. zurück greifen, frei nach Wahl!

Hierzu stehen Telefonnummer und mail-adressen auf unserer Verbandshomepage, unter:
http://www.urciev.de  - unter Zuchtwarte -
Sie müssen sich lediglich einem URCI-Verein ihrer Wahl anschließen.
Günstiger wird es für Sie zukünftig auf jeden Fall, da nun nicht mehr die höheren Preise des CdK berechnet werden.

Ihr Alphabet wird fortsetzend weiter geführt,
Ein erneuter Zwingerschutz Antrag entfällt,
Die Zuchtwartinnen bleiben größtenteils (mit Ausnahme: Amstutz, Toscanelli, Groth) die Gleichen.
Wir bauen kontinuierlich unsere Zuchtwartriege in der Schweiz aus und wir machen keine Züchterunterschiede, ob Bolonka, Papillon, Cavalier King Charles, oder Chihuahua, Sheltie, usw.

Alle Züchter werden gleichberechtigt rassenunabhängig betreut!
Sie erhalten Ihre Ahnentafeln direkt von unserem Zuchtbuchamt zugesandt.
Die Wege sind somit kürzer und effizienter.
Sie erhalten nach wie vor, die hochwertigen Ahnentafeln unseres Internationalen Verbandes.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Zuchtwarte, Funktionäre und ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kraft
Hauptzuchtwart URCI e.V.

Kontrolle des Sachkenntnisnachweises durch das Veterinäramt

Kontrolle des Sachkenntnisnachweises durch das Veterinäramt
In meiner Eigenschaft als Hauptzuchtwart unseres Internationalen Dachverbandes, der URCI e.V. war ich im Monat August bei einer Kontrolle und einem Sachgespräch durch die zuständige Hauptamtsleiterin eines Veterinäramtes bei einem unserer Züchter zugegen. Wie wir bei unseren Züchterseminaren stets bekannt geben, ist es möglich, dass trotz des Besuches unseres Seminares ein persönliches Gespräch des Veterinäramtes mit dem Züchter angesagt sein kann. Dies wird meist erforderlich, wenn irgendwelche Beschwerden, anonyme Anzeigen, etc. erfolgt sind. Hier werden dann die Örtlichkeiten besichtigt, der Zustand der Hunde und deren Versorgung geprüft. In diesem besagten Fall kam ein mehr als 1 – stündiges Gespräch zwischen der Leiterin und mir, auch über besondere Fälle zu Stande, was z.B. Unterschiede zwischen „Hobbyzüchter“, gewerbliche Züchter und Vermehrer („züchten“ ohne Papiere) betrifft und wie dies unterschiedlich interpretiert wird. Schnell war klar, dass es durch die reichhaltigen Ausbildungsangebote unseres Verbandes für unsere Züchter, großen Einklang und Lob gab und dass die angebotenen Seminare von großer Bedeutung für den Sachkenntnisnachweis sind! Für Baden-Württemberg wurde nun ein einheitlicher Fragebogen, der für alle Veterinärämter  gültig ist, erarbeitet und aus 25 Fragen bestehend, beim besagten „Vor Ort Termin“ angewendet wird! Mit großer Freude konnte ich feststellen, dass jeder Seminarteilnehmer unserer Züchterseminare, diese Fragen ohne Probleme beantworten kann, denn alle diese 25 Fragen werden bei unserem Seminar bearbeitet und erläutert und stehen in unseren Prüfungsbogen! So muss Niemand unserer Teilnehmer um sein erworbenes Wissen bangen und kann gelassen einer möglichen mündlichen Prüfung gefasst entgegen sehen! Freundlicherweise wurden unserem Verband dieser Fragebogen zur Verfügung gestellt und wird zukünftig ein Bestandteil unseres Züchterordners sein und somit ergänzend als Nachschlagwerk dienen. Sie sehen: Wir sind stets für die Belange unserer Züchter da, unterstützen Diese und stehen seriös und kompetent an deren Seite!
Michael Kraft, Hauptzuchtwart URCI e.V.

Vor Kurzem hat die alljährliche FLOH-Belagerung begonnen

Vor Kurzem hat die alljährliche FLOH-Belagerung begonnen...
Aufgrund der Länge des Artikels hier aber erstmal DIE 10 ultimativen FAKTEN zum Floh:
1. Ein Floh kann bis 50 Eier täglich legen.
2. Gerade mal 5% einer Flohpopulation lebt auf dem Wirt, die restlichen 95% in der Umgebung.
3. Ein Flohbefall lässt keine Rückschlüsse auf die Sauberkeit des Haushalts zu.
4. Jeder Floh saugt bis zu 10x pro Tag Blut.
5. Man unterscheidet Flöhe nach ihren bevorzugten Wirten (Katzenfloh /Hundefloh / Menschen- bzw. Schweinefloh)
6. Der Herbst gilt als DIE Floh-Hochsaison.
7. Nicht selten tragen Flöhe Wurmeier in sich.
8. Ein beißt sein Opfer in der Regel 3x pro Blutmahlzeit.
9. Flöhe beißen uns Menschen bevorzugt an Unterarmen und -beinen.
10. Nicht Ratten übertragen die Pest - es ist der Rattenfloh!
Jetzt beginnen wir aber mit den Details:
 [...ich hoffe niemand muss sich während des Lesens kratzen] Aufgrund der extrem großen Potenz von Flöhen kann es zu einem regelrechten Massenbefall, mit diesen Lästlingen kommen. Sie sind in der Lage sich extrem schnell exponentiell zu vermehren. So ist es theoretisch möglich, dass sich aus einem einzigen befruchteten Flohweibchen binnen 4 Wochen eine Nachkommenschaft von bis zu 255 Tausend Stück entwickelt - eine erschreckende Vorstellung. Die INVASION resultiert aus dem erfolgreichen Versagen mehrerer Hausmittelchen sowie kostspieliger Fake-Medikamente bekannter Futterhandel-Ketten! Als THERAPIE steht nämlich die schnellstmögliche Beseitigung der Parasiten auf dem Wirtskörper im Vordergrund. Ob die Therapie nun mit Spot-Ons, Tabletten, Spray oder Injektionen durchgeführt wird, hängt von den einzelnen Umständen ab. Euer Haustierarzt berät euch gern... Kleiner Praxis-Tipp: der Wirkstoff Fipronil (bekannt aus dem Eier-Skandal des letzten Jahres) wird gerne in Humanapotheken verkauft. Ich habe keine Ahnung warum, denn...er wirkt bei bestehendem Befall alles Andere als zuverlässig. Durch die reine Apothekenpflicht darf er aber leider dort so einfach verkauft werden. (Das ist aber ein anderes Problem und soll hier nicht diskutiert werden.) Bedeutend zuverlässiger sind Präparate mit beispielsweise dem Wirkstoff 'Imidacloprid'. Ein Waschen des befallenen Tieres bringt nur kurze Zeit Besserung da Flöhe sich schnell an trockene Orte wie Nase, Ohren oder Stirn retten und so das Bad unbeschadet überstehen. Von freiverkäuflichen Pseudo-Medikamenten aus dem Futterhandel kann ich nur abraten: in aller Regel sind die 'schonend-natürlichen' Tinkturen wirkungslos. Dabei sind sie nicht selten sogar teurer als echte wirksame Medikamente. Das Lehrgeld kann man sich wirklich ruhig sparen! Darüber hinaus kommt es bei den Futterhandel-Präparaten häufiger zu schmerzhaften Reaktionen an den aufgetropften Hautstellen und sogar zu organischen Problemen - besonders hohe Quote an unerwünschten Nebenwirkungen zeigen bspw. Produkte mit Neem-Öl... 'Margosa-Extrakt' ist übrigens nur ein hipper Begriff für den gleichen Stoff. Hausmittelchen helfen eigentlich nie, sondern verlängern nur das Leiden der befallenen Tiere (bis dann endlich wirksam bekämpft wird)! Für uns Menschen sind Flöhe in aller Regel zwar nicht gefährlich, bereiten aber dennoch arge Probleme. Dadurch dass sie, im Gegensatz zu Mücken und Mosquitos, keinen Tastsinn haben um Blutgefäße 'anzubohren', beißen Flöhe meist 3x pro Hautareal. Oftmals bilden die Stiche bzw. Bisse dabei ein Dreieck oder eine Linie. Wer der Meinung ist, dass Mückenstiche schon jucken, sollte keinesfalls einen Flohbiss ausprobieren - die sind nämlich (auch ohne Allergie) deutlich langanhaltender und obendrein juckender! [hoffentlich hat es beim geneigten Leser nicht begonnen zu jucken]. Die BEKÄMPFUNG des Parasitenbefalls in der UMGEBUNG (Wohnung, Keller, Speicher) stellt eine deutlich größere Herausforderung dar! Da es sich bei Flöhen um temporäre Parasiten handelt, die sich zur Eiablage vom Wirt entfernen um dies in seiner direkten Umgebung (Teppich, Fußleisten, Sofaritzen, usw.) zu tun, lässt sich kaum abschätzen wie viele Lästlinge noch in jugendlichen Stadien auf potentielle Opfer warten. Auch wenn das Folgende der 'bösen Pharmaindustrie“ nicht gefallen wird, kann ich behaupten, dass eine Umgebungsbehandlung nur in extremen Ausnahmefällen von Nöten ist. Gerade bei frischem Befall, ohne dass tagelang das Jucken ignoriert wurde, reicht in aller Regel die reine Behandlung des Patienten, der dann sozusagen als Mini-Kammerjäger die Brut aus der Umgebung einsammelt. Die DIAGNOSE bei Verdacht auf einen Flohbefall stellt man übrigens simpel mittels Flohkamm und nassem Küchentuch: Dazu wird das Tier im Hals- u./o. Kruppenbereich mit dem engmaschigen Kamm gekämmt. Sollte man kleine braun bis schwarze Krümmelchen finden, werde diese auf einem nassen Küchentuch ausgeklopft. Da es sich bei Flohkot um nichts Anderes als getrocknetes Blut des Wirtstieres handelt, werden sich die Krümmelchen bei positivem Test binnen 1 Minute nach Wasserkontakt rot verfärben. Einen Floh kann man durchaus auch beim Kämmen finden - je nachdem wie groß der Befall ist. Allerdings gilt bereits das Finden von Flohkot als beweisend. Ein einzelner Floh kann bei einer vorliegenden Flohspeichel-ALLERGIE bereits zu massiv gesteigertem Kratzen und Benagen führen. Eine Handvoll unter Umständen zu richtigen Selbstverstümmelungen - sogenannten Automutilationen. Oftmals enthalten Flöhe übrigens auch Bandwurm-Eier. Das bedeutet, dass eine Entwurmung nach erfolgreich durchgeführter Flohbekämpfung durchaus Sinn machen kann. Eine (Sammel-)Kotprobe ist in diesem Stadien in aller Regel hingegen nicht sinnvoll, da aus den aufgenommenen Eier erst ein Bandwurm heranwachsen muss und somit die von ihm im Kot ausgeschieden Eier erst ca. 12 Wochen später nachweisbar sind.
Bei entsprechenden Fragen zu diesem Thema steht der jeweilige Haustierarzt sicherlich mit Rat und Tat zur Verfügung. Und? Hat sich jemand gekratzt? Man liest sich...
Tierarzt Sebastian Goßmann-Jonigkeit (aus Engelskirchen nahe Köln)

Leptospirose Impfung - verursacht Epilepsie!

Leptospirose Impfung - verursacht Epilepsie!
Kurzinfo, da für alle Hundebesitzer, insbesondere Kleinrassen wichtig!

Ich betreibe ja gerade in meiner Eigenschaft als Homöopath eine Studie, da ich in letzten Monaten verstärkt Hunde wegen Epilepsie (zur Zeit 48 Fälle - wird ständig aktualisiert) behandelt habe. Allein am letzten Clubabend des MRC e.V. (am 03. März 2017) in Rastatt, hatte ich 4 anwesende neue Fälle, die davon betroffen sind. Am darauf folgendem Samstagvormittag kamen wieder 2 Hunde, diesmal der Rasse Pomeranian dazu. Es ist wie eine Epidemie, die immer mehr erschreckende Ausmaße annimmt. Die bisherigen Erkenntnisse, die ich gezogen habe: Auslöser ist der Impfstoff der Leptospirose L4 ( in der Schweiz L6) der Firma Nobivac. Alle betroffenen Hundebesitzer sollten ihre Impfausweise auf diesen Hinweis überprüfen! Inkubationszeit ist meist 3 - 6 Monate nach der Impfung durch diesen Impfstoff. Es gibt auch Hunde die schon direkt nach dieser Impfung betroffen waren! Allerdings gibt es auch Tiere, die erst im Folgejahr darauf, bei der 2.  L4-Impfung befallen wurden! Ich sammle zwischenzeitlich weitere Info`s über betroffene Tiere. Sie können mir auch gerne eine persönliche mail senden, aber auch ihren Impfausweis mailen und posten, damit ich meine Studie weiter AUSBAUEN KANN! Meine Empfehlung vorab: Nicht mehr den L4 Impfstoff impfen! Homöopathisch kann ich helfen, bis zur völligen Ausheilung kann es aber, je nachdem wie lange der einzelne betroffene Fall zurück liegt, bis zu 2 Jahre dauern! Aber es hilft!

Lesen Sie hierzu auch folgenden Artikel:
Hunde leiden nach der Impfung mit einem populären Merck-Impfstoff an allergischen Reaktionen – bis hin zum Tod
David Gutierrez

Britische Hundehalter und Veterinärorganisationen warnen vor gefährlichen und sogar tödlichen Nebenwirkungen einer gängigen Impfung, die Hunde vor einer seltenen und mild verlaufenden Krankheit schützen soll.

Die betreffende Krankheit, Leptospirose, kann zwar sowohl für Hunde als auch für Menschen gefährlich werden, aber in den meisten Fällen verläuft sie mild. Sie wird über den Urin infizierter Wild- und Haustiere, normalerweise Mäusen und Ratten, übertragen und kommt eher in ärmeren,  ländlichen Regionen in warmen Ländern Osteuropas vor. In Großbritannien ist sie selten. Deshalb ist die Impfung freiwillig und wird weder vermehrt empfohlen noch gefordert.

Krampfanfälle, Immunversagen und Tod
Der Leptospirose-Impfstoff, Nobivac L4, wird von Merck Sharp & Dome MSD Animal Health produziert. Obwohl die Impfung freiwillig ist, ist Nobivac L4 laut dieser Firma der meistverwendete Impfstoff für Hunde. Jahr für Jahr wird L4 in Großbritannien über eine Million Mal verabreicht. Nach Firmenangaben sollen Hunde erst ab der 9. Woche damit geimpft werden, mit einer Nachimpfung nach 4 Wochen und einer alljährlichen Auffrischungsimpfung.

Der Weltverband der Kleintierärzte (WSAVA, von englisch World Small Animal Veterinary Association) widerspricht dieser Empfehlung und warnt davor, dass der Impfstoff besonders für Welpen unter 12 Wochen riskant sei. Der L4-Impfstoff »wird mit genauso vielen, wenn nicht mit mehr Nebenwirkungen assoziiert wie jede andere freiwillige Impfung«, so der WSAVA.

Laut dem Veterinary Medicines Directorate (VMD), der zuständigen britischen Regierungsbehörde, gab es seit der Einführung der neuesten L4-Version vor 3 Jahren mehr als 2000 Meldungen von schwerwiegenden Nebenwirkungen, darunter über 120 Todesfälle. Das VMD überprüft nun den Impfstoff, hat aber noch nicht bekanntgegeben, ob es ihn eventuell vom Markt nimmt.

Zu den bekannten Nebenwirkungen des Impfstoffs gehören Erblindung, Gelenkschwellungen, Krampfanfälle und anaphylaktische- oder Immunreaktionen. 2014 ließ die Europäische Arzneimittelagentur (EMA, von englisch European Medicines Agency) eine Warnung auf die Verpackung drucken, die auf das Risiko für »Anaphylaxie und verschiedene Immunstörungen wie Anämie, Thrombozytopenie und Arthritis« aufmerksam macht. Der WSAVA rät, Hunde erst ab 16 Wochen mit L4 impfen zu lassen.

Dennoch verabreichen britische Tierärzte häufig schon 7 Wochen alten Welpen – das ist jünger, als von EMA, WSAVA oder sogar vom Hersteller empfohlen wird –, ohne die Halter auf die möglichen Risiken hinzuweisen.

Die Tierärzte verschließen die Augen vor der Wahrheit
Die Spanielzüchterin Bridgette Evans erzählt, dass jeder Hund, den sie mit L4 impfen lässt, unter Nebenwirkungen leidet. In einem Wurf mit 6 Welpen bekam jeder Einzelne geschwollene Gelenke, zuweilen tennisballgroß. Ein Welpe verstarb 3 Wochen nach der Impfung.

Laut Carol Blackburn-Harvey, ebenfalls Züchterin, bekam ein Hund 3 Wochen nach der Impfung Gleichgewichtsstörungen und konnte nicht mehr gehen. Kurz danach starb auch er. »Tierärzte wollen die Gefahren dieses Impfstoffs nicht zugeben oder verschließen die Augen davor, aber er kann tatsächlich fitte, gesunde Hunde töten«, sagt Evans.

Viele Hundehalter glauben, dass der VMD das Ausmaß des Problems verschleiert, indem er die Zahl der betroffenen Hunde herunterspielt, und dass er nicht hart genug gegen den Hersteller MSD vorgeht. Tatsächlich hat man bei MSD anscheinend Fehler zugegeben – schließlich hat die Firma in mindestens einem Fall einem Hundehalter Tierarztrechnungen infolge der aufgetretenen Impfschäden bezahlt.

Angesichts der zögerlichen Haltung des VMD ist es umso wichtiger, dass die Hundebesitzer jede mögliche Nebenwirkung der L4-Impfung melden.

»Es ist wichtig, dass die Tierbesitzer ihrem Tierarzt von jeder möglichen Nebenwirkung erzählen, damit sie gründlich wissenschaftlich untersucht und den Veterinärbehörden gemeldet werden«, sagt Gudrun Ravetz, Junior-Vizepräsidentin der British Veterinary Association. Wer sich wirklich um sein Haustier kümmert, sollte es nicht nur vor unnötigen Impfungen bewahren, sondern auch vor brutalen und gefährlichen Chemikalien schützen.

Neuester Anhang zu diesem Thema:

Kleiner Anhang aus Österreich, zum Thema leptospirose-Impfung L4 von Nobivac

Guten Tag!

Ich habe ihren Bericht über den Impfstoff Nobivac L4 auf Ihre Internetseite gelesen. Wie Sie geschrieben haben, dass Sie Fälle von betroffenen Hunden sammeln, so sende ich Ihnen meine Information zu. Wir leben in Österreich und mein Hund (Malteser Rüde) würde im Jahr 2014 mit Nobivac L4 geimpft. (Foto von Impfpass sende ich im Anhang mit). 4 Tage später hat er Krampfanfälle bekommen, die dann in immer kürzere Abständen aufgetreten sind. Es wurde bei Ihm dann Idiopatische Epilepsie diagnostiziert. Wurde dann zu erst mit Phenoleptil behandelt. Später müsste der Medikament Keppra dazu genommen werden. Und seit fast 2 Jahre bekommt er noch Libromide dazu. Jetzt ist er fast anfallsfrei, nur seine Leber ist von den vielen Medikamenten schon angegriffen Und es ist nur mehr Frage, der Zeit wie lange sein Leber das schafft, mit diesen vielen Medikamenten. Obwohl die Tierärzte wo ich bisher war, das nur damit abtun, dass es nur Zufall war, dass nach der Impfung die Epilepsie bei meinem Hund ausgebrochen ist, bin ich fest davon überzeugt, dass Nobivac L4 die Krankheit bei meinem Hund verursacht hat. Ich habe versucht mit einem Rechtsanwalt Schadensersatz für die ganzen Behandlungskosten zu erwirken. Leider ohne Erfolg. Denn es hat geheissen, dass man es nicht beweisen kann, dass dieser Impfstoff die Krankheit verursacht hat. Seit dem leben wir mit dieser Krankheit. Mein Hund war jetzt am 18. Juli 2019, 6 Jahre alt geworden. Wir haben schon viel durchgemacht wegen dieser Krankheit. Einige Klinikaufenthalte mit vielen Tierarzt - und Medikamenten Kosten. Und das Schlimmste ist für mich, dass mein Hund ohne Medikamente nicht mehr leben kann und ich Ihn jeder Zeit an einem Leberversagen verlieren kann.

Ich wollte Ihnen das alles Berichten. Vielleicht können Sie unsere Information verwenden.

Mit freundlichen Grüßen!

Csilla Edlinger, 21.07.19

Neues zur Impfung bei Katze und Hund: Impftiter-Schnelltest

Neues zur Impfung bei Katze und Hund: Impftiter-Schnelltest
Von Ralph Rückert, Tierarzt

Seinerzeit waren wir die erste Praxis in der Region, die zwei- bzw. dreijährige Impfintervalle bei Hunden und Katzen umgesetzt hat; jetzt gibt es zu diesem Thema wieder etwas Neues zu berichten:
In den letzten zehn Jahren hat sich das Denken in Bezug auf die Impfungen bei Katze und Hund grundsätzlich gewandelt. Wo ich als Student und als junger Tierarzt noch gelernt habe, einfach jedes Jahr die volle Breitseite an möglichen Impfungen abzufeuern, sind wir heute bezüglich Viruserkrankungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO Vet) bei Impfintervallen von drei Jahren angekommen. Aber auch damit impfen wir höchstwahrscheinlich immer noch zu viel. Durch einen neuen Impftiter-Schnelltest, der in der Praxis durchführbar ist, während Sie darauf warten, können wir seit Anfang 2015 beim Hund für Staupe, Parvovirose und Hepatitis und bei der Katze für Katzenseuche und Katzenschnupfen ganz einfach feststellen, ob eine Auffrisch-Impfung überhaupt nötig ist. Als weiterer Vorteil wäre zu erwähnen, dass der Schnelltest nicht nur viel schneller, sondern auch preisgünstiger als die Titerbestimmung im Fremdlabor ist.


Bezüglich des Hundes mögen Sie sich die Frage stellen: Warum nur diese drei Krankheiten? In den üblichen Kombinationsimpfstoffen sind doch noch mehr Komponenten enthalten! Das ist korrekt: Da wären noch Tollwut, Parainfluenza und Leptospirose zu nennen. Den Impftiter für diese drei Infektionskrankheiten zu testen, würde aber keinen rechten Sinn machen. 

Für die Tollwut existieren bindende gesetzliche Grenzverkehrs-Regelungen. Da Hunde meist mit in den Urlaub fahren, kommt man um die Tollwut-Impfung im dreijährigen Intervall nicht herum. Katzen und Hunde, die dagegen definitiv im Inland bleiben, brauchen eigentlich keine Tollwut-Impfung, da Deutschland seit 2008 WHO-anerkannt tollwutfrei ist. Wer ganz vorsichtig sein will, kann ja im Inland verbleibende Tiere als Welpen gegen Tollwut grundimmunisieren lassen und das Thema dann getrost vergessen. Einziges Problem: Kommt es zu dem (statistisch sicher hochgradig unwahrscheinlichen) Fall, dass Ihr nicht gültig gegen Tollwut geimpftes Tier Kontakt zu einem tollwutinfizierten Importwelpen hat, würde das nach der geltenden Gesetzeslage den Tod Ihres Hundes oder Ihrer Katze bedeuten. Wie gesagt: Sicher maximal unwahrscheinlich; wer aber mit diesem Restrisiko nicht leben kann, der muss den Tollwut-Impfschutz auch bei einem im Inland verbleibenden Tier immer aktuell halten, also alle drei Jahre nachimpfen lassen. 

Das Parainfluenza-Virus ist einer (!) der Erreger der Infektiösen Tracheobronchitis, besser bekannt unter der irreführenden Bezeichnung Zwingerhusten. Ein Hund, der durch Impfung gegen das Parainfluenza-Virus geschützt ist, kann trotzdem noch an Tracheobronchitis erkranken, allerdings mit abgeschwächter Symptomatik. Die Krankheit ist bei gut genährten und gehaltenen Hunden zwar oft sehr lästig (Stichwort nächtlicher Husten), aber nicht wirklich lebensgefährlich. Somit ist das keine Muss-Impfung und eine Titerbestimmung nicht besonders bedeutsam. Allerdings: Wer schon mal eine Infektiöse Tracheobronchitis erlebt hat, ist vielleicht ganz froh über einen wenigstens teilweisen Schutz.

Beim Thema Leptospirose wird es dann schon deutlich schwieriger. Ein Titer-Test macht auf jeden Fall wenig Sinn, weil diese Impfung keinesfalls länger als ein Jahr schützt. Viele impfkritische Hundebesitzer fürchten diese Impfung ganz besonders bzw. lehnen sie rundweg ab. Das liegt zum einen daran, dass es über 200 Leptospiren-Stämme gibt, der aktuelle Impfstoff aber nur gegen die vier momentan häufigsten schützt. Zum anderen ist die Impfung gegen Leptospirose eine sogenannte Ganzkeim-Vakzine, die aus ganzen abgetöteten Bakterien besteht. Solche Impfstoffe nennt man auch "
dirty vaccines" (schmutzige Impfstoffe). Sie gelten als besonders risikoträchtig in Bezug auf Impfschäden. In der Tat gibt es Hinweise, dass die Impfung gegen Leptospirose mit dem Auftreten von Immunvermittelter Hämolytischer Anämie und Thrombopenie im Zusammenhang stehen könnte. Ein weiterer Grund, dieser Impfung gegenüber ablehnend zu sein, ist die Tatsache, dass die Leptospirose bei vielen Hunden asymptomatisch verläuft, der Hund also nicht erkennbar krank wird, und bei den Hunden, die erkranken, gut mit Antibiotika therapierbar ist. Dies setzt allerdings eine frühe Erkennung voraus. Eine verschleppte oder zu spät als solche erkannte Leptospirose kann sehr wohl tödlich verlaufen. Leider gibt es im Umfeld unserer Praxis immer mal wieder vereinzelte Leptospirose-Fälle, so dass man davon ausgehen muss, dass ein gewisser Infektionsdruck lokal durchaus vorhanden ist. Dazu kommt das Problem, dass die Leptospirose auch für Menschen gefährlich werden kann. Bei keiner Impfung ist die Nutzen-Risiko-Abwägung schwieriger. Ein impfkritischer Besitzer wird wohl selbst eine Entscheidung treffen müssen, ob er gegen die Leptospirose impfen lässt oder nicht. Will man den Teilschutz, den diese Impfung bietet, führt an der jährlichen Nachimpfung leider kein Weg vorbei. Bei unserem Nogger haben wir uns für die regelmäßige Leptospirose-Impfung entschieden, obwohl er eher zu den kleinen Hunderassen gehört.

Und bei der Katze? Da gibt es (nur für Freigänger) ja auch noch die Leukose (FeLV)-Impfung. Was ist mit der? Nun, wir wissen zumindest, dass eine gut durchgeimpfte Katze, die älter als sieben Jahre ist, sich offenbar nicht mehr mit Leukose anstecken kann. Wie unsere regelmäßigen Kunden wissen, verhalten wir uns auch entsprechend und verzichten bei älteren Katzen auf diese Impfung. Bis zu diesem Alter empfiehlt die Ständige Impfkommission allerdings eine jährliche Auffrischung. Wahrscheinlich (wahrscheinlich!) fällt auch das unter das Stichwort Überimpfung, aber das kann bisher niemand wirklich belegen, was an bestimmten immunologischen und methodischen Problemen liegt, deren Erörterung hier zu weit führen würde. Bis da Klarheit geschaffen werden kann und angesichts des offenbar im Raum Ulm relativ hohen regionalen Infektionsrisikos, würden wir dazu raten, bezüglich der FeLV-Impfung die STIKO-Empfehlungen einzuhalten.

Zurück zur Impftiterbestimmung:


Im Moment wird zur Grundimmunisierung von Katzen- und Hundewelpen empfohlen, ab der 8. Woche in vierwöchigem Abstand zu impfen, bis die 16. Woche erreicht ist, also drei mal (Ausnahmen: Tollwut und Leptospirose beim Hund und Leukose bei der Katze: Jeweils nur zwei mal). Dies gilt als notwendig, weil die eventuelle Anwesenheit maternaler (mütterlicher) Antikörper individuell unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Diese maternalen Antikörper haben natürlich einerseits einen schützenden Effekt für den Welpen, können aber andererseits eine Impfung ganz oder teilweise unwirksam machen. Das dreimalige Impfen zwischen 8 und 16 Wochen soll einen fließenden und möglichst lückenlosen Übergang vom Schutz durch maternale Antikörper zum Schutz durch Impfungen gewährleisten.

Als letzter Schritt der Grundimmunisierung wird eine Auffrischimpfung mit 15 Monaten empfohlen, und hier sehen wir einen idealen Zeitpunkt zum Einsatz des Impftiter-Schnelltests. Es ist nach den vorliegenden Daten durchaus zu erwarten, dass zwar nicht alle, aber doch viele Jungkatzen und -hunde zu diesem Zeitpunkt bereits ausreichend geschützt sind und keine Auffrischung benötigen. Ebenso kann es Sinn machen, ältere Katzen und Hunde, die in ihrem Leben schon öfter nachgeimpft wurden, einfach mal dahingehend zu testen, ob weitere Nachimpfungen in den von der STIKO empfohlenen Intervallen überhaupt notwendig sind. Die von Kollege Ron Schultz bisher ermittelten Daten legen schließlich nahe, dass die Dauer der Immunität (DOI) in Bezug auf die Viruserkrankungen bei über sieben Jahren oder sogar bei lebenslänglich anzusiedeln sein könnte.


Die in den letzten Monaten von uns durchgeführten Tests zeigen inzwischen einen recht eindeutigen Trend: Schlampige Grundimmunisierung im Welpenalter rächt sich durch teilweise nicht mal andeutungsweise vorhandene Titer, gut grundimmunisierte Tiere zeigen dagegen meist sehr schöne Titer, die weitere Auffrischimpfungen für Jahre unnötig machen dürften.


Noch kurz ein paar Worte zu der oft geäußerten Kritik an der Bestimmung von Impftitern: Es ist uns sehr wohl bewusst, dass ein nicht nachweisbarer Titer keineswegs automatisch bedeutet, dass der betreffende Patient nicht gegen die betreffende Krankheit geschützt wäre. Das ist sehr wohl möglich, kann aber bei fehlendem Titer allenfalls vermutet werden, da das Gegenteil nur durch eine Infektion mit eventuell fatalen Folgen beweisbar wäre. Was wir aber mit sehr hoher Sicherheit behaupten können: Ist ein Impftiter nachweisbar, ist das Tier auch gegen die betreffende Krankheit geschützt. Davon ist auch die in Bezug auf Impfungen sehr progressive WSAVA (World Small Animal Veterinary Association) überzeugt, die die Anwendung von Impftiter-Schnelltests zur Vermeidung unnötig häufiger Nachimpfungen in ihren Impfleitlinien ausdrücklich empfiehlt.


Damit wir uns nicht falsch verstehen: Es ist in unseren Augen nach wie vor kein Problem, einfach weiterhin den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission zu folgen. Wir sehen den Impftiter-Schnelltest als zusätzliches und überaus sinnvolles Angebot für impfkritische Tierbesitzer, die damit die unkomplizierte Möglichkeit haben, den Impfstatus ihres Tieres überprüfen zu lassen und damit nicht unbedingt nötige Impfungen zu vermeiden. 

Bleiben Sie uns gewogen, bis bald, Ihr

Ralph Rückert
Kleintierpraxis Ralph Rückert, Bei den Quellen 16, 89077 Ulm / Söflingen

Das Farbspiel Merle beim Havaneser

Das Farbspiel Merle beim Havaneser
Dies dient zur reinen Aufklärung der Gesundheit unserer Hunde!!

Weil mich das Thema schon sehr lange beschäftigt, habe ich Laboklin um eine Neutrale Stellungnahme gebeten, und  eine Antwort erhalten, mit freundlicher Genehmigung von Fr. Dr. Laukner / Laboklin, ich bedanke mich in aller Form bei Ihnen Fr. Dr. Laukner

Genotyp  D-Lokus uvm.
Das Merle-Gen ist das umstrittenste Fellfarben-Gen beim Hund. Es erzeugt eine reizvolle Fellzeichnung – die in bestimmten Fällen allerdings mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen einhergeht.
Genetische Grundlagen
Merle wird durch eine Genveränderung im Silver-Gen (SILV, PMEL17) verursacht. Das für die Merle-Färbung verantwortliche defekte SILV-Gen wird mit M abgekürzt, während das normale SILV-Gen mit N abgekürzt wird. M ist unvollständig dominant: Im heterozygoten Zustand N/M führt es zu der Merle-Zeichnung, die je nach der sonstigen Farbgen-Ausstattung des Hundes zu dem charakteristischen Merle-Muster führt. Bei einem schwarzen Hund sind dies unregelmäßig zerrissen wirkende schwarze Flecken auf grauem Grund, bei einem chocolate Hund sind die Flecken braun, die Grundfarbe ein aufgehelltes Braun. Bei einem gelben oder rötlichen Hund ist die Merle-Zeichnung oft kaum oder gar nicht erkennbar – dazu weiter unten mehr.
Wildfarbigkeitsabzeichen und Weißscheckung werden von der Merle-Zeichnung nicht beeinträchtigt, ein merlefarbiger Hund kann also auch weiß gescheckt sein und/oder rote Abzeichen haben (typische etwa beim Blue Merle Collie). Merlefarbige Hunde haben oft ein oder zwei blaue oder blaugesprenkelte Augen.

Reinerbige Merle-Hunde (also Genotyp M/M) zeigen meist eine großflächige Weißscheckung mit vereinzelten asymmetrischen Farbflecken. Diese homozygoten Tiere werden auch Weißtiger oder „double merle“ (englisch für „doppeltes merle“) genannt, sie haben außerdem meist blaue Augen. Dieser Genotyp ist in sehr vielen Fällen mit gravierenden Fehlentwicklungen der Sinneszellen verbunden. „double merle“ sind häufig ein- oder beidseitig taub, oft kommt es auch zu Augenmissbildungen und Blindheit. Es kann mitunter schwierig sein, einen „double merle“ (M/M) rein optisch von einem mischerbigen Merle (N/M) zu unterscheiden. Vor allem, wenn ein N/M-Merle zusätzlich ein Gen für Weißscheckung trägt und man die Genkonstellation seiner Elterntiere nicht genau kennt, kann es zu Verwechslungen kommen. Vor allem bei Rassen mit stark verbreiteter Weißscheckung (also auch beim Havaneser) kann dies zu einem Problem werden, wenn von Züchterseite zu wenig Augenmerk auf dieses Problem gerichtet wird.

Vorkommen
Die Merle-Zeichnung ist keine „moderne“ Züchtung – sie ist schon seit Jahrhunderten bekannt. Interessanterweise kommt dieser Farbschlag vor allem bei Gebrauchsrassen vor allerdings nur in der mischerbigen Variante. Merlefarbene Hunde sind bei fast allen britischen Hütehundrassen bekannt (am häufigsten wohl der Blue Merle-Collie und –Sheltie, aber auch der Border Collie, Bobtail, Cardigan Corgi kommen in Merle vor). In Deutschland gibt es den so genannten Tiger, der einen Schlag des Altdeutschen Hütehundes darstellt. Auch Frankreich hat etliche merlefarbige Hütehunde: Beauceron, Pyrenäenschäferhund, Berger du Larzac, Berger de Savoie. In Italien gibt es den Bergamasker. Einige dieser Rassen sind lokale Gebrauchsschläge, die außerhalb ihrer Region unbekannt und nicht offiziell anerkannt sind. Andere, wie der Australian Shepherd, haben weltweite Verbreitung erreicht, sind teilweise richtige Moderassen. Auch unter den Jagdhunden kommt das Merle-Gen vor: Der norwegische Dunkerhund ist ein typischer merlefarbiger Jagdhund. Auch der englische Foxhound kommt in Merle vor, ebenso der Dackel. Eine weitere Rasse ist der Catahoula Leopard Dog aus dem amerikanischen Louisiana. Er wird sowohl zur Wildschwein- und Waschbärjagd als auch zum Treiben von Rinderherden eingesetzt. Schließlich gibt es Deutsche Doggen mit dem Merle-Faktor. Bei diesen gibt es eine in der Hundewelt einzigartige Besonderheit: Beim Harlekin-Farbschlag sind die Flecken schwarz auf weißem Grund. Neuerdings sieht man merle auch bei vielen anderen Rassen, bei denen diese Farbe eigentlich gar nicht vom FCI-Standard zugelassen ist, unter anderem beim Chihuahua, beim Zwergspitz, bei der Französischen Bulldogge und eben auch beim Havaneser, – bei all diesen Rassen ist der Farbschlag allerdings sehr umstritten (mehr dazu weiter unten).

Zuchtregulierung
Wie bereits eingangs erwähnt, ist der reinerbige „double merle“ (M/M) häufig mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen behaftet. Aus diesem Grund ist die Verpaarung von Merle-Hunden untereinander strikt abzulehnen. Bei allen Hunderassen, bei denen der Merle-Schlag schon länger bekannt und verbreitet ist, ist die Verpaarung von Merle-Hunden untereinander untersagt. Ebenso untersagt ist die Verpaarung von Merle mit Hunden heller Fellfarben wie Gelb, Rot, Creme etc. Beim Collie etwa dürfen nur Tricolor und Blue Merle verpaart werden, Sable und Blue Merle hingegen nicht. Aus der Verpaarung von Sable und Blue Merle können nämlich Sable-Merle Hunde fallen, denen man - vor allem bei langhaarigen Hunden - im erwachsenen Alter oft nicht mehr ansieht, dass sie die Merle-Zeichnung haben. Würde man nun einen Sable-Merle (den man irrtümlich für einen Sable hält) mit einem Merle verpaaren, so besteht die Gefahr, dass dabei „double merles entstehen. Aus diesem Grund dürfen auch Harlekindoggen nur mit schwarzen, nicht aber mit gelben Doggen verpaart werden. Die meisten Rassen, bei denen Merle vorkommt, gibt es nur in einer relativ begrenzten Farbauswahl. Bei Rassen, bei denen alle Farben und Farbkombinationen vom Standard zugelassen sind, kann es unter Umständen schwierig sein, in dieser Hinsicht den Überblick zu behalten. Genau das wäre auch beim Havaneser vorprogrammiert: Hier sind zwar prinzipiell alle Farben zulässig, die Merle-Farbe ist allerdings relativ spät in der Zuchtgeschichte aufgetaucht. Es gibt keine historische Belege für merlefarbene Havaneser, und so liegt es nahe, dass Merle beim Havaneser durch Einkreuzung in die Rasse gebracht wurde.

Kryptisches Merle und Phantom Merle
Das kryptische Merle bezeichnet Hunde, bei denen ein etwas verkürztes Merle-Gen vorliegt. Solchen Hunden sieht man die Merlezeichnung optisch meist nicht an, oder es befindet sich nur ein ganz kleiner Merle-Fleck auf dem Hund. Dieses kryptische Merle-Gen kann allerdings zum „vollständigen“ Merle-Gen zurück mutieren und darum bei einer Verpaarung mit eine anderen Merle-Hund ebenfalls zu „double merles“ mit den weiter oben genannten Missbildungen führen.

Mit Phantom Merle bezeichnet man Hunde, die zwar genetisch Merles sind, bei denen die Merle-Zeichnung aber von anderen Farben „überlagert“ wird. Typische Beispiele sind etwa cremefarbene, goldene, gelbe oder rote Hunde. Bei diesen ist die Bildung von schwarz oder chocolate Pigment unterdrückt. Da sich der Merle-Faktor jedoch nur auf schwarzem (oder chocolate) Pigment ausprägen kann, sieht man es den creme, golden, gelben und roten Hunden nicht an, dass sie merle sind. Auch bei Hunden mit einer extrem ausgeprägten Weißscheckung (Extremschecken) ist oft kaum oder gar nicht zu erkennen, ob ein Hund genetisch merle ist. Und auch bei Farben wie sable oder gestromt ist die Merle-Zeichnung oft kaum bis gar nicht zu erkennen. Havaneser kommen in vielen verschiedenen Farben vor. Die Gefahr ist nun, dass die Merle-Zeichnung bei einem Hund, der z.B. gelb, creme, gestromt oder extrem weißgescheckt ist, nicht als solche erkannt wird. Wird nun ein solcher verborgener“ Merle mit einem anderen Merle verpaart, so kann es zur Geburt von missgebildeten „double merles“ kommen. Bei allen Rassen, bei denen nicht nur schwarze, chocolate oder black-and-tan Hunde vorkommen, wird also vor der Verpaarung eines Merle-Hundes dringend ein Gentest des Zuchtpartners empfohlen, um die Geburt von double Merles zu verhindern. Die Verpaarung zweier Merle-Hunde (auch wenn dies unbeabsichtigt geschah), ist gesetzlich verboten.

Rechtliches
Die Verpaarung zweier Merle-Hunde miteinander fällt unter § 11 b Tierschutzgesetz, den sogenannten Qualzuchtparagraphen und ist somit gesetzlich verboten. Im Wortlaut besagt dieser Paragraph: Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten (...), (...) züchterische Erkenntnisse (...) erwarten lassen, dass als Folge der Zucht (...) bei der Nachzucht (...) erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten (...).

Gentest 
Seit wenigen Jahren ist die genetische Grundlage des Merle-Faktors bekannt, mittlerweile wird auch ein kommerzieller Gentest angeboten. Dieser wird vor allem bei Rassen empfohlen, bei denen es viele helle Farbschläge gibt, denen man Merle nicht ansieht (also etwa creme, weiß gescheckt, gelb, gold, rot, sable etc.) – wie eben beim Havaneser. Bisher war es so, dass die breite Farbpalette in dieser Rasse, in der keinerlei Zuchteinschränkungen hinsichtlich der Farbe bestand, auch zu einer breiten genetischen Basis geführt hat. Geht man von einer Verbreitung des Merle-Gens in der Rasse aus, so fallen mögliche Zuchtpartner eventuell auf Grund der Färbung aus. Für andere Färbungen wäre es empfehlenswert oder sogar verpflichtend nötig auf Merle zu testen, um unbeabsichtigte Merle x Merle Verpaarungen auszuschließen. Neben dem Merle-Faktor gibt es noch zwei weitere Farbgene, die unter Umständen zugesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können: Die Extremscheckung und der Dilute-Faktor.

Extremscheckung und Taubheit
Die Weißscheckung entsteht durch eine verzögerte bzw. unterdrückte Auswanderung der Pigmentzellen in die Haut während des Embryonal- und Fetalstadiums. Auch im Innenohr befinden sich Pigmentzellen, die für die Schallweiterleitung wichtig sind. Man vermutet eine Zusammenhang zwischen dem Fehlen dieser Pigmentzellen und dem Auftreten von Taubheit bei Hunden mit einer ausgedehnten Weißscheckung. Bislang ist noch kein Gentest explizit für die Taubheit verfügbar, es wird aber daran geforscht. Man geht aber davon aus, dass das Ausmaß einer Weißscheckung in Verbindung mit dem Auftreten von Taubheit steht. So konnte in einer Studie bei diversen Rassen (unter andere beim Dalmatiner, English Setter und Australian Cattle Dog) gezeigt werden, dass gescheckte Hunde mit Farbplatten am Kopf ein geringeres Taubheitsrisiko haben als gescheckte Hunde ohne Farbplatten am Kopf. Mittlerweile ist ein Gentest zur so genannten Piebald-Scheckung kommerziell verfügbar. Mit diesem Gentest können zwei Allele auf dem S-Locus getestet werden. Hierbei steht das Allel S für Piebald-Scheckung, das Allel N für keine Piebald-Scheckung. Man kann davon ausgehen, dass extremgescheckte Havaneser immer den Genotyp S/S haben. Allerdings gibt es auch weniger ausgedehnt gescheckte Havaneser mit diesem Genotyp, so dass der Gentest alleine keine sichere Aussage darüber zulässt, ob ein Hund mit dem Genoty S/S ein Extremschecke oder ein Hund mit Plattenscheckung sein wird. Ebenso wenig ist der Gentest ein Indikator für Taubheit.
Auf jeden Fall lautet die Empfehlung, keine extrem gescheckten Hunde miteinander zu verpaaren. Auf gar keinen Fall sollte man auf Weißscheckung ohne Farbplatten am Kopf selektieren. Es gibt übrigens auch Hinweise darauf, dass sich die Extremscheckung und der Merle-Faktor in ihrer Schadwirkung verstärken – auch hier ist also bei der Zucht mit dem Merle-Faktor Vorsicht geboten.

Blauverdünnung (Dilution) und CMA
Bei der Blauverdünnung (Dilution) handelt es sich um das Allel d des D-Locus, das reinerbiger Konstellation (d/d) dazu führt, dass die Pigmentkörnchen in den Pigmentzellen verklumpen und dadurch einen verdünnten (dilute) Farbeindruck hervorrufen (schwarz wird zu blau, braun wird zu lilac und gelb wird zu einem aschfahl). Es kann passieren, dass die verklumpten Pigmentkörnchen beim Transport aus der Pigmentzelle ins Haar die Haarbälge "verstopfen" und dadurch zu Haarausfall und Entzündungen der Haarbälge führen. Diese Erkrankung nennt man "Colour Mutant Alopecia“ (CMA). Solch eine Erkrankung ist nicht heilbar, man kann lediglich die Hautentzündung durch entsprechende antibakterielle und entzündungshemmende Medikamente in Schach halten. Der Haarausfall ist irreversibel. Es gibt durchaus Rassen, in denen es gesunde dilute Hunde gibt (etwa die Deutsche Dogge, auch der Weimaraner). Bei anderen Rassen wiederum ist der Prozentsatz von dilute Hund mit CMA so hoch, dass dieser Farbschlag aus dem Rassestandard verbannt wurde (etwa beim Dobermann).
Ob ein Hund mit Farbverdünnungsfaktor an der CMA erkranken wird, läßt sich leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersagen. Es gibt zwar einen Gentest auf den D-Locus, aber (noch) keinen Gentest, der zwischen "gesund dilute" und "krank dilute" unterscheidet.

Fazit
Derzeit ist es leider noch nicht möglich, eine Vorhersage per Gentest zu treffen, ob ein Hund mit Weißscheckung taub ist bzw. Taubheit vererbt oder ob ein dilute Hund an CMA erkranken wird. Die Empfehlung lautet daher, nicht auf Extremscheckung ohne Farbplatten am Kopf zu selektieren. Bei der Dilution wäre die Empfehlung, nur verdünnte Tiere zur Zucht zu verwenden, die keinerlei Probleme mit dem Fell zeigen, solange es keinen Gentest gibt, der zwischen gesund dilute“ und „krank dilute“ unterscheidet. Beim Havaneser gibt es eine große und schöne Farbpalette, so dass man nicht mit den drei "Risikofarben" Extremscheckung, Dilute und Merle züchten muss. Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte das Risiko kennen und sich entsprechend verantwortungsvoll verhalten.

Für Informationen und Rückfragen rund um Fellfarben und Genetik:
www.laboklin.de
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© Dr. Anna Laukner 2016

Die unleidliche Geschichte dieses ominösen "Hundevereines" FRZ geht leider weiter

Die unleidliche Geschichte dieses ominösen "Hundevereines" FRZ geht leider weiter: Nun verschwindet sang - und klanglos der ehemalige "ernannte Richterobmann" Meik Ladehoff, der sich schon seit Jahren den verschiedensten Hundevereinen als "Richter im Hundewesen" angebiedert hat und einen zweifelhaften Ruf in dieser Funktion vorweisen kann. Selbst der Dänische Hunde-Verein, der ihm diesen Richterschein ausgestellt hat, distanziert sich zwischenzeitlich öffentlich von ihm und stellt ihn als Betrüger hin. Da ja bekanntlich der FRZ es mit seinen Recherchen nicht so genau nimmt, sei es in der Zucht oder im Funktionärswesen, war es ja eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis es wieder zu einem "Skandälchen" kommt: Man distanziert sich jetzt öffentlich von diesem Herrn Ladehoff, outet ihn als Betrüger und Geldunterschlager, sowie Dokumentenfälscher und möchte Strafanzeige gegen ihn stellen. Alle seine getätigten Titelvergaben bei Ausstellungen seien nun ungültig (was ja eigentlich auch der logische Schritt ist). Wahrscheinlich verläuft dies aber genau so im Sande, wie die angekündigte Gegendarstellung in RTL-Plus 12, betreffs der zweifelhaften Ahnentafelvergabe des FRZ an dubiose "Züchter" (Vermehrer) von kranken Hunden! Fazit: Würde man erst prüfen und kontrollieren, was man vorschnell an Papieren verteilt (!), würde man seriöser dastehen, da aber keine Kontrolle, weder bei Vergabe an Papieren, noch Kontrolle über Wissensstand von schnell ernannten Funktionären (sei es an Fachwissen, sei es an Bonität, sei es an Reputation), ist der Züchter und Aussteller weiterhin der Dumme und der Ausgebeutete! Nur die nicht abwählbaren Präsidenten des FRZ (siehe hierzu deren Satzung) profitieren davon, sei es finanziell - sei es funktionärsmäßig! Wenn zwischenzeitlich Jemand mit FRZ-Papieren in anderen Hundevereinen züchten möchte, hat er ein Riesenproblem: Nichtanerkennung ist die Folge der Reihe von Ungereimtheiten in diesem Verein!

Vereine müssen richtungsweisend für Ihre Mitglieder sein!

Vereine müssen richtungsweisend für Ihre Mitglieder sein!

Ein Verein, sollte richtungsweisend und hilfestellend für seine Mitglieder sein, aber auch dafür sorgen, dass Reglements eingehalten werden! Es dreht sich schließlich um Tiere, die vermehrt werden und mit Papieren des Vereines bestückt werden, dann auch, wenn lasch und oberflächlich kontrolliert, mit schweren gesundheitlichen Vorbelastungen weiter vermehrt werden! Ich denke, ich muss nicht noch die Gedanken weiter spielen lassen, was mit dem Folge-Nachwuchs in anderen Vereinchen weiterhin passiert und wie sie zur Zucht dann eingesetzt werden! Werden nun aus Laschheit, Eigennutz und Geldgier (Funktionäre und Züchter) keine Kontrollmechanismen in der Zuchtauslese gegeben sein, wird die Gesundheit der Tiere (und von nichts Anderes wird hier gesprochen!) immer auf der Strecke bleiben! Wurfabnahmen, auch durch Tierärzte, kein Problem, aber welcher Tierarzt kennt denn die privaten Verhältnisse des "Züchters" ? wie werden denn die Tiere überhaupt gehalten? Nun ja, das Geschrei ist ja groß, wenn es um die armen überforderten "Züchter" geht, aber dass nun wieder Hunderte kranke Hunde irgendwo mit gefakten Papieren weiter gezüchet werden, oder gefakte Papiere umgeschrieben werden, danach fragt ja Keiner und macht sich keiner Gedanken darüber! Der Dumme ist dann der Züchter, der Alles richtig macht, alles untersucht (mehr als zum Teil vorgeschrieben) und mit solchen Strolchen in einen Hut geworfen wird! Jeder Verein ist so gut, wie seine Vorstandschaft und seine Mitglieder! Aber was geschieht den mit den Geldern (aus Ahnentafeln, Championaten, etc.) der Mitglieder, wo wandern die hin? Wird hier Rechenschaft abgelegt, durch Kassenprüfer bestätigt???? Gibt es Versammlungen bei solchen Vereinen, Fortbildungsseminare? Ich empfehle allen Züchtern, die sich einem Verein anschließen, erst einmal die Satzung des Vereines zu lesen, hier kann man von vornherein feststellen, wie ehrlich und ob überhaupt gemeinnützig anerkannt und gearbeitet wird! Keine Satzung veröffentlicht ? - schon äußerst merkwürdig - warum ?? Z.B. Lese ich nun in der Satzung des FRZ, die ich hier vorliegen habe:
Auszug: Der Präsidentin Jenny Schläfer und dem Präsidenten Eduard Huppert, Gründer des Zuchtvereins kann niemals abgewählt werden. Er wird abgelöst bei freiwilligem Rücktritt oder beim Tod. Er kann Entscheidungen in Notsituationen auch selbst entscheiden, bis eine Mitgliederversammlung einberufen werden kann. Niemand kann sie abwählen - die Satzung ist dafür maßgebend und mit dem Eintritt in diesen Verein, akzeptiert man das! 
Das ist gleichbedeutend wie bei einer Diktatur:
Die können machen, was sie wollen, sie können niemals entmachtet, oder abgewählt werden und verfügen über Absolutät! Sie sind niemandem Rechenschaft schuldig und können walten, verwalten, Gelder ausgeben und behalten, sich persönlich mit Vereinsmitteln bereichern, wie sie möchten! Nur sie selbst bestimmen darüber, wer den Verein führt und was geschieht!!
Dann werden Mitglieder geködert, mit dem Satz: Kein Jahresbeitrag! Geiz ist geil - Mentalität in Deutschland! Aber da man ja Geld spart, wird dies Alles so akzeptiert - Hauptsache man bekommt seine Papiere, so billig wie möglich, so schnell wie möglich, so einfach wie möglich, so auflagenwenig wie möglich, nur nicht so tierschutzmäßig wie möglich!

Neue Formulare im Download-Bereich

Neue Formulare im Download-Bereich: CEA - OCD
Wichtig für alle Züchter in der URCI e.V.: Absofort können Sie zusätzlich die Formulare Augenuntersuchung (PRA, CEA, usw.), sowie OCD downloaden und für Ihre erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Tierarzt anwenden!

Antwort von Biofocus und Laboklin zu DNA - Test - Manipulationen

Antwort Biofocus vom 29.02.16
Sehr geehrter Herr Kraft,
wir können gerne auf den Befunden vermerken, ob die Probe vom Zuchtwart oder Tierarzt entnommen wurde - soweit vorhanden und leserlich auch mit Namen.
Ist der Name nicht angegeben oder zu entziffern, wird vermerkt „Probenentnahme durch Zuchtwart oder Tierarzt“
Auch ohne diese Angaben liegt die Verantwortung für die eingesandte Probe immer beim Einsender. Bitte informieren sie hier ihre Zuchtwarte und Vereinsmitglieder, dass die Formular diesbezüglich gut ausgefüllt werden.
Bedenken sie auch, dass eine größere Sicherheit nur gewährleistet ist, wenn nach der Probenentnahme die Proben auch direkt von Verantwortlichen an das Labor gesandt werden und nicht dem Tierhalter wieder ausgehändigt werden. Andernfalls wäre eine nachträgliche Manipulation dennoch möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wagner 

DNA Test - Merle Test - Dilution Test

DNA Test - Merle Test - Dilution Test, usw.
Zur allgemeinen Information für alle Züchter:

Alle genetischen Tests, die durch die Labore Biofocus, Laboklin oder Weitere ausgewertet werden, werden von uns nur anerkannt und in die Ahnentafel der Welpen eingetragen, wenn sie lediglich von einem Zuchtwart oder einem Tierarzt vorgenommen wurden! Diese Formulare müssen ebenso vom Tierarzt oder dem Zuchtwart unterschrieben und abgestempelt sein! Eigenständige Backenabstriche durch den Züchter oder Hundebesitzer werden somit nicht anerkannt!
Warum, dürfte wohl Jedem klar sein und bedarf keinerlei weiteren Erklärungen!

Zusatzinfo:
Sowohl Laboklin, als auch Biofocus wurden von mir per e-mail am 21.02.16, als auch per Briefpost am 22.02.16 angeschrieben, mit der Bitte um Erklärung der Haftung und Haftbarkeit, wer bei nicht korrektem Backenabstrich haftet! Sind es die Labore, die nicht überprüft haben, ob der Hund von seinem eigenen Besitzer oder einem Zuchtwart/Tierarzt getestet wurde (in letzerem Fall haften Zuchtwart/Tierarzt wenn sie den Chip nicht überprüft haben) und wer für die Kosten aufkommt, wenn wissentlich der falsche Hund (was ja unter den gegebenen Umständen überhaupt kein Problem wäre) unter geschoben wurde! Dann müssen nicht nur etliche Ahnentafeln umgeschrieben werden, sondern auch eventuell falsch titulierte Rassehunde mit Erbfehlern und deren Nachkommen aus der Zucht genommen werden! Dies betrifft dann allein zig Hunderte Chihuahuas oder Shelties in Deutschland (von anderen Rassen ganz zu Schweigen)!
Wir informieren weiter, wenn und falls eine Antwort kommt!
Auch darüber, welche rechtliche Schritte wir dann einleiten!
Michael Kraft
Hauptzuchtwart URCI e.V. 
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Antwort Biofocus vom 23.02.16:
Sehr geehrte Herr Kraft,
das Thema Probensicherheit ist im Hinblick auf die Ergebnissicherheit und die Haftung für uns als Labor ebenso wie für den Zuchtverein von großer Bedeutung.
Für die Probenentnahme besteht die Möglichkeit, dass der Einsender diese selbständig durchführt und hierfür die alleinige Verantwortung hat, oder die Entnahme über einen TA oder Zuchtwart durchgeführt wird, die die Identität des Tieres prüfen.
Der Verein gibt seinen Mitgliedern entsprechende Vorgaben.
Sollten noch weitere Fragen auftreten, so bin ich jederzeit für sie da.
Herzliche Grüße aus Recklinghausen
Dr.Volker Wagner
Biofocus LADR Gesellschaft für biologische Analytik mbH

Tierärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind Pflicht zu einer Zuchtzulassung

Tierärztliche Vorsorgeuntersuchungen sind Pflicht zu einer Zuchtzulassung

Immer wieder gibt es sogenannte „Hobbyzüchter“ (Hundezucht wird ja nur als Hobby betrieben – keine Gewinnabsicht – man möchte lediglich die angefallenen Kosten auffangen), die sich darüber mockieren, wenn ein Zuchtverband zur Gesunderhaltung bestimmter Hunderassen  gewisse Vorsorgeuntersuchungen in seiner Zuchtordnung vorschreibt.
Es ist ja unbestritten, dass manche Rassen gewisse negative Erbanlagen in sich tragen, die eben soweit wie möglich ausgemerzt werden sollen und somit erst selektiert zur Zucht zugelassen sind. Sei es mit der Patella bei Kleinrassen, sei es mit CRA oder CEA bei Collie/Sheltie, oder sei es mit HD/ED – Keilwirbel bei den Molossern und anderen Großhunden. Diverse Untersuchungen müssen bei speziellen Tierärzten – oder Tierkliniken vorgenommen werden und es entstehen dann Kosten (wenn auch nur einmalig) die berappt werden müssen.
Ich kann mich noch gut erinnern, als wir in der URCI e.V. vor mehr als 12 Jahren (und dies weit vor dem VdH) die Patellauntersuchung, oder auch das Chippen zur Pflichtuntersuchung bei den Kleinrassen eingeführt hatten! Eine alte Züchterin und Zuchtwartin bemerkte damals, auf einer unserer Funktionärssitzungen: was wollt ihr uns Züchter denn noch alles an Kosten „Aufhalsen“, so der damalige Kommentar! Dass ihr diese Vorsorgeuntersuchungen schlussendlich auch als Sicherheit bei eventuellen juristischen Problemen durch unzufriedene Käufer dienen könnte, war ihr damals nicht bewusst. Heute, da fast Jeder eine Rechtsschutzversicherung hat, ist es ein Leichtes, einen Hundezüchter wegen Kleinigkeiten zu verklagen und wir wissen aus Jahrzehnter langer Erfahrung, wie schnell eine solche Zucht finanziell ruiniert sein kann, wenn aus Unwissenheit, Geiz oder Vergesslichkeit, dem Züchter versteckte Mängel oder arglistige Täuschung unterstellt wird. Gerade unter diesen genannten und bekannten Aspekten gibt es aber auch Züchter (was äußerst lobenswert ist), die für ihre Rasse wesentlich mehr tierärztliche Untersuchungen vornehmen, als vorgeschrieben sind. Dies zeugt von Weitsicht und Pflichtbewusstsein, im Einvernehmen mit der Gewissheit, nur das Beste für seine Rasse und deren Gesunderhaltung zu wollen! Im Gegensatz hierzu, gibt es wiederum Züchter, die sich mit allen erdenklichen Ausreden dagegen wehren, ihren Hunden zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen „aufzubürden“! Unverständlich sind die Aussagen: Woanderst werden diese Untersuchungen nicht verlangt (dann gehe ich eben dort hin), ich möchte meinem Hund keine Narkose zumuten (HD/ED/Keilwirbel), oder auch: zu teuer – zu viel Geld – unnötige Geldverschwendung, hat mein Hund nicht! Diese Ausreden werden interessanterweise, gerade von Hundezüchtern benutzt, die Rassen „züchten“, die im Preisgefüge im oberen Viertel (zwischen 1.200,-- und 2.500,-- ) beheimatet sind! Nehmen wir einmal die HD/ED/Keilwirbel, die bei einem Verbandstierarzt – wie bei uns – ungefähr bei € 500,-- liegt! Macht inclusive eigenem Deckrüden maximal 1.000,-- ! Hier wird dann gejammert, wie viel Kosten entstehen, aber nicht darüber diskutiert, zu welchen Preisen ein Welpe verkauft wird! Gehen wir bei 5 - 6 maliger Deckung a 5 – 6 Welpen aus, entstehen Vorkosten (die ja einmalig anfallen) von maximal 33,-- pro Welpe! Dem entgegen stehen Einnahmen von 1.200,-- bis 2.500,--! Was soll da das Gejammere? Natürlich kommen jetzt wieder Argumente, wie Kosten von Tierarzt (Kaiserschnitt), Verpflegung, Aufzucht, Ausstellungen, etc. aber die hat jeder andere Hundezüchter auch, unabhängig von der Rasse!
Hinzu kommen die bereits erwähnten Vorteile der Rechtssicherheit, bei möglichen juristischen Problemen, bedingt durch so genannte vererbte Gendefekte durch die Elterntiere! Wenn unser Verband gewisse rassespezifische Vorsorgeuntersuchungen verlangt, hat dies Hand und Fuss! Sei es bedingt durch unsere große Erfahrung, vorgefallenen Zuchtumstände, juristischen Streitereien, oder eben auch „nur“ zur Gesunderhaltung und  Weiterentwicklung unserer Hunderassen – dies ist immer zum Vorteil der Tiere und soll nicht den Geldbeutel des Züchters schmälern – der ja "nur" eine reine Hobbyzucht betreibt!
Wer dagegen argumentieren möchte, muss früher oder später, für seine eigenen Konsequenzen gerade stehen und das kann sehr teuer werden – die Erfahrung unseres Verbandes, nach nun mehr als 44 Jahren, kann Bücher darüber schreiben! 
Im Übrigen (und das begrüßen wir sehr) häufen sich die Anfragen bei unserem Verband, über Züchter, die ihre Welpen zum Verkauf offerieren: z.B. ob Diese auch „seriös“ und empfehlenswert sind, oder wie dort die Hundehaltung aufgebaut ist! Hier machen sich negative Erfahrungen durch dubiose Internetverkäufe bemerkbar! Eine bemerkenswerte Entwicklung, die wir Gutheißen und damit auch gerne unsere Züchter unterstützen!

Michael Kraft
1. Vorsitzender URCI e.V.

Wichtige Information für unsere Züchter mit eigener Homepage!

Wichtige Information für unsere Züchter mit eigener Homepage!
Bei unserer Geschäftsstelle häufen sich derzeit die Nachfragen von Welpeninteressenten, die in irgendwelchen Internetforen ihre Hundewelpen kaufen möchten. Dort wird dann mit unseren Ahnentafeln geworben, die von unsererem Dachverband ausgestellt worden sind. Wenn dann diese Interessenten auf unserer Homepage nachschlagen und der Züchter nicht verlinkt ist, wird bei uns nach Seriösität des Züchters nachgefragt! Das ist im Prinzip kein Problem und wird von uns auch gerne und umgehend beantwortet, aber wer weiß - wieviel Interessenten nicht anrufen, und davon ausgehen, dass die Anzeige gefakt ist? Hier können mögliche Interessenkonflikte vermieden werden, wenn unsere Züchter ihre Homepages mit dem angeschlossenen Verein in der URCI und dem Verband verlinken! Überprüfen Sie Ihre Homepage - es ist zu Ihrem Vorteil - denn dieser Service von uns ist kostenlos!

Über das Ausstellungswesen - Im Allgemeinen -

Über das Ausstellungswesen - Im Allgemeinen -
Sollte man eigentlich meinen, eigentlich ganz einfach:
Man meldet, geht hin, bekommt eine Topbewertung - je kleiner die Ausstellung - desto höher die Bewertung - desto einfacher ist der Titel "Best of Show"  zu ergattern - doch wem ist damit geholfen? Dem Hund, den ich vorgestellt habe? Ganz bestimmt nicht! Eigentlich nur dem Ego des Besitzers - es wird geklotzt mit tollen Auslandstiteln: Bangkoksieger, Thailandsieger, USA-Sieger, Österreichsieger, Australian-Sieger, Costa Blanca Sieger, Canada Sieger, u.v.m. Man muss gar nicht so weit fahren, gibt es ja direkt vor der Haustür! Dann noch 2 - 3 - 4 - Titelshow, das Championat gleich zum Mitnehmen, bequemer geht es nicht! Komisch, Jeder möchte so gesund wie möglich züchten, Jeder rühmt sich wieviele Gesundheitscertifikate seine Zuchthunde haben, Jeder versucht sich zu rühmen, inwiefern seine Zuchthunde von "echten Zuchtwarten" mit Ausbildung untersucht wurden,
doch bei Hundeausstellungen soll es so einfach wie möglich sein:
Her mit Titeln und Championaten, so schnell wie möglich, so einfach wie möglich und: so billig wie möglich! Ein Widerspruch in sich selbst! Wenn dann Jemand auf diesen Missstand anspricht und darauf aufmerksam macht, wird über ihn hergefallen! Denken Sie mal darüber nach............
Zu guter Letzt noch etwas in eigener Sache: Die URCI ist nicht der VdH! Wir schreiben unseren Züchtern nicht vor, mit wem sie befreundet sind oder nicht, mit wem sie verlinkt sind oder nicht, auf welche Ausstellungen sie gehen dürfen oder nicht, welche Deckrüden sie nehmen dürfen oder nicht! Aber: Wir haben unsere Zuchtordnung (bindend für alle bei uns zur Zucht eingesetzten Tiere, egal welcher Herkunft sie sind), wir haben unsere Aussstellungssordnung (wir erkennen nicht jeden ungeschützten Titel - ohne ordentliche Dachverbandszugehörigkeit von Ausstellungen an), wir haben unsere Richtlinien - und die sind für uns bindend und stehen offen und transparent auf unserer Homepage - im Gegensatz zu den meisten anderen Vereinen und Verbänden!
Und: Wir setzen uns für unsere Mitglieder und Züchter ein - auch im Gegensatz zu anderen Vereinen und Verbänden - darauf kann man bauen - und darauf sind wir stolz! Das ist unser Erfolg und wissen unsere Züchter und Mitglieder zu schätzen!

Änderung der Zuchtordnung der URCI e.V.

Änderung der Zuchtordnung der URCI e.V.
Sehr geehrte Züchterinnen und Züchter der URCI e.V.!
Jedes Jahr im Oktober, überarbeiten unsere Zuchtrichter und Zuchtwarte der URCI e.V. unsere Zuchtordnung, zum Wohle der Rassehundezucht und der Gesundheit unserer Nachkommen! Wir möchten Sie eindringlich bitten, unsere Zuchtordnung deshalb stets zu Beachten und sich dabei zu Informieren! Sie können auch gerne Ihren Zuchtwart Ihres Vertrauens konsultieren, der Sie darüber aufklärt! Die vorgenommenen Änderungen sind auch stets den Änderungen des Tierschutzgesetzes angepasst und sind in der Regel immer ab Ende Oktober eines jeden Jahres, auf dieser Homepage publiziert! In diesem Jahr 2015, wurden Änderungen der Rassen: Bolonka Zwetna, Cavalier King Charles, sowie Boston Terrier vorgenommen. Desweiteren wurden Vorsorgeuntersuchungen bei genetischfreien Elterntieren und deren Nachkommen erleichtert. Näheres unter: Zuchtordnung.
Michael Kraft, Hauptzuchtwart URCI e.V.

Zuchtpapiere – das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind?

 Zuchtpapiere – das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind?
„Aus welcher Zucht kommt dein Hund?“ „Aus gar keiner.“ „Also hast du ihn aus dem Tierheim?“ Wer jetzt gedankenlos mit „Nein“ antwortet, erntet einen Shitstorm der solange wütet, bis der Gedankenlose zur „Vernunft“ gezwungen wird. Jeder weiß doch, dass man sich einen Welpen vom anerkannten FCI-Züchter holt. Aber verdienen die offiziellen Verbände es überhaupt noch, so vehement verteidigt zu werden? Im Folgenden kontroverse Gedanken, die angesichts der (fatalen) Entwicklung mancher Rassen erlaubt sein müssen.
FCI-anerkannt oder Dissidenz – wo liegen die Unterschiede?
Wir schreiben das Jahr 1911. Die FCI (Fédération Cynologique Internationale) wird als weltweiter Dachverband der Kynologie gegründet. Ein Dachverband, der erste Anlaufstelle für Fragen und Angelegenheiten zum Hundesport gleichermaßen wie für Fragen zur Hundezucht sein soll. So der damalige Grundgedanke. 104 Jahre später wachsen sogenannte Dissidenzvereine (ebenfalls organisierte Zuchtvereine, die aber nicht von der FCI anerkannt sind) aus dem Boden wie die Eierschwammerln. Pro Land gibt es nur je einen einzigen durch die FCI anerkannten Zuchtverband, der wiederum sämtliche FCI-anerkannte Rassevereine betreut. Der Kynologenverband ist somit eine Institution, die eine unantastbare Monopolstellung genießt. Ökonomen erklären die mit Monopolen verbundenen Gefahren folgendermaßen: eine Monopolstellung geht nicht nur zu Lasten der Verbraucher (also Hundehalter), es mindert auch den Zwang, sich um Effizienz und gute Qualität der Produkte (in unserem Fall unsere geliebten Vierbeiner, also Lebewesen!) zu bemühen. Das heißt im Klartext: solange es nur eine anerkannte Instanz pro Land gibt, gibt es keinerlei Konkurrenzdruck durch andere Mitbewerber. Verständlich also, dass gegen Dissidenzvereine gewettert wird. Das Argument, dass FCI-anerkannte Vereine für besondere Qualität und strenge Kontrollen und Zuchtvorschriften eintreten, ist in Zeiten wo Dobermänner reihenweise vor Erreichen ihres 5. Lebensjahres umfallen, Erbkrankheiten rasseübergreifend bewusst unter den Teppich gekehrt werden oder Möpse und Französische Bulldoggen routinemäßig eine Rachenerweiterung erhalten lange nicht mehr haltbar! Univ. Prof. Dr. Gilles Dupré von der Veterinärmedizinischen Universität Wien sagt zur aktuellen Situation von Mops und Co. dazu in einem Interview: “Trotz tierschutzrelevanter Einwände wurde das Zuchtprogramm dieser Rassen jedoch bisher nicht wirklich verändert.“ Die Aufsichtsorgane sind de facto ihren Verpflichtungen konsequent NICHT nachgekommen. Bürokratie wird als lapidarer Grund für das Nicht-Einschreiten genannt, ein kranker Welpe von „anerkannten“ Züchtern durch einen neuen ersetzt. Als ob dies etwas an der Trauer über die Erkrankung oder womöglich den Verlust des Welpen ändern würde. Ein solches Vorgehen zeigt allerdings gut die Einstellung zum Lebewesen Hund!

Pro Land gibt es nur je einen einzigen durch die FCI anerkannten Zuchtverband, der wiederum sämtliche FCI-anerkannte Rassevereine betreut. Der Kynologenverband ist somit eine Institution, die eine unantastbare Monopolstellung genießt. Ökonomen erklären die mit Monopolen verbundenen Gefahren folgendermaßen: eine Monopolstellung geht nicht nur zu Lasten der Verbraucher (also Hundehalter), es mindert auch den Zwang, sich um Effizienz und gute Qualität der Produkte (in unserem Fall unsere geliebten Vierbeiner, also Lebewesen!) zu bemühen.

Mops vs. Retromops – zeig mir deine Nase und ich sage dir, ob du gewinnst!
Selbstverständlich gibt es neben den Negativbeispielen aber auch jene Züchter, die sich mit Leib und Seele ihren Hunden widmen und für sie leben. Doch diese sind lange nicht mehr nur in „geprüften“ Zuchtvereinen zu finden.
Ganz im Gegenteil. Immer mehr kehren den offiziellen Verbänden frustriert den Rücken, weil Richter nicht nach Leistungsfähigkeit und Rassestandard richten, sondern Machterhalt und Einfluss ganz oben auf ihrer Prioritätenliste stehen haben. Freilich gilt auch hier: nicht alle dürfen in einen Topf geworfen werden, doch gleicht es einem Kampf gegen Windmühlen, die schwarzen Schafe auszumerzen. Rückläufige Meldezahlen sowie ein kontinuierlicher Besucherrückgang der offiziellen Hundeausstellungen belegen dies. Wie erklärt man einem tierliebenden Laien auch, warum der freiatmende, hochbeinige Retromops im Ausstellungsring keinen Blumentopf gewinnen würde, während die Erstplatzierten nur mit viel Fantasie an ihre einstigen Vorfahren erinnern?

Eine Rasse die gewiss überstrapaziert wird in Sachen Zuchtpolitik, ist der Deutsche Schäferhund. Überstrapaziert wird allerdings auch das Verständnis des Zusehers, wenn ein grauer Rassevertreter mit geradem Rücken und sichtbar bemuskelter Hinterhand naserümpfend auf den letzten Platz verwiesen wird, während der Hund mit dem kürzesten Fang (ein neuer Trend in der Welt des DSH so scheints), dem dunkelsten Pigment, dem plüschigsten Fell, der abfallendsten Kruppe, der übermäßigst ausreichenden Winkelung der Hinterhand und dem kuhhessigsten Stand der gefeierte Champion ist? Die goldene Ehrennadel des Kynologenverbandes des Landes gibt’s dann nochmal obendrauf. Solche Vorgänge sind dem Hundefreund ohne Ausstellungsabsicht nicht plausibel zu erklären und treffen zu Recht auf keinerlei Verständnis außerhalb des Schaurings. Auch die Ausrede, dass die Rückzüchtung des Exterieurs auf mehr Ursprünglichkeit einfach Generationen dauern würde, mag im Ausstellungsring noch wohlwollend zur Kenntnis genommen werden. Wenn man allerdings vergleicht, wie schnell die abfallende Kruppe und die Überwinkelung der Hinterhand umgesetzt werden konnte, fällt es schwer zu glauben, dass es andersrum wesentlich länger dauern soll. Wo ein Wille da ein Weg! Solange allerdings die Zuchtvereine die Spaltung einer ganzen Rasse in ein Show- und ein Leistungslager billigend zur Kenntnis nehmen, kann sich gar nichts ändern. Wozu auch?

Schwer vorstellbar, dass dies seinerzeit das Ziel der Gründung offizieller Aufsichtsorgane gewesen sein soll. Die Rassezucht hat auf jeden Fall auch heute noch ihre Berechtigung. Es ist richtig und wichtig, die Vielfalt in Talent und Aussehen der einzelnen Rassen auch weiterhin zu wahren und fördern. Was einige Menschen daraus machen, ist allerdings in höchstem Maße verwerflich!

Vermehrer – ein Phänomen der Dissidenz, oder?
Es gibt immer mehr Kampagnen gegen den illegalen Welpenhandel, was sehr begrüßenswert ist. Mindestens genau so wichtig ist es allerdings, auf die Missstände direkt vor unserer Haustüre aufmerksam zu machen. Gleich ob Deutschland oder Österreich, egal ob anerkannt oder Dissidenz. Als im Frühjahr der Fall des aus Unterpremstätten stammenden Rottweilerzüchters aufkam, der vier seiner Hunde elendig verenden ließ (YOUR DOG hat berichtet), war die Ursache schnell gefunden: klar, dass sowas passiert, war ja ein „Dissidenzvermehrer“ hieß es da. Wo liegt die Ursache dann beim langjährigen Jagdhundzüchter und Mitglied des offiziellen Rassezuchtvereins, der seine Hunde schwerst misshandelte und fehlfarbene Welpen sogar bei lebendigem Leib im Ofen verbrannte? Wo war der Zuchtwart des Rassevereins? Wie konnte es zur Wurfabnahme kommen? Weder der zuständige Rassezuchtverein noch der Kynologenverband sahen sich veranlasst, diesem Tierquäler das Handwerk zu legen. Erst durch die Initiative von Tierschützern wurde Herr O. durch Richterin Christine Traxler mit einem wenigstens fünf Jahre andauernden Tierhalteverbot belegt. Ein Mal mehr stellt man sich die Frage, warum ein offenkundig brutaler Tierquäler sich derart in Sicherheit wähnen kann und seitens der sogenannten Kontrollorgane keinerlei Konsequenzen zu fürchten hat. Und ein Mal mehr ist das Argument, dass diese Verbände und Vereine besonders strenge Kontrollen durchführen ad absurdum geführt worden.

Doch es muss gar nicht erst zur Verurteilung wegen Tierquälerei kommen, um die Seriosität einer „kontrollierten“ Zuchtstätte in Frage zu stellen. Welchen Grund gibt es, dass sich Züchter rasseübergreifend oft weit über zehn, fünfzehn Hunde halten? Oder in Bussen mit unzähligen Hunden im Gepäckraum quer durch Europa zu Ausstellungen pendeln und dieses „Hobby“ frecherweise noch als einen Grund für den erhöhten Welpenpreis nennen. Jeder Hundehalter weiß, wie zeitaufwändig die ordentliche Versorgung sowie geistige und körperliche Auslastung eines einzelnen Hundes (natürlich rasseabhängig) ist. Es muss also beinahe an ein Wunder grenzen, wenn ein Züchter fünf, sechs aktive Zuchthündinnen, regelmäßige Würfe sowie eine Reihe aktiver Zuchtrüden gleichermaßen zufriedenstellend auslasten kann. Dass es in solch „kontrollierten“ Massenzuchtbetrieben immer wieder zu „Hoppala-Würfen“ kommt, die unter Verschluss gehalten werden müssen, um vorübergehend nicht die Zulassung zu verlieren, muss nicht extra erwähnt werden. Welche sinnvolle Selektion kann bei vier, fünf Würfen oder mehr im Jahr oder der Belegung einer Hündin bei jeder Läufigkeit erfolgen?

Natürlich, in einigen Rassezuchtvereinen dürfen Hündinnen nur bei jeder zweiten Läufigkeit belegt werden. Doch im Verein für Deutsche Schäferhunde ist es erlaubt, die Zuchthündin innerhalb von 24 Monaten gleich drei Mal zu belegen. Diese „Reglementierung“ wurde „aus tierschutzrelevanten Gründen“ eingeführt. Wo hier der Tierschutzgedanke zu finden ist, wenn eine Hündin ohnehin alle acht Monate (also bei jeder Läufigkeit) belegt werden darf, erschließt sich mir nicht. Weiters ist in den Zuchtbestimmungen zu lesen: „Werden einer Hündin mehr als acht Welpen belassen, so darf sie frühestens sechs Monate ab dem Wurftag wieder belegt werden“ also ebenso wieder zur nächsten Läufigkeit.

Der Züchter mit Rückgrat – ein Nestbeschmutzer!
Dass der Handel mit Ostblockwelpen floriert, ist angesichts der immer stärker verwässernden Unterschiede zu kontrollierten Zuchtstätten nicht weiter verwunderlich. Der große Vorteil, der auch den zum Teil um ein Vielfaches höheren Preis rechtfertigen soll, ist häufig einfach nicht mehr zu erkennen.
Die Rassezuchtverbände sind dringend gefordert, konsequenter zu handeln und kompromissloser für die Gesunderhaltung der Rassen zu kämpfen. Ein Besinnen auf die wesentlichen Aufgaben, nämlich die Gesunderhaltung und positive Weiterentwicklung ihrer Rasse, ist nötig um dem Welpenkäufer schlüssige Argumente für einen Kauf beim FCI-Züchter zu liefern. Pokale und Championtitel zählen für die interessierte Käuferfamilie definitiv nicht. Viel wichtiger ist eine entsprechende Gesundheit, Wesensfestigkeit sowie Langlebigkeit, denn der schönste Hund hilft der Familie nicht, wenn er kaum älter als fünf Jahre wird oder in ständiger Behandlung steht. Vereine die sich zu einer transparenten Zuchtpolitik nicht durchringen können, werden weiterhin sinkende Absatzzahlen zu beklagen haben, denn in Zeiten der sozialen Medien bleibt nichts verborgen. Die Frage ist einzig und allein, wie ein Verein mit Herausforderungen (rassebedingte Erbkrankheiten) umgeht. Die vielen ehrlichen, aufopfernden Züchter dürfen für ihren Einsatz und ihr Rückgrat nicht auch noch als Nestbeschmutzer ausgegrenzt werden, sondern sollten als Vorbilder für zukunftsträchtige Zuchtpolitik gesehen werden. Denn Welpenkäufer sind immer aufgeklärter und handeln auch entsprechend – zum Wohle ihres zukünftigen vierbeinigen FAMILIENMITGLIEDES!

Bettina Bodner, Herausgeberin YOUR DOG Magazin

Im Ponyhotel ---- oder ---- Das Leben ist kein Ponyhof

Im Ponyhotel ---- oder ---- Das Leben ist kein Ponyhof
Wisst ihr wo auf der Welt
Man von Sorgen gar nichts hält?
Im Ponyhotel!
Denn dort ist der Himmel immer blau und die Sonne scheint dort immer so hell
Über dem Ponyhotel, über dem Ponyhotel ......
Meine lieben Vereinsmitglieder,
ein schöner alter Song aus vergangenen Zeiten, der mich heute mal dazu bewogen hat, ein paar Zeilen an euch zu schreiben;
Leider leben wir nicht in einem dieser idyllischen Ponyhotels, sondern in der ganz realen Welt;
Im alltäglichen Einerlei, kurzum im ganz normalen Leben, das uns heute alle, täglich, manchmal bis an den Rand des Möglichen fordert;
Vielen von uns, oder jedenfalls den Meisten, ergeht es heute so, dass ist nun mal zum Alltag geworden. LEIDER!
Nun meine Lieben, worauf möchte ich hinaus?
Ich möchte euch einfach einmal ganz höflich darum bitten, dass ihr, liebe Vereinsmitglieder, die ihr alle recht herzlich bei uns aufgenommen werdet, auch mal darüber nachdenkt, dass wir alle Ehrenamtliche sind, die diese Arbeit, nach der Arbeit, d.h. nach Feierabend, in unserer Freizeit für euch tun. Leben können wir davon nicht, aber darum geht es hier auch gar nicht.
Fast alle von euch sind auch wirklich nette und liebenswerte Zeitgenossen, die die Umgangsformen des Menschlichen Zusammenlebens sehr gut beherrschen und darüber sind wir auch wirklich richtig froh!
Danke noch mal, wir wissen das zu schätzen! Somit wären wir beinahe im Ponyhotel.
Nun ist es aber so, dass die Menschen recht unterschiedlich sind und selbst darüber sind wir auch noch ganz glücklich; Nur, wenn es dann aber manchem unserer Zeitgenossen, so schwer fällt, ihre Belange so rüber zubringen, ob gerechtfertigt oder nicht, sei mal dahin gestellt, dass es schon in Beleidigung ausartet, dann ist es an der Zeit, dass man etwas weiter ausholt, um solche Fehltritte wieder auf den rechten Pfad zu bringen (zumal die Betreffenden oft selbst dafür den Anlass geben indem sie unvollständige Unterlagen einreichen, Informationen nicht beachten oder vorenthalten).
Keiner von uns hat es notwendig, oder überhaupt verdient, auf solche Art und Weise persönlich angegriffen zu werden., dies gilt allerdings auch für eure Züchterkollegen! Wir stehen für ein Gutes Miteinander, für Verbesserung in der Zucht und wir repräsentieren unseren Verein und dazu gehört auch ihr, liebe Züchter und Vereinsmitglieder, nicht nur der Vorstand und alle Ehrenamtliche Mitarbeiter.
Ich schreibe diesen Bericht nämlich nicht, weil es mir zu langweilig ist, oder damit wir noch einen Artikel mehr in unserer schönen Vereinszeitschrift haben, sondern aus aktuellem Anlass.
In letzter Zeit gab es mehrere verbale Angriffe auf unsere Funktionäre, die stellenweise unter die Gürtellinie gezielt waren.
Wie gesagt, wir machen unsere Arbeit gern, aber, bitte bleibt sachlich, nett und freundlich zu unseren Funktionären und auch untereinander!
Solltet ihr irgendein Anliegen an einen von unseren Leuten haben, damit meine ich, den Vorstand, die Richter, die Zuchtwarte, das Zuchtbuch, kurz, alle Menschen, die in euren Diensten stehen und dies auch gerne für euch tun, übrigens mit ganz viel Idealismus tun, denn sonst würden wir es gar nicht tun, dann seit bitte freundlich, Freundlichkeit kostet nichts, nur ein Lächeln!
Es ist zwar unser Verein, den wir lieben und für den wir fast alles tun was möglich ist, aber das Unmögliche können und wollen wir auch nicht tun! Auch ein Verein unterliegt seinen Statuten und dem Gesetzgeber!
Uneinsichtiges Verhalten diesbezüglich, bei korrekter Einhaltung unserer Satzungen dürfen wir nicht hinnehmen, allein schon zum Wohle unserer Hunde und vor dem Respekt unseren Funktionäre.
Unsere Zucht sollte gemäß unserer Zuchtordnung immer der Gesundheit unserer Tiere dienen; Denn aus der Liebe zum Tier wurde sie überhaupt erst ins Leben gerufen und unterliegt somit einer ständigen Verbesserung!
Mit Eintritt in unserem Verband akzeptieren sie, wie wir selbst, die Vorschriften der Ausstellungen, der Zuchtordnung, der Wurfabnahme, der Richterurteile und dergleichen, denen wir alle als Funktionäre und Mitglieder im gleichem Maße unterliegen, aber, es ist und bleibt unser Hobby!
Es ist nicht unsere Arbeit, für die werden wir nämlich durch Lohn, ( kommt von Belohnung ), bezahlt, und davon können wir dann auch leben!
Ach ja, und bevor ich es vergesse:
„Höflichkeit kann man nämlich nicht mit Geld bezahlen, aber mit Höflichkeit lässt es sich viel besser leben, und sie motiviert uns stets unser Bestes zu geben.“
Von jeglicher Arbeit, die dahinter steckt, ganz zu Schweigen!
Privatleben und Familienleben kommen oft viel zu kurz, zum Wohle unserer Mitglieder.
Wir sind in dem Sinne eigentlich nur eure Angestellten, aber jeder Angestellte, will von seinem Arbeitgeber höflich und mit Respekt behandelt werden; Sie ganz sicher auch, sonst macht Arbeit nur wenig Spaß und ein Hobby sollte nun auch wirklich noch Spaß machen dürfen.
Vielen Dank für euer Verständnis,
Rosi Hesse, Richterobfrau der URCI

Gassigehen - ist mehr als nur Beschäftigung für den Hund

Gassigehen - ist mehr als nur Beschäftigung für den Hund
Wissenschaftlich erwiesen:


Dass Bewegung Hund und Mensch fit hält, ist lange bekannt. Erst in den letzten Jahren haben Forscher das Thema „Fitness mit Tieren“ (also Tier und Mensch gemeinsam) genauer unter die Lupe genommen. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen übers Gassigehen lassen vermuten: Hundehalter sind fitter, gesünder und werden von Anderen als die sympathischeren Menschen wahrgenommen. Und auch der Vierbeiner profitiert von mehr Bewegung. „Aus Hundesicht dürfte es jedoch oft noch mehr Aktivität sein“, rät Dr. Cornelia Ewering, Tierärztin und Ernährungsexpertin bei Mars Petcare (Whiskas, Pedigree, Cesar, Sheba). „Mit einem aktiv gestalteten Alltag und einer an das Aktivitätsniveau angepassten, bedarfsgerechten Fütterung liegt es wesentlich in der Hand des Tierhalters, seinen Vierbeiner schlank und fit zu halten.“

Gesundheitsvorteile für Hundehalter

Studien aus verschiedenen Forschungsrichtungen, von (Tier-)Medizin über Gesundheits- und Pflegewissenschaft bis zu Psychologie, zeigen prägnant: Erstens leiden Hundehalter weniger unter Stress und haben mehr soziale Kontakte als Alleinspaziergänger. Zweitens werden sie als positivere Mitmenschen wahrgenommen. Und drittens bewegen sich Hundehalter regelmäßiger und mit mehr Spaß als Menschen ohne Vierbeiner. Ihr aktiver Lebensstil zahlt sich auch auf lange Sicht aus: Wer dreimal am Tag mindestens zehn Minuten mit seinem Hund zügig Gassi geht, läuft den mit Übergewicht assoziierten Zivilisationskrankheiten buchstäblich davon. Das Halten von Hunden zeigt positive Effekte auf Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zugleich bringt es den Körper in Form: Wer mehr als eine Stunde am Tag Gassi geht, hält nämlich nicht nur sein Gewicht, sondern nimmt sogar ab. Der Schlüssel des „Wundermittels Gassigehen“ liegt in der regelmäßigen Durchführung. Ursächlich hierfür wiederum ist die Tatsache, dass Hundehalter in Sachen Motivation die Nase vorn haben: Hunde sind zuverlässige Trainingspartner und damit die soziale Unterstützung, die nötig ist, um sich aufzuraffen. Gleichzeitig sind Vierbeiner ein erschwingliches „Trainingsgerät“, das jedes Fitnessstudio ersetzt.

Ist das Herrchen aktiv, freut sich der Hund – aber es darf gern mehr sein!

Was für Menschen ausreicht, ist zu wenig Bewegung für’s Tier. „Die eine Stunde an der Leine, die der Durchschnittshund Gassi geführt wird, reicht nicht aus“, weiß Dr. Ewering. „Nicht selten überschätzen Hundehalter das tatsächliche Aktivitätspensum ihres vierbeinigen Lieblings. Deshalb motivieren wir die Hundehalter zu so viel Bewegung im Alltag wie möglich bzw. wie Alter, Gesundheitszustand und Rasse des Tiers es zulassen.“

Wie aktiv ist der Hund?

-> wenig aktiv: weniger als 1 Stunde pro Tag aktiv, z. B. an der Leine laufen

-> moderat aktiv: 1-3 Stunden pro Tag aktiv, z. B. nicht angeleint spielen

-> sehr aktiv: mehr als 3 Stunden pro Tag aktiv, z. B. arbeitende Hunde, wie Jagd- oder Schlittenhunde

Tipps für die bedarfsgerechte Fütterung
Die tägliche Futterration sollte an das Aktivitätsniveau, und damit an den Energiebedarf des Tiers, angepasst werden. Denn ähnlich wie beim Menschen gilt auch für den Vierbeiner: Wird über einen längeren Zeitraum mehr Energie zugeführt als benötigt, kommt es zu Übergewicht. Das Mischen von Feucht- und Trockenfutter kann hier hilfreich sein: Feuchtfutter hat einen höheren Gehalt an tierischem Eiweiß bei geringerer Kaloriendichte pro 100 g und liefert Flüssigkeit zur Unterstützung der Harnwegsgesundheit. Trockenfutter sollte zusätzlich angeboten werden, da es die tägliche Zahnhygiene fördert. Es eignet sich darüber hinaus hervorragend als Bewegungsanreiz, z. B. bei Such- und Jagdspielen, indem einzelne Bröckchen geworfen werden.

Neuer EU-Heimtierausweis ab 2015, Fälschungssicherer

Neuer EU-Heimtierausweis ab 2015, Fälschungssicherer

Bereits zum 29. Dezember 2014 wird es einen neuen EU-Heimtierausweis geben.
Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Die Angaben zum Tierhalter sind von diesem zu unterschreiben.
  • Die Stelle, an der der Hund tätowiert ist, ist anzugeben (sofern ein Tier vor dem 3. Juli 2011 durch Tätowierung gekennzeichnet wurde).
  • Name und Kontaktinformationen des ausstellenden Tierarztes müssen eingetragen und von diesem unterschrieben werden.
  • Der Ausweis darf künftig nur von ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Diese sind verpflichtet, vor Ausstellen des Ausweises zu überprüfen, ob das Heimtier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist bzw. es erst zu kennzeichnen, anschließend zu impfen, danach die entsprechenden Felder des Ausweises auszufüllen und den Ausweis vom Tierhalter unterschreiben zu lassen.
  • Der Tierarzt ist verpflichtet, die Seite mit den Angaben zur Kennzeichnung des Tieres mit einer selbstklebenden Laminierung zu versiegeln.
  • Ebenfalls versiegelt werden müssen im Ausweis befindliche Aufkleber mit Informationen (z. B. zur Tollwutimpfung).
  • Der Tierarzt ist verpflichtet, die Ausweisnummer zusammen mit der Nummer des Transponders oder der Tätowierung, dem Ort der Kennzeichnung, dem Zeitpunkt der Anbringung oder des Ablesens sowie dem Namen und den Kontaktinformationen des Tierhalters für die zuständige Behörde aufzubewahren.
  • Das äußere Erscheinungsbild bleibt unverändert. Dank einer Übergangsbestimmung behalten EU-Ausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit.

Neues Tierschutzgesetz seit August 2014, Was ist gut, was ist schlecht?

Neues Tierschutzgesetz seit August 2014, Was ist gut, was ist schlecht?

Seit dem 1. August 2014 gilt das neue, überarbeitete Tierschutzgesetz. Besonders der Paragraph 11 hat für Unruhe und Verwirrung unter Hundeausbildern gesorgt, denn diese müssen ab sofort ihre Sachkunde nachweisen. In den Online-Foren wird heftig und ebenso emotional darüber diskutiert – leider oft ohne das nötige Detailwissen. Ganz sachlich legt die Gesellschaft für Tiermedizin und Therapie (GTVMT) die Fakten auf den Tisch. Ein Überblick „Pro und Contra“:
Pro

  • Das Deutsche Tierschutzgesetz gibt deutliche Vorgaben zum Umgang mit Tieren, vom Verbot, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§1 TierSCHG), bis hin zur Sachkunde des Halters bzw. Betreuers. Mit der Prüfung nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz wird dies nun konsequent ausgedehnt auf diejenigen, die Hunde ausbilden oder die Hundehalter bei der Ausbildung anleiten. Selbsternannte Laien (= „Trainer“ ohne nachweisbare Sachkunde) und/oder Menschen, die tierschutzwidrige Methoden benutzen, sollen durch die Prüfung herausgefiltert werden.
  • Hundetrainer kann sich momentan jeder nennen, auch ohne jegliche Ausbildung. Offizielle Zertifizierungen, die durch Ausbildung und Prüfungen einen Qualitätsstandard sichern, stehen neben selbst gebastelten Zertifikaten, die wertlos sind. Deshalb ist es dringend notwendig, dass Hundetrainer ein Ausbildungsberuf wird, der mit einer Prüfung und einem staatlich anerkannten Zertifikat endet. Diese Änderung im Tierschutzgesetz kann den Weg dahin ebnen.
  • Ein Hundetrainer hat eine hohe Verantwortung, wenn er einen Hund und dessen Familie so schulen will, dass sich die Hund-Halter-Teams sowohl in der Öffentlichkeit rücksichtsvoll zeigen können, als auch in der Familie harmonieren und gleichzeitig die Bedürfnisse von Hund und Mensch berücksichtigt werden. Die aktuellen Probleme mit Wühltischwelpen und Hunden aus sogenannten „Tötungsstationen“, die gerade nicht auf den Menschen und das Leben in der Großstadt sozialisiert und habituiert sind, erfordern ganz besonders viel Können und Erfahrung.
  • „Trainer und Flüsterer“ in Fernsehbeiträgen arbeiten oft mit stark aversiven, also tierschutzwidrigen Methoden, die in Deutschland zum Teil explizit verboten sind. Hier erhoffen wir uns von der neuen Regelung dass diese Negativ-Vorbilder, die Gewalt am Hund zeigen, gestoppt werden können, da sie die Prüfung nicht bestehen dürften: Wer wirklich weiß, wie Lernen funktioniert, welchen Schaden Angst und Gewalt bei einem Lebewesen bewirken, der würde so mit keinem Lebewesen umgehen. Man würde sich neben Wissen im Übrigen auch Empathie wünschen.

Contra

  • Sach- und Fachkundige Hundeausbildung ist praktischer Tierschutz und sollte nicht auf die "Gewerblichen" beschränkt sein. Auch der „Trainer“, der unentgeldlich im Verein arbeitet, sollte wissen, wie Lernen – ohne Gewalt – funktioniert.
  • Eine Kurz-Prüfung ist eine Momentaufnahme und kann eine mehrjährige Ausbildung nicht ersetzen, die bei dem riesigen Stoff eigentlich nötig ist. Aktuell kann ein Prüfling, der wenig weiß, Glück haben und bestehen und ein ganz erfahrener, guter Ausbilder kann Pech haben und durchfallen. Übergangsregelungen, die das verhindern könnten, gibt es nicht und so sind aktuell viele Personen einem erheblichen Stress ausgesetzt. Zudem stellt eine Prüfung gerade für Menschen, deren Schulzeit schon viele Jahre zurück liegt und die das Fakten-Lernen nicht mehr gewöhnt sind, einen erheblichen Stressfaktor da, den man eigentlich niemandem zumuten möchte.
  • Der Plan, eine bundesweit einheitliche und allgemein verbindliche Prüfung durchzuführen und die Modalitäten, zum Beispiel in Form einer Prüfungsordnung festzulegen, muss als gescheitert gelten. Die 12 Monate Vorbereitungszeit wurden von den meisten Ministerien nicht ausreichend genutzt, der Kontakt mit der Praxis nicht hinreichend gesucht, die Kommunikation mit allen Beteiligten vernachlässigt, so dass die durchführenden Behörden jetzt verunsichert sind und darüber ist auch der Verbraucher – Hundetrainer, Besitzer – verunsichert.
  • Sich jetzt abzeichnende unterschiedliche Prüfungskriterien, wie Ort, Ablauf, Länge der Prüfung, zwei, drei oder mehr Prüfer und die damit verbundenen Kosten, bringen die an sich längst fällige und wichtige Botschaft, die in der §11-Änderung steckt, leider in Misskredit.

EBOLA bei Hunden - Neues aus dem LABOR

Neues aus dem Labor *** LABOKLIN GmbH &Co KG
Laborkurs Bad Kissingen: 15. & 16.11.2014.

EBOLA und Hunde:
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann in endemischen Gebieten
eine Serokonversion erfolgen, Erkrankungen oder Virusnachweise
sind nicht bekannt. Sie finden eine Stellungnahme der WSAVA
bei uns auf der Webseite, ein Link zur WSAVA führt Sie zu
mehr Detailinformationen.

Rücktritt des Schriftführers der URCI e.V.

Rücktritt der Schriftführerin des Verbandes

Die URCI bedankt sich recht herzlich für den engagementvollen und emotionsreichen Einsatz unserer nun vom Verband ausgeschiedenen Schriftführerin, Frau Silvia Ulmer. Frau Ulmer hat in den letzten 5 Jahren dieses Amt mit Leidenschaft und persönlichem Einsatz voll ausgefüllt und sich nachhaltig als wortgewandte und diskussionsfreudige, sowie leidenschaftliche Funktionärin erwiesen. Da sie nun mit ihrer Hundezucht einen anderen Weg eingeschlagen hat, sind wir voll der Überzeugung, dass ihr Einsatz und ihre persönliche Ausdrucksstärke, sowie ihre erworbenen Ansichten, eine Bereicherung für den von ihr gewählten „neuen“ Hundeverein sein werden und wünschen ihr von Herzen, dass ihre züchterischen Wünsche und Vorstellungen zum erhofften Erfolg führen: Zum Wohle der Hundezucht und ihrer Rasse!
Die Vorstandschaft der URCI e.V.

An alle HVSP-Züchter

An alle HVSP-Mitglieder, welche in der URCI züchten!
Wichtige Info:
Momentan werden vom ehemaligen 1. Vorsitzenden des HVSP e.V. Falschinformationen weitergegeben: Für die verbliebenden Züchter ändert sich in keinster Weise etwas! Die URCI-Papiere stehen unseren angeschlossenen Züchtern, nach wie vor,  ohne Probleme zur Verfügung und sind auch nach dem Ausscheiden des ehenmaligen 1. Vorsitzenden aus Amt und Verein, garantiert. Allerdings werden ZTP`s und Unterschriften vom ehemaligen Vorsitzenden nicht mehr anerkannt! Im Zweifelsfall wenden Sie sich an unser Zuchtbuchamt oder die Geschäftsstelle.

Suspendierung von Zuchtwart und Zuchtrichter

Suspendierung als Zuchtrichter und Zuchtwart
Hiermit teilen wir mit, dass lt. Vorstandsbeschluss der URCI e.V. vom 15.06.14, Herr Ralf Schöneberger, Münchweiler, bis auf Weiteres von seinen Ämtern als Zuchtrichter und Zuchtwart der URCI e.V. suspendiert ist. Sämtliche Unterschriften des Herrn Schöneberger, mit Datum ab 15.06.14, werden somit weder für Wurfabnahmen, ZTP`s oder Hundeausstellungen, noch für ähnlich relevante Formulare im Hundewesen von uns anerkannt! Berücksichtigen Sie dies unbedingt bei Ihren Wurfplanungen/Abnahmen und Hundeausstellungen.

Championate beantragen

Wichtige Info für alle Championatsantragsteller:

Für alle Internationale und Nationale Championate, die in der URCI e.V. beantragt werden: Wir erkennen nur Ausstellungen von Vereinen an, die auch Mitglied in einem anerkannten Internationalen Dachverband sind! Dazu gehören nicht: ERU, HUBU, sowie DFF, HCPSH (Hunde Club Pfalz Saar Hessen & Dogs Friends and Fun = die neuesten Knüller!). Ebenso erkennen wir keine Unterschriften von sogenannten "Richtern" ohne Ausbildung an, die nur "ernannt" worden sind! Erkundigen Sie sich bitte vorher bei unserer Geschäftsstelle, bevor Sie irgendwo Ausstellungen besuchen, ob Fremdvereine diesbezüglich solche "Richter/innen" einsetzen! Gerade neu gegründete Vereine handhaben diese unseriöse Praxis sehr gerne! Wir verweisen diesbezüglich auch gerne auf Informationen, die uns von anderen Vereinen mitgeteilt werden. Siehe z.B. auch unter Info, bei www.igrd-igrv.com Desweiteren müssen Anwartschaftskarten auch mit einem RICHTERSTEMPEL gekennzeichnet sein! Nicht einfach nur irgendeine Unterschrift! Es gibt zwar etliche eingetragene Vereine nach Deutschem Vereinsrecht, unterstellen sich aber nicht den regulären FCI-Ausstellungsrichtlinien! Auch sogenannte Fantasietitel, wie: USA-Sieger, Australian-Sieger, Österreichsieger, Bangkoksieger, Costa Blanca Sieger und ähnliche "Titelchen", die im Deutschen Inland ausgestellt wurden, finden bei uns keine Anerkennung! Diese stellen fälschlicherweise eine Ausstellung vor, die im Ausland besucht worden war, was überhaupt nicht stimmt und rechtfertigt den Tatbestand "Vorspiegelung falscher Tatsachen"! Diese Titel akzeptieren wir nur, wenn wenigstens in der entsprechenden Grenznähe (10 km) zum Titelgeber eine Ausstellung durchgeführt wird. Berücksichtigen Sie diese Info für Ihre Championate. Merke: Nur Seriösität wird sich auf Dauer durchsetzen!

Championate anderer Hundevereine (Verbände)

Championate anderer Hundevereine (Verbände)
Oftmals gibt es ungläubige Nachfragen, warum die URCI e.V. Championate gewisser Hundevereine nicht anerkennt! Die Gründe sind relativ einfach zu verstehen: Entweder handelt es sich gar nicht um einen echten Dachverband, der diese Championate ausgestellt hat, oder aber es wurden die FCI-Vorschriften nicht eingehalten (365 Tage beim Nationalen und Internationalem Championat), oder es werden bei diesen "Championaten" (um zu verschleiern) weder Ort noch Datum und schon gar nicht der Richter/in erwähnt, der bei den vorgegebenen Ausstellungen (National oder International) gerichtet hat! Von uns werden mindestens (und das ist schon großzügig) 2 verschiedenen Richter/innen pro Championatseinreichung verlangt. Bei unseren Championaten stehen nachvollziehbar: Ort und Datum der Aussstellung, Titel, sowie Name des gerichteten Zuchtrichters. Das heisst: Alle 3 Anwartschaften sind chronologisch aufgezählt. So ist einfach nachzuvollziehen, ob das Championat korrekt ausgestellt wurde! Relativ einfach oder? Nun ja, bei den verschleierten Dachverbändchen steht weder das Eine noch das Andere! Frei nach dem Motto: Heute 3. Anwartschaftsskarte erreicht, Championat gleich mitnehmen - gegen Barkasse versteht sich - Überprüfen Sie doch mal diese Angaben mit ihren bisher erreichten Championaten: regulär oder unregulär? Wenn Letzteres: Der Papierkorb freut sich.........Merke auch hier: Ein Verein kann nur Clubchampionate (Clubsieger, Vereinssieger, Landessgruppensieger) ausgeben, ein Nationaler Verband: Nationale Championate und ein Internationaler Verband: Internationale Championate! Alles Andere wie immer: Geldmacherei, Betrug am Hundebesitzer! Ab in den Papierkorb!

SEPA - Lastschriftsverfahren ab 2014

SEPA – Lastschriftverfahren ab 2014

Hallo Liebe Züchter, wie ihr bestimmt aus den Medien mitbekommen habt, können

ab 1. Februar 2014 Lastschriften nur noch über das SEPA-Verfahren getätigt werden. Das Zuchtbuch der URCI hat mit der Umstellung am 01.11.2013 begonnen.

Normalerweise können bestehende Einzugsermächtigungen um gewidmet werden.
Dazu müssen sie aber bestimmte Kriterien erfüllen.
 
Bei Denen wo das nicht der Fall war, hatte ich die letzten Monate bei einem Auftrag ein Lastschriftmandat beigelegt, mit der Bitte es mir mit dem nächsten Auftrag zukommen zu lassen.
Da aber bis jetzt nicht alle einen Auftrag hatten, bin ich jetzt dabei die Restanden zu bearbeiten und sende euch die Formulare per e-mail zu,

Es sind 3 Formulare und eine Züchter-SEPA-Info, von den Formularen brauche ich in der Regel nur eins von euch und zwar das SEPA-Lastschriftmandat.
Das SEPA-Lastschriftmandat-abweichend ist für die, bei denen der Kontoinhaber abweichend vom Auftraggeber ist, muss aber vom Kontoinhaber unterschrieben sein.
Das SEPA-Lastschriftmandat-abweichend-auch ist für die, bei denen der Kontoinhaber als auch der Auftraggeber uns Aufträge erteilen, z.B. Partner die beide züchten oder beide Championate beantragen.

Wenn Interesse, bitte E-Mail an das Zuchtbuch und ich sende euch die Formulare als PDF zu.

Ihr braucht das Formular nur auszufüllen und mir im ORIGINAL zukommen zu lassen, ihr braucht damit nicht zu eurer Bank, es entstehen euch keine Kosten.
Am besten legt ihr es dem nächsten Auftrag bei.

Für euch ändert sich somit im Prinzip gar nichts.
Ich habe allerdings durch diese Umstellung einen enormen Mehraufwand, der sich hoffentlich aber mit der Zeit wieder ein pendelt.

Karin von der Thüsen
URCI Zuchtbuchstelle

Wurfabnahmeprotokoll

Wurfabnahmeprotokoll
An alle Züchter: Es ist darauf zu Achten, dass schon bei der Wurfabnahme stets alle notwendigen Papiere bereit gestellt und mit eingereicht werden! Das sind neben der Original Ahnentafel der Hündin, die ZTP, die ärztlichen Untersuchungsberichte (HD, ED, Patella, PRA CEA, usw.), die Ausstellungserfolge, Deckbescheinigung, und natürlich die Gleichen Protokolle und Copien des Deckrüden! Wenn erst hinterher die Copien des Deckrüden eingereicht werden, werden eben erst verspätet die neuen Ahnentafeln bearbeitet werden können! Der Züchter ist verpflichtet in Eigenkontrolle, dass Alles komplett mit dem Wurfabnahmeprotokoll eingereicht wird! Es kann nicht sein, dass Frust beim Zuchtbuchamt abgeladen wird, nur weil wieder einmal gewisse Unterlagen fehlen: Selbst Schuld - verspätete Bearbeitung sind die Folge!

Zuchtrichter - Formrichter - Leistungsrichter -

Zuchtrichter - Formrichter - Leistungsrichter
Sehr oft wird bei Rassehundeausstellungen, oder bei der Präsentation einiger Homepages von gewissen Hunde-Vereinen mit der Vorstellung von sogenannten "Zuchtrichtern" gepriesen. ZUR INFO: Zuchtrichter kann nur eine Person sein, die auch selbst eine Hunderasse züchtet, oder gezüchtet hat! Sollte das nicht der Fall sein, so ist dieser "Richter" lediglich Formrichter (darf also nur bei einer "Schönheitsschau" nach dem Phänotyp beurteilen). Leistungs - oder Berwertungsrichter trifft man bei Agility, Hütehundeprüfungen, Schutzhundeprüfungen, Begleithunde etc. an. Ein Zuchtrichter ist gegenüber einem Formrichter wesentlich höher zu stellen, da er AHNUNG und ERFAHRUNG von und in  der Hundezucht hat und somit auch durch seine Erfahrung in der Zucht, wertvolle Informationen an den Aussteller weitergeben kann (Gebiss, Gebäude, Becken der Hündin, etc). Formrichter sollten sich nicht mit fremden Federn schmücken und den Touch der Unseriösität auf der "Hundeshowbühne" nicht noch weiter fördern! Übrigens: Ein Formrichter darf auch keine Rassehunde zuchttauglich schreiben.
gez. Richterobfrau Rosi Hesse, URCI e.V.

Ehemaliger Richterobmann verstorben

- Verstorben -
foto kitzing2Leider haben wir am Freitagabend, 21.06.13, die traurige Nachricht erhalten, dass unser langjähriger Richterobmann und seit diesem Jahr 2013 unser Ombudsmann, Hans Kitzing Freiherr von Selchow, verstorben ist.Wir sind völlig erschüttert und mitgenommen, von seinem doch überraschenden Tod und der Leere die sein Ableben in unserem Verband nun hinterlässt. Hans Kitzing hat durch seine Erfahrung und sein Wissen unseren Verband mitgeprägt und mit seinem Humor, sowie seiner Lebensweisheit, die er uns gerne vermittelt hat, wird er uns sehr fehlen. Wir werden stets ehrenvoll an Ihn denken! Unser großes Mitgefühl gilt seiner Familie. 

Jahresbeitrags Rückstand von Züchtern angeschlossener Vereine

 Jahresbeitragsrückstand von Züchtern bei angeschlossenen Vereinen

Info an alle Züchter in der URCI e.V. 
Sollte der Jahresbeitrag im laufenden Jahr im angeschlossenen Verein noch nicht entrichtet worden sein, werden weder Ahnentafeln, noch Championate ausgestellt! Die jeweiligen Vereinsvorsitzenden der angeschlossenen Vereine sind ermächtigt, uns die vereinsbeitragsrückständigen Mitglieder zu nennen, bzw. mitzuteilen! Jahresbeiträge, Ausstellungsgebühren, etc. sind Bringschulden und es ist eigentlich Ehrensache, dass Diese am Anfang des jeweiligen Vereinsjahres, sowie vor oder spätestens am Ausstellungstag an den entsprechenden Verein, wo der Züchter Mitglied ist, bezahlt werden!

Wichtige Info für alle Neuzüchter die zu unserem Dachverband kommen möchten

Neue Züchter in der URCI e.V.
Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Interessenten, die in einem der angeschlossenen Vereine unseres Dachverbandes züchten wollen, oder die Absicht haben, den Verein/Verband zu wechseln, um zu uns zu stoßen, darauf hinweisen, dass bei uns nur streng nach Rassestandard gezüchtet werden darf! Selbst wenn der in der Zucht stehende Rüde oder die Hündin eine Zuchttauglichkeitsprüfung von einem anderen Zuchtwart, eines anderen Vereines erhalten haben, sind unsere Zuchtwarte darauf hingewiesen worden, diese ZTP genauestens nachzuprüfen. Wir haben keine Probleme mit ZTP`s anderer Vereine insofern, dass der Rassestandard genau geprüft wurde (Gebiss, Größe in cm, Fell, Knochenstruktur), sowie auch gechippt sind und die dementsprechenden tierärztlichen Untersuchungen nachweisen können (HD, ED, Patella, Keilwirbel, CEA, PRA, usw.). Die Erfahrungen jüngster Zeit beweisen uns, dass es in der Vergangenheit zu oft "Gefälligkeitszuchttauglichkeitsprüfungen" gegeben hat  (wahrscheinlich auch aus unqualifiziertem Wissen), die nicht einmal mit dem deutschen Tierschutzgesetz konform gehen! Wir in der URCI e.V. legen Wert darauf, dass das Wort "Züchten" nicht gleich mit dem Wort "Vermehren" in Einklang gebracht wird! Es gibt Aussagen von gewissen Vorsitzenden, die sagen: Wir züchten Hunde - keine Gebisse - Davon distanzieren wir uns in aller Deutlichkeit! Unsere URCI-Papiere zeugen von höchster Qualität, in Bezug der Rassehunde, des Züchters und des Vereines, dem der Züchter angehört! Darauf sind wir stolz!

ZTP´s von anderen Zuchtwarten fremder Vereine

Zuchttauglichkeitsprüfungen durch andere Zuchtwarte fremder Verbände
Wiederholt müssen wir feststellen, dass es sogenannte Zuchtwarte anderer Verbände gibt, die leider keine Ahnung vom jeweiligen Rassestandard haben und ZTP`s u.a. für Chihuahuas mit Vorbiss ausstellen! Wir weisen noch einmal ausdrücklichdarauf hin, dass wir diese ZTP`s nicht anerkennen! Auch Patellauntersuchungen durch diese "Zuchtwarte" erkennen wir nicht an! Patella Untersuchungen werden von uns nur durch Tierärzte akzeptiert! Aus diesem Grund müssen eventuell Zuchttauglichkeitsprüfungen durch URCI-Zuchtwarte wiederholt werden.So müssen z.B. auch sämtliche ZTP`s vom Verein ARC/ARCD vorab nachgeprüft werden! Wir bitten Sie dringendst, sich diesbezüglich mit der Geschäftsstelle in Beinheim in Verbindung zu setzen, bevor Sie eine Verpaarung mit Hunden solcher ZTP`s vornehmen! Überprüfen Sie auch die ZTP`s und notwendigen ärztlichen Untersuchungen von Fremd-Deckrüden auf Vollständigkeit, bevor Sie zum Decken gehen! Im Nachhinein kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen und Ihre Welpen stehen ohne ordnungsgemäße anerkannte Ahnentafeln da! Bleiben Sie seriös, zum Wohle gesunder Rassehundezucht!

70. Geburtstag Ralf Schöneberger

Gratulation zum 70. Geburtstag von Ralf Schönebergerbild0014 - kopie
Einen besonderen Ehrentag darf heute der 1. Vorsitzende des HVSP e.V. Ralf Schöneberger aus Münchweiler feiern! Als URCI - Zuchtichter und Zuchtwart mit besonderen Engagement behaftet und für seine große Hilfsbereitschaft stets bereit Anderen zu helfen, möchten wir uns hiermit, den vielen Glückwünschen, die ihm heute zuteil werden, anschließen! Ein 70. Geburtstag ist immer eine besondere Begebenheit auch Laudatio zu halten und zu hoffen, dass er uns noch lange in bester Gesundheit unter uns weilt! Wir wünschen Ralf Schöneberger alles erdenklich Gute und dass uns sein Engagement für alle Bereiche seines Lebens rund um die Hundeszene stets erhalten bleibt!
Michael Kraft
                                               1. Vorsitzender URCI e.V.

Ausstellungstitel-Flut bei Mini Hundevereinen

 Ausstellungs - Titelflut bei Minivereinen

Der Wahnsinn bei Rassehundeausstellungen, was die zu vergebenen Titel anbelangt, nimmt immer groteskere Züge an! Um die schwindenden Meldezahlen aufzufangen, greifen immer mehr unseriöse Vereine zu sogenannten Doppeltitelsiegerausstellungen, um die Vereinskasse (oder noch schlimmer, die der Vorstände) aufzubessern! Wenn anfangs noch ein Aussteller 2 verschiedene Zuchtrichter zum Bewerten durchlaufen musste, wird größtenteils (und das ist ja das Allerschlimmste!) gleich 2 x auf einem Richterbericht unterschrieben, oder nur einmal und gleich 2 Anwartschaftskarten (wenn überhaupt) ausgehändigt! Mit dem Hinweis, der VdH macht das ja auch (allerdings auf  2 Tage verteilt), wird ein Scheinalibi angegeben, um sich bei Rückfragen (sowas soll es ja auch geben) abzusichern! Selbst Vereine, die bisher gegen solche Machenschaften solidarisch dagegen waren und Doppelanwartschaftskarten nicht anerkannten, schreiben jetzt auf ihre Homepage: "Aufgrund großer Anfragen unserer Mitglieder" - ein Hohn sondersgleichen und "Verarsche" pur! Vor kurzem wurde bei unserer Geschäftssteller sogar ein Championat eingereicht, bei dem auf einer (von zwei) Anwartschaftskarten stand: 2 x bezahlt! Dies sollten dann auch 2 Anwartschaftskarten gleichzeitig sein! Ein Schwachsinn, der schon weh tut! Bei einem "Verband" (mehr  Schein als Sein), der ebenfalls mit "aufgrund großer Anfragen seiner Mitglieder" suggeriert, gibt es offiziell nicht einmal einen Kassierer! Da ist der 1. Vorsitzende, zugleich Richterobmann, Hauptzuchtwart, Zuchtbuchamt und Kassierer in einem! Eine Jahreshauptversammlung fand in den letzten Jahren auch nicht statt, Kassenprüfer gibt es nur auf dem Papier (wenn überhaupt), und bei Nachfrage (wann den nun Kassenprüfung, bzw. die HV wäre) gibt es die Antwort: der Tresor wäre geklaut worden (natürlich mit den Kassenbüchern)!  Wohl dem, der solche Praktiken mit seiner Mitgliedschaft unterstützt! Ich warte jetzt mal noch auf eine 3 -Titelausstellung, dann kann man das Championat, das bei solchen Vereinen sowieso nicht nach FCI-Richtlinien vergeben wird, gleich mitnehmen! Gegen Barbezahlung versteht sich! Dann haben wir wie sooft, Hunde, die gerade mal 15 Monate alt sind und schon Nationaler und Internationaler Champion sind! Schade nur, dass es nach gewissen erreichten und bezahlten Championaten nichts mehr zu  ergattern gibt - CAC,CACIB,CACH, WSCH, usw. -  aber bei der Fantasie dieser Geldbeutelabschneider werden wir wohl nicht lange auf neue supertolle ausgedachte "Championate" warten müssen- schließlich muss der Rubel ja rollen - in die eigene Tasche, versteht sich! Übrigens: Die URCI e.V. erkennt nach wie vor keine Doppelanwartschaftskarten an! Wir bleiben seriös - zum Wohle unserer Züchter und unserer angeschlossenen Vereine, die sich die größte Mühe machen, seriös zu bleiben und dementsprechend ECHTE Rassehundeausstellungen anbieten!

Rassehunde immer gleich Zuchthunde?

Rassehunde immer gleich Zuchthunde?
Merkwürdigerweise meinen die meisten Käufer eines Rassehundes, dass jeder Hund mit einer Ahnentafel auch gleich ein zukünftiger Zuchthund sein muss! Schließlich hat man ja mit dem Kauf des Hundes, eine Ahnentafel erhalten, die Vorfahren zeugen auch noch von großartigen Titeln und edler Herkunft! Dies mag man zwar gerne einem Käufer, der nicht züchten will, oder von der Rassehundezucht keine Ahnung hat unterstellen, aber leider sind auch Züchter oder gar so mancher Zuchtwart der Überzeugung, dass jeder Nachwuchs aus irgendwelchen Siegerverpaarungen gleich wieder zukünftige Ausstellungshunde oder gar Champions hervor bringen muss! Wenn dem so wäre, wäre es in der Hundezucht ja relativ einfach: man bräuchte keine ärztlichen Untersuchungen mehr, keine Zuchttauglichkeitsprüfungen mehr, kaum noch Rassehundeausstellungen besuchen, etc. etc.!  Auch der Verfasser dieser Zeilen spricht aus 26-jähriger Zuchterfahrung und kann bestätigen, dass dem nicht so ist! So können z.B. aus gleichen Verpaarungen, die jahrelang erfolgreichen Nachwuchs hervorgebracht haben, auf einmal Welpen fallen, die GEBISSPROBLEME; PATELLAPROBLEME, KEILWIRBEL - HD - ED, Augen, usw. haben und so zur Zucht nicht verwendet werden können. Auch die Problematik des Älterwerdens bei Hündinnen und Rüden ist nicht zu unterschätzen: Probleme beim Deckungsakt, beim Werfen, bei den Wehen, usw. Auch verändert sich das Aussehen so mancher Zuchthündin mit der Zeit: Zahnstellungen (gerade bei Hündinnen nach dem Werfen) verändern sich, Fell-Hautstrukturen ändern sich, Potenzprobleme können auftauchen, Knochenfestigkeiten lassen nach, usw. Die moderne Netzwerkverbindung lässt heutzutage ja jeden Unfug und jede Wichtigtuerei zu und so wird mancher seriöse ZÜCHTER immer gleich verunglimpft, wenn er einmal "zuchtuntaugliche" oder zur Zucht nicht zugelassene Rassehunde verkauft, oder auch Zuchthündinnen und Zuchtrüden aus seiner Zucht nimmt, und weiter veräußert. Auch wird gerne vergessen, dass so mancher Züchter Probleme in Bezug von Rudelverhalten hat und hier Zuchthunde aussortieren muss (Wesensprobleme). Aber vor allem muss ja das "Wichtigtuen", muss man das eigene Selbstwertgefühl stärken: So sind wir Züchter im Endeffekt Alle von diesem "Geschrei" betroffen, egal wie gut wir sind, egal wieviel Erfahrung wir haben, weitergeben und einbringen, egal was wir tun und wie wir heißen, egal wieviel GUTES wir tun! Wir sind dem Neid und der Wichtigtuerei gnadenlos ausgeliefert! Das Gute daran ist jedoch unsere Erfahrung und Kenntnis, die wir im Laufe der Jahre gesammelt haben: Jeder der heute über Jemanden herzieht, ist morgen dem "Gleichen Mob" ausgeliefert! Der Neid macht vor Niemandem halt! Eine Gesellschaftsmentalität, die sich immer mehr verbreitet und die Niemand aufhalten kann, Dank der heutigen Medienwelt - und dem heutigen Gebaren! SCHADE!

Zusätzliche Auswertungsstelle für HD/ED/Keilwirbel etc

 Zusätzliche Auswertungsstelle HD/ED und Keilwirbel für alle unsere URCI-Züchter
Bei der letzten Richter und Zuchtwarttagung, die am 13. Oktober 2012 in Baden-Baden stattfand, wurden folgende neue Änderungen beschlossen: Als zusätzliche Stelle für alle HD, ED, sowie Keilwirbeluntersuchungen, wurde neben den beiden bereits bestehenden Auswertungsfachkliniken in Rastatt und Leutenbach, nun auch Dr. Hubert Weniger, 74740 Adelshofen zugelassen. Adressen, sowie Telefon und Faxnummern ersehen Sie unter der Ruprik: Zuchtbuch, auf unserer Website. Für alle Französischen  und Englischen Bulldoggen ist absofort die Keilwirbeluntersuchung Pflicht! Sämtliche Chocco und Blaue Französischen Bulldoggen müssen absofort auch ein DNA Profil hinterlegen. Weitere Änderungen ersehen Sie auf unserer Zuchtordnung!

Manfred Wagener verstorben

Wir trauern um Manfred Wagener, Friedrichshafen
der am 24. September 2012 im viel zu frühen Alter von 65 Jahren von uns gegangen ist. Eine große Abteilung der URCI e.V. war am 02. Oktober 2012 in Friedrichshafen zugegen und hat Abschied von ihm genommen. Unser innigstes Beileid sprechen wir seiner Witwe Gertrud aus und gedenken mit ihr, der vielen Stunden, die der Verstorbene bei unseren Verbandsevents verbracht hat. Manfred Wagener wird stets in unseren Gedanken mit uns verbunden sein.
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Was ist ein Verein - was ist ein Verband?

 Verein oder Verband? 

Laut deutschem Vereinsgesetz ist ja jedem Verein bei seiner Namenskundgebung und Eintragung in das deutsche Vereinsregister freie Namenswahl gegeben. Solange keine hetzerische, verleumderische, anstößige oder diskriminierende Wortwahl erkennbar ist, ist Alles erlaubt! So ist es auch bei der Eintragung mit "Nationaler oder Internationaler Verband"! Ob es sich hierbei um einen "tatsächlichen Verband" handelt, ist meist erst bei der Durchlesung der Satzung (die oft wegen Verschleierung nicht in das Internet gestellt wird) dieses Vereines zu erkennen! Besteht dieser "Verband" nur aus ordentlichen Einzelmitgliedern, ist es nun mal lediglich "nur" ein Verein! Besteht der Verband aus angeschlossenen Vereinen als Mitglieder, dann handelt es sich tatsächlich um einen Verband, der dann auch vergebene Titel von Ausstellungen schützt! Alles Andere ist Geldmacherei und Augenwischerei und stellt absichtliche Täuschung dar! Beispiel: Der DFB (Deutsche Fussballbund) ist der Nationale Verband, dem die Fussballvereine Deutschlands angehören (z.B. Bayern München, Hertha BSC usw.). Der DFB vergibt und schützt den Titel "Deutscher Fussballmeister" und deren Meisterschaften auf deutscher Ebene (DFB-Pokal, Bundesliga, 2. Liga, 3. Liga, usw.). Als Internationaler Verband schützt zum Beispiel die UEFA, dem wiederum die europäischen Nationalverbände (wie der DFB) als Mitglieder angehören, die internationalen europäischen Titel, wie z.B. Champions-League, UEFA-Cup, usw.! Mit anderen Worten: Ein Verband hat Vereine als Mitglieder, ein "normaler Verein" (auch wenn er sich registermäßig Verband titelt) hat Einzelmitglieder (seltenerweise auch Gruppen)! Alles Andere ist und bleibt "GRAUZONE" auf Kosten unwissender Aussteller, die dann unnötige Kosten in eine Rassehundeausstellung investiert haben, die kein Zuchtverband anerkennt! Merke auch hier: Seriösität macht sich immer bezahlt, Unseriösität wie im vorliegenden Bericht kostet nur!

Diskreditierung des Verbandes

Diskreditierung des Verbandes
In regelmäßigen Abständen versucht immer wieder mal (natürlich anonym) ein "besonders schlauer Zeitgeist" (aus der URCI und angeschlossenen Vereinen wegen illegalem Hundehandel unehrenhaft entlassen) die URCI e.V., sowie den 1. Vorsitzenden des Verbandes, mit phantastischen Lügenschaften zu diskreditieren. In verschiedenen Internetforen hat er sich auch schon pseudonym als "von Leuchtenberg" eingeloggt. Dort wird er meistens nach gewisser Zeit geoutet und gesperrt, da sein wahrer Charakter nach kurzer Zeit immer wieder zum Vorschein kommt. Mehrere Strafanzeigen und erfolgte Bußgelder haben ihn bisher leider immer noch nicht abhalten können, sein Unwesen zu beenden, da ihn eine beschränkte Intelligenz und primitive Denkensweise verhindern lässt, gewisse Denkprozesse zu Ende zu bringen. Da er nun auch in seiner Verblendung und seinem Gram, die Deutsche Staatsanwaltschaft der Lügen und Betrügereien bezichtigt, dürfte sein geistiges Unwesen hiermit bald ein Ende finden und wir beten für seine baldige Erleuchtung!

Gesperrte Zuchtrichter und Zuchtwarte des Verbandes

Gesperrte Zuchtrichter/Zuchtwarte
Nach wievor ist Frau Gaby Degen, Worndorf, für die URCI e.V. zeitlebens gesperrt und ihre Unterschriften auf Anwartschaftskarten, Urkunden, Zuchttauglichkeitsprüfungen, etc. werden von uns nicht anerkannt! Anderst lautende Gerüchte (meist von der Betroffenen selbst in Umlauf gebracht) sind unerheblich und ohne Bedeutung!

Freie Zuchtwartauswahl für unsere Züchter

Freie Zuchtwartwahl bei unseren Züchtern

Unseren angehörigen Züchtern unseres Verbandes steht es vollkommen frei, welchen Zuchtwart der URCI e.V.  sie für die ZTP oder die Wurfabnahme heran ziehen. Es kann ja sein, dass die Züchter eines angeschlossenen Vereines, einen Zuchzwart in ihren Reihen haben, der wesentlich weiter entfernt wohnt, als ein Zuchtwart eines anderen angeschlossenen URCI-Vereines. Um Kosten und Zeit zu sparen, ist es für den Züchter vollkommen legitim, mit einem Zuchtwart seiner Wahl zu kontaktieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es dem Züchter freigestellt wird, wen er hierzu auswählt (natürlich soll ja auch der "Menschliche Aspekt" nicht zu kurz kommen)!

Wichtige Info für Championatsanträge

Wichtige Info für alle Championatsantragssteller:
Für alle Internationalen Championate in der URCI e.V. erkennen wir nur Ausstellungen von Vereinen an, die auch Mitglied in einem anerkannten Internationalen Dachverband sind! Dazu gehören nicht: ERU, IGRD, HUBU.Dies sind zwar eingetragene Vereine nach Deutschem Vereinsgesetz, unterstellen sich aber nicht den regulären FCI-Ausstellungsrichtlinien! Auch sogenannte Fantasietitel, wie: USA-Sieger, Australian-Sieger, Österreichsieger, Bangkoksieger, Costa Blanca Sieger und ähnliche "Titelchen", die im deutschen Inland ausgestellt wurden, finden bei uns keine Anerkennung! Diese stellen fälschlicherweise eine Ausstellung vor, die im Ausland besucht worden war, was überhaupt nicht stimmt! Diese Titel akzeptieren wir nur, wenn wenigstens in der entsprechenden Grenznähe ( 10 km ) zum Titelgeber eine Ausstellung durchgeführt wird. Berücksichtigen Sie diese Info für Ihre Championate. Merke: Nur Seriösität wird sich auf Dauer durchsetzen!

Unterschiede von Seminaren, Fachvorträgen, Infoveranstaltungen

Seminare/Vorträge/Infoveranstaltungen
Manche Vereine werben ja gerne mit sogenannten Seminaren, ohne zu wissen, was das Wort Seminar überhaupt bedeutet! Bei einem Seminar werden immer im Anschluss Certifikate ausgeteilt, die darüber bestätigen, dass man teilgenommen hat! Es wird quasi schriftlich bestätigt, an einem bestimmten Seminar, zu einem bestimmten Sachthema teilgenommen zu haben. Zumeist werden an einem Seminar auch Prüfungen abgenommen, um den Nachweis einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme beweisen zu können! Anders ist es bei einem Fachvortrag. Hier wird zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Ernährungsvortrag - das Wort sagt es ja - ein Vortrag gehalten, über das meistens im Anschluss daran, eine Diskussion (Fragen - Antworten) entsteht. Dann gibt es noch sogenannte Infoveranstaltungen, z.B. Clubabende, wo mehrere Themen behandelt oder besprochen werden. Sollte also unverständlicherweise ein Seminar angeboten werden, so sollte man sich im Vorfeld darüber informieren, ob man eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme erhält, was ja auch ganz wichtig fün einen Beweis der erworbenen zusätzlichen Kenntnisse bedeutet! Auch ganz wichtig für Hundezüchter, die damit ihren Sachkenntnisstand erweitert haben, was auch gegenüber den Behörden von großem Vorteil ist!

Neuer Verein in die URCI e.V. aufgenommen

Neuer Verein in die URCI e.V. aufgenommen
Auch im laufenden Geschäftsjahr 2012 können wir unseren Züchtern und Mitgliedern die erfreuliche Mitteilung machen, dass ein weiterer Verein (ordnungsgemäß eingetragen im Vereinsregister) zu uns gestoßen ist: Der Verein für Spitze und Nordische Hunde = VSNH e.V. unter der Führung von Steffen Wolf aus Körborn, hat lt. ordnungsgemäßem HV-Beschluss, um Aufnahme in die URCI e.V. gebeten. Bereits seit 2 Jahren bestehen Kontakte zu Steffen Wolf, der seinerzeit auch seine Prüfung bei uns als Zuchtwart abgelegt hat und nun eine erfahrene Gruppe von Züchtern um sich gesammelt hat, um die Nordischen Rassen und Spitze unter einem gemeinsamen Dach zu vereinen und zum Wohle dieser fast schon selten gewordenen Hunderassen züchterisch zu betreuen. Dieser Schritt dauerte fast 2 Jahre an und wir freuen uns mit diesem jungen Verein, dass wir gemeinsam und bewusst diesen Aufgaben entgegen sehen. Alle Hundefreunde der Rassen Spitze und Nordische Rassen werden bei Steffen Wolf und seiner Mannschaft, erfahrene und kompetente Gesprächspartner finden, die zur Aufzucht dieser Rasse gerne und hilfsbereit zur Seite stehen. Wir wünschen dem VSNH e.V. Alles Gute und sind stolz darauf, diesen Verein in unseren Reihen zu wissen! Herzlich Willkommen! Mit diesem Schritt, wird der kontinuierliche Ausbau unseres Dachverbandes weiterhin bestätigt und zeugt von der seriösen Arbeit der Vorstandschaft! Aufnahmegespräche mit eintrittswilligen Vereinen stehen wir gerne offen und ehrlich zur Verfügung. Wir erinnern: Jeder Verein behält seine Eigenständigkeit und seine eigene Satzung. In vereinsinterne Themen intervenieren wir nicht!
Michael Kraft
1. Vorsitzender URCI e.V
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Wichtige Info für Züchter, betreffs Wurfabnahme

Wichtige Info für alle Züchter in der URCI e.V.
Laut unserer Zuchtordnung ist es ja erlaubt, ab einer Entfernung von 150 km zum nächsten unserer Zuchtwarte, die Wurfabnahme beim ortsansässigen Tierarzt zu machen. Dies gilt jedoch nicht für die einmalige Zuchttauglichkeitsprüfung der Zuchthunde! Hier muss nach wie vor, einer unserer zahlreichen Zuchtwarte, die ZTP vornehmen. Wir bemühen uns Jahr für Jahr, weitere Zuchtwarte auszubilden, sodass wir unserem Ziel, breitgefächert vertreten zu sein, zum Wohle der Hundezucht und seiner Züchter, immer näher kommen. Die Wurfabnahmen der Züchter, die ihren Tierarzt in Anspruch nehmen können, sollten allerdings wissen, dass die Formulare hierzu korrekt ausgefüllt sein müssen! Mit Bemerkungen wie obB, alles ok, usw. geben wir uns nicht zufrieden! Es müssen der Zustand des Gebisses der Welpen, der Hoden, korrekte Farbangaben, der Ruten, der Kniegelenke, usw. angegeben sein! Ebenfalls der Zustand der Mutterhündin. Ebenso sollen die Ausstellungs-Titel der Elterntiere angegeben sein, sowie die Untersuchungsbefunde (HD, ED, Patella, usw.). Von den Ahnentafeln der Elterntiere, oder Copien der Deckrüden, Deckbescheinigung, ganz zu schweigen. Das Zuchtbuchamt ist angewiesen, bei Unvollständigkeit, keine neuen Ahnentafeln auszustellen. Sollten falsche oder fehlende Angaben erfolgt sein, die eine Neuausstellung der Welpenahnentafel notwendig machen, ist mit vollem Kostenersatz für den Aufwand zu rechnen!
Michael Kraft
Hauptzuchtwart URCI e.V.

Nichtanerkennung von Fantasietiteln

Anerkennung von Fantasietiteln

Erfreulicherweise gilt festzustellen, dass immer mehr seriös geführte "echte Verbände" (eingetragen und mit Vereinen als echte Mitglieder) dem Titelwahnsinn so mancher kleiner "Vereinchen" Einhalt gebieten und diese nicht nur nicht anerkennen, sondern auch ganz und gar streichen. So sollten ja solche zweifelhaft erworbenen Titel mit in die Vorfahrenliste gezüchteter Rassehunde in die Ahnentafel aufgenommen werden. Als Beispiel gilt ja der allseits beliebte USA-Siegertitel, den ich schon des Öfteren erwähnt hatte. Neuerdings kommt der Australian-Sieger wieder näher: War er zuerst in der Pfalz (bei Südafrikanischen Straußen) vertreten, taucht er jetzt im kommenden Jahr im Südbadischen Ländle auf! Vielleicht kommt ja Crocodile-Dundee vorbei und steht mit der Australischen Fahne Pate, um irgendwie diesen Titel in Deutschland zu rechtfertigen? Lassen wir uns überraschen - jedenfalls wird auch die URCI e.V. diese Lachnummern nicht mitmachen und den Titel nicht anerkennen! Schon gar nicht, wenn noch nicht einmal ein Internationaler Dachverband dahinter steht und solche Ausstellungstitel schützt! Vielleicht sollten wir wieder einmal eine ganz normale Deutschlandsiegerschau besuchen - am Besten in den USA - in den Vereinigten Staaten von Amerika - im Land der unbegrenzten Möglichkeiten - aber ich glaube, da müssen wir lange suchen!

Schweizer Verein in die URCI e.V. aufgenommen

Neuer Verein in die URCI e.V aufgenommen
Hocherfreut können wir berichten, dass ein weiterer Hundeverein in der Schweiz gegründet worden ist und in unseren Dachverband eingetreten ist! Der Schweizer Großrassen Hunde Club e.V. (SGHRC) mit Sitz in Winterthur/Schweiz hat sich seinem Gründungsprotokoll und seiner Satzung zufolge der International tätigen URCI e.V. angeschlossen! Am 22. Mai 2011 wurde das Gründungsprotokoll geschrieben, der Verein gegründet und nun rechtmäßig eingetragen. Als 1. Präsidentin wurde Frieda Rauch aus Winterthur gewählt, das Amt des  Vice-Präsidenten bekleidet Maik Wagner aus Billigheim. Sitz und Gerichtsstand ist Winterthur. Wir gratulieren dem jungen Verein zu seiner Entscheidung, einem starken und modernen Verband, wie der URCI beizutreten und freuen uns auf eine konstruktive zukunftsorientierte Zusammenarbeit!

Gemeinnützigkeit von Hundevereinen

Gemeinnützigkeit von Vereinen 

Der Großteil der Deutschen Vereinslandschaft wird geprägt von Vereinen, die das Prädikat "Gemeinützigkeit" erhalten haben, oder dies bei seiner Gründung anstreben.

Diese Absicht muss klar und deutlich in der Satzung erwähnt und defiiniert sein. Desweiteren muss die Vereinssatzung jedem Mitglied zugänglich sein, sei es in Form der Veröffentlichung auf der Vereins-Homepage, oder bei Zusendung an die Vereinsmitglieder bei Eintritt. Sollte Beides nicht der Fall sein, ist schon von vornherein Vorsicht bei Neueintritt geboten. Die Gemeinnützigkeit wird vom zuständigen Finanzamt des Vereinssitzes nach Prüfung der Satzung und der Überprüfung der Buchführung erteilt. Alle 3 Jahre wird ebenfalls vom zuständigen Finanzamt eine Kassenprüfung rückwirkend vorgenommen, um eine weitere vorläufige Gemeinnützigkeit zu bestätigen. Dies erfordert selbstverständlich eine offene und allen Mitgliedern auf Wunsch zugängliche  Einsicht in die Kassenfbuchführung. In der Regel wird dies dann bei der alljährlich stattfindenden Hauptversammlung vom Kassenwart und deren Kassenprüfern verlesen und zur Entlastung freigestellt. Sollte allein aus der Satzung heraus schon ersichtlich sein, dass der Sinn und Zweck eines Vereines nicht gegeben ist, oder sollte z.B. der Vorstand außer seiner auf Beleg nachweisenden Ausgaben zusätzlich bezahlt oder entlohnt werden, ist dies schon nicht mehr der Fall!

In der Satzung muss ebenfalls stehen:

Der Verein verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke, Auslagen werden nur nach Beleg etc. erstattet, der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nur gemeinnützige Zwecke. Ebenfalls muss beim Paragraph der Auflösung des Vereines, der Passus stehen: Das Restvermögen fliesst einem gemeinnützig anerkannten Zweck oder Verein zu - keinesfalls wie z.B. bei einem im Saarländischen Raum tätigen Hundeverein, der auch noch gleichzeitig sein eigener Dachverband ist. Dieser hat in seinem Passus stehen: Das Restvermögen des Vereines wird bei Auflösung an die Gründungsmitglieder verteilt. Hier ist allein schon ein wirtschaftlicher persönlicher Zweck vorliegend und widerspricht dem BGB I.2212 = Besteuerung von Vereinen. Deshalb wird auch in der Regel von Vereinen die Gemeinnützigkeit angesteuert, um nicht der Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Kapitalsteuer und Gewerbesteuer - Pflicht zu unterliegen. Es gibt allerdings Hunde-Vereine, die müssen auf jede Ahnentafel eine 19 % ige Umsatzsteuer an das Finanzamt abtreten, weil sie nicht gemeinnützig anerkannt sind. Desweiteren überprüfen die zuständigen Finanzämter immer mehr die Vereinssatzungen, um Fehl - Falschinformationen der Vorstände zu ahnden. Eine Nachzahlung rückwirkend ist dann nicht selten der Fall. Sollte dann auch noch der Vorstand gesamtschuldnerisch nicht greifbar sein, kann jedes einzelne Mitglied mit haftbar gemacht werden, unabhängig was diesbezüglich in der Satzung steht! (Alles nachzulesen im BGB.

Hundeausstellungen von anderen Vereinen

 HUNDEAUSSTELLUNGEN VON ANDEREN VEREINEN
WR MÖCHTEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HINWEISEN:
Prinzipiell erkennen wir Anwartschaften und Titel anderer Vereine an, wenn:
1. ein eingetragenener Verband die Ausstellung seines angeschlossenen Vereines schützt!
2. die Richterunterschrift von einem nicht URCI gesperrten Zuchtrichter stammt (nach wievor gesperrt: Frau Gaby Degen, Herr Werner Schnörer)
3. sollte der ausrichtende Hundeverein als e.V. eingetragen sein, aber keinem Verband angehören, erkennen wir diese Ausstellung lediglich als "National" an!  Das heißt: Diese Anwartschaftskarten können für kein Internationales Championat berücksichtigt werden ( zur Erinnerung: Hier fehlt die Legitimation zu International)!
4. Sollte der ausrichtende Verein noch nicht (warum eigentlich?) als e.V. eingetragen sein, sind Titel und Anwartschaftskarten wertlos
5. Doppelanwartschaftskarten (an einem Tag auf einer Ausstellung erworben) werden von uns nicht akzeptiert.
6. Hundevereine die bei ihren Veranstaltungen bewusst von uns gesperrte Richter einsetzen, finden bei uns keine Anerkennung!
7. Hundevereine ohne eingetragenem (legitimiertem) Dachverband sind: HUBU, ARCD, ERU,
Berücksichtigen Sie bitte diese Info, zu Ihrer Rechtssicherheit, sowie der Legitimation Ihrer Nachweise für Ihre Ausstellungsplanung

Seriös - unseriös - über Hundevereine - ihre Funktionäre - ihre Züchter - die ständig wechseln -

Seriös – Unseriös - Über Hundevereine, ihre Funktionäre, ihre Züchter
Des Öfteren werde ich gefragt, was und wie kann man überhaupt noch den Überblick in der Vereinslandschaft der Hundevereine bewahren? Was geht da überhaupt noch mit rechten Dingen zu? In der Tat ist es ja so, dass gerade in den letzten beiden Jahren, „Hunde-Vereine“ wie Pilze aus dem Boden geschossen sind! Alles unter dem Deckmäntelchen der Weisheit: Wir wollen es besser und familiärer gestalten als der große VDH, wir wollen es übersichtlicher und einfacher gestalten als der große VDH, wir wollen es gerechter und züchterisch besser machen als der große VDH, usw. usw. usw. Immer muss der alte große Verband (auch jetzt schon andere langjährige Verbände) herhalten, um irgendwelche Fantasieausreden als Gründungszweck zu gebrauchen. In der Tat war es schon so, dass alt hergebrachte Zuchtgedanken, Einschränkungen in der Zucht, Vetternwirtschaft, konservatives Handeln, ungerechtes Bewerten auf Zuchtschauen, uvm. dazu führten, dass sich Gruppen  und Vereinsteile des VDH absplitterten und den Weg zu Neugründungen führten. Gerade die Kleinhundevereine wurden nur als „Zahlmeister“ des Verbandes gesehen. Jedoch wurde seinerzeit, bei den ersten Neugründungen von Vereinen und Verbänden, niemals der Sinn und Zweck außer Betracht gelassen, man wollte es besser tun, übersichtlicher gestalten, gerechter für Alle machen und offener für Alle sein. Die Ideale sollten die Gleichen sein - unter den selben Regeln der FCI - Niemals wurden jedoch wie heute, die Zuchtbestimmungen aufgeweicht, die Bewertungen auf Hundeschauen dermaßen missachtet (Heutzutage bekommt jeder Aussteller mindestens ein V2 - und missachtet in höchstem Maß  damit den Rassestandard), es wird in die eigene Tasche gewirtschaftet (Ausnahmen bestätigen die Regel), die Hierarchie und damit die Kontrolle über das Zucht – und Ausstellungswesen, in Frage gestellt:
Mitglieder sind Einzelpersonen im Verein, der Verein ist Mitglied in einem Verband. Der Verband ist zuständig für die Bestimmungen der Zucht, das Ausstellungswesen, die Ausbildung der Zuchtrichter und Zuchtwarte, das Ausstellen von Zuchtpapieren. Die Verbandsvertreter und Funktionäre werden demokratisch von den Vorständen der angeschlossenen Vereine gewählt.
Heute ist es jedoch leider so, dass jeder „Hanswurst“ – sofern er 6 Mitstreiter in seinen Reihen hat, einen Verein gründen kann, ihn im Vereinsregister (um das eV zu erhalten) eintragen lassen kann und sofern es die Satzung zulässt, die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bestätigt bekommt. Gerade Letzteres ist bei den meisten Neugründungen gar nicht mehr gegeben oder erwünscht, denn dann müsste man ja alle 3 Jahre das Kassenbuch vor dem Finanzamt vorlegen, müsste eine Steuererklärung abgeben, um die darauf folgende Gemeinnützigkeit bestätigt zu bekommen! Der Einblick in die Kasse wäre gegeben. Hier hapert es schon beim Großteil der neu gegründeten und ach so vollmundig aufgemotzten Homepage-Hundevereinen! Wer keine Vereins - SATZUNG in seiner Homepage veröffentlicht, hat immer etwas zu verbergen! Sei es in Sinn und Zweck, sei es in der Kontrolle durch die HV (Jahreshauptversammlung), sei es um Neuwahlen zu unterbinden – um die alleinige Kontrolle nicht zu verlieren! Auch die auszugsweise Veröffentlichung der Satzung, rechtfertigt keine Offenheit und Ehrlichkeit eines Vereines – hier wird klar gemauschelt, hier wird verborgen. Wer offen und ehrlich seiner Vereinsarbeit nachgeht, stellt sich in den Dienst seiner Mitglieder, dem Sinn und Zweck und dem Ziel des Vereines! Das nennt man auch EHRENAMTLICH!
Das gleiche Prinzip gilt für die Zuchtordnung der Hundevereine. Hier geht es etwas transparenter zu, denn eine Zuchtordnung kann nach Belieben geändert werden, aufgeweicht werden, lascher werden, oder wie auch gerne umschrieben: „Moderner“ gestaltet werden! Dazu braucht man keine HV (Hauptversammlung) um sie zu ändern, oder „anzupassen“. Hier haben kleine unseriöse Vereinchen die Möglichkeit neue Mitglieder zu gewinnen, um die Gelder besser zu sprießen lassen: denn eine weiche Zuchtordnung, lasche Zuchtkontrollen, Wurfabnahmen und Zuchttauglichkeitsschreibungen durch Tierärzte, unqualifizierte Zuchtwarte (z.B. haben noch niemals selbst gezüchtet), öffnen Tür, Tor und Angel für Betrug: Tierschutzbestimmungen werden nicht eingehalten, die Qualität der Zuchttiere (Krankheiten werden weiter oder hinein gezüchtet) leidet, unkontrolliertes Vermehren (nicht Züchten) wird gefördert, krankhaftes Ausbeuten der Zuchthündinnen wird gestattet, Haltungs-Unterbringungsfehler der Tiere, Krankheiten werden nicht erkannt, kranke Tiere nicht selektiert (aus der Zucht genommen). Das Allerschlimmste was durch solche Vereine und deren Zuchtbestimmungen passieren kann und wird: Es werden zuchtuntaugliche Hunde gepaart und auf den Markt (zum Verkauf angeboten) geworfen! Diese vermehren sich weiter, und so weiter und so weiter! Das Ergebnis: Eine ganze Hunderasse, die zur Zeit stark in Mode ist (und Geld bringt), wird gesundheitlich in weniger als 10 Jahren nicht mehr als gesund zu erachten sein: die Rasse ist kaputt! Das macht ja nichts, dann stürzen wir uns auf die nächste Hunderasse, die gerade IN ist, Hauptsache der Obolus stimmt! Und der "Verein" macht ja mit, es müssen ja Zuchtpapiere, Ahnentafeln, Zwingernamen ausgestellt werden – das bringt Kohle – in die Kassen und die Taschen der Verantwortlichen!
Um Unannehmlichkeiten zu entgehen, um Kontrolle durch einen starken, jedoch Zuchtbestimmenden Verband zu vermeiden, ja da ist es doch ganz einfach: Man geht erst gar nicht in einen Verband hinein, man kocht sein eigenes Süppchen! Was brauche ich einen Verband, das kostet nur Geld – das mir dann fehlt – igittigitt  - dann noch Bestimmungen für Zucht und Ausstellung – da laufen mir ja die Mitglieder weg! Das können wir nicht gebrauchen: Wir machen  unser eigenes Zuchtbuchamt, stellen selbst die Papiere aus, machen unsere eigenen Ausstellungsregeln ( 3 x V1 offene Klasse – das Championat kannst Du gleich mitnehmen, wir brauchen keine 365 Tagefrist wie beim FCI, aber bitte gleich bezahlen), Wurfmeldungen per E-Mail – kein Problem, Hündin 3 oder 4 mal hinter einander gedeckt – macht nichts – kann ja mal passieren, Hündin oder Rüde hat Vorbiss – na ja machen wir - Probewurf, Rüde oder Hündin zu groß, Fell zu kurz, zu untypisch – macht nichts – ist eben so – wir „züchten“ Hunde – keine Gebisse oder Haarkleider (So die wortwörtliche Aussage eines "sogenannten " Vereinsvorsitzenden, den ich persönlich kenne)! Meine Damen und Herren: Das ist nicht nur unseriös – das ist Betrug: An Tier, Besitzer, an der Hunderasse!
Wird Ihnen nicht übel, wenn Sie so was lesen? Mir schon!
Die Unfähigkeit der Verantwortlichen  im Hundevereinswesen, die Beschaffenheit des Deutschen Vereinsrechtes, lässt so etwas zu! UND noch viel schlimmer: Jeder Einzelne von uns fördert dieses Denken, wenn er: Auf Hundeausstellungen von Vereinen geht, die keinem Dachverband angehören, wenn er auf Hundeausstellungen geht, wo Verein und sogenannter Dachverband das EIN und DAS GLEICHE ist (man braucht ja keinen Dachverband – den gründen wir gleich selbst! Das sind dann die Super Intelligenten!) Es gibt auch Vereine, die geben einen Dachverband an, nur: Er existiert gar nicht! Klickt man den Dachverband an, dann wird diese Seite gerade bearbeitet, ist geschlossen, war nie offen, oder hat keinen gewählten Vorstand! In Deutschland gibt es z.B. auch unzählige UCI’s! Der Name – das Kürzel  selbst, „UCI“ ist ebenso wenig geschützt, wie das Kürzel „FCI“! Jeder kann sich Mitglied in irgendeiner UCI oder FCI nennen (neuerdings gibt es sogar Deutsche Vereine, die sich der "FCI-Spanien" angeschlossen haben, da kann man sich von vorherein ja denken, was damit bezweckt werden soll)! Nur besteht in den seltensten Fällen eine Verlinkung zu diesem "Dachverband", der Hinweis soll ja genügen, man ist irgendwo bei irgendjemandem angeschlossen - wenn interessiert das schon - ?!
Ganz toll ist es auch, wenn auf Hundeausstellungen nach Fantasietiteln gehamstert wird: Es wird ja angeboten: Österreichsieger in der Pfalz oder im Schwäbischen (x - mal im Jahr  in Deutschland), Australiensieger in Baden-Württemberg, USA – Sieger in Hessen, Thailandsieger (und Bangkoksieger) in der Pfalz, usw. usw. Was soll das? Was bezweckt man damit? Das Gleiche gilt für die Championate: Nach FCI - Regeln darf ein Nationales und Internationales Championat erst verabreicht werden, wenn zwischem der 1. und 3. Anwartschaftskarte 1 Jahr liegt (wenige Toleranztage werden geduldet). Beim Internationalen Championat gilt das Gleiche, nur muss dabei sogar ein Titel im AUSLAND (gegebenerfalls im Grenzgebiet) erzielt worden sein! Wie handhaben dann die unseriösen Vereine diese Angelegenheit, um an die Gelder der Hundebeitzer zu kommen? Sie verzichten auf die 365 Tage Frist! Wir machen am Besten gleich eine 3 - Titel Siegerschau! 3 Anwartschaftskarten - her damit - Championat kannst Du gleich mitnehmen! Brauchst nur noch zu bezahlen! Da haben wir dann Rassehunde, die schon mit 17 - 18 Monaten in der Ehrenklasse Gold starten! WOW! Was für ein Kerl haben wir denn da? Da verblassen doch alle anderen Hundebesitzer vor Neid! Man muss natürlich nur aufpassen, dass man bei keiner Ausstellung unterkommt  wo man es FCI gerecht genau nimmt - da kann man dann schon abschmieren, aber kein Problem - es gibt ja genügend kleine Hundeschauen - die verstehen das schon zu handeln, Hauptsache der Rubel rollt! Da hamstert man dann auch noch so  ganz nebenbei locker den Weltsiegertitel - bei gerade mal 25 Ausstellungshunden!
Welches EGO soll da aufgewertet werden? Das vom Zuchthund? Das vom Besitzer? Glauben Sie mir: Ihr Hund scheißt auf den Titel! Er will gesund gehalten und gesund ernährt werden, er will zusammen mit Ihnen sein, unter Genossen – auch auf Ausstellungen – aber bleiben Sie seriös – fördern Sie nicht den Eigennutz und die Taschen von Unseriösem!
Den VDH freuen solche Praktiken, sieht er sich in seiner Meinung über die „Dissidenten“ doch bestätigt!
Unseriös sind auch Züchter und Funktionäre, die den Verein wie das Hemd wechseln!
Ich kenne Züchter, die sind innerhalb von 2 Jahren, in 4 oder 5 verschiedenen Vereinen, Mitglied gewesen und immer war angeblich der Verein am Wechsel Schuld! Hier verbirgt der Züchter immer etwas! Es ist unlogisch, dass der gleiche Züchter immer unterschiedliche Zucht-Papiere dem Käufer präsentiert! Hier liegt irgendetwas im Argen, Verborgenen, sei es in der Zucht (Verfehlungen, Betrug, Tierhandel, Ausbeutung der Tiere, etc), oder in der Rechtsbeschaffenheit der Person!
Das Gleiche gilt für so genannte Funktionäre im Verein: Immer wieder tauchen die gleichen Namen in unterschiedlichen Vereinen auf (das gilt nicht für Vereinsfunktionäre, die unter dem gleichen Verbandsdach agieren)! Es gibt Zuchtwarte und Zuchtrichter, Vorstandsmitglieder, die wegen Unfähigkeit oder Verfehlungen, irgendwo „verabschiedet“ worden sind und dann ihr Unwesen und ihre Unzufriedenheit in anderen Verbänden suchen: Man war ja mal Irgendwer – das kann man nicht so einfach aufgeben! Und glauben Sie mir: Solche Menschen stiften überall ihren Unfrieden – solche Menschen können nur eine kurze Zeit ihr wahres Gesicht verbergen, dann kommt es wieder durch – nur ist dann der Schaden, den sie angerichtet haben, meist nicht mehr reparabel! Vereine zerfallen – Mitglieder treten aus – sind zerstritten! Wenn dann solche Leute überhaupt nicht mehr irgendwo unterkommen, wenn sie bei keinem Verein mehr Fuß fassen können, dann passiert mit das Schlimmste:
Sie gründen einen neuen Verein – mit Folgen siehe oben!
Michael Kraft
1. Vorsitzender URCI e.V.

Sachkenntnisnachweis ist Pflicht in Deutschland

Züchterseminar

In den Bundesländern wird vom Züchter eine Sachkenntnisprüfung verlangt. Wir wollen IHNEN hiermit die Kenntnisse in Zucht, Aufzucht, Haltung und die notwendigen gesetzlichen Vorraussetzungen vermitteln. Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung, die den Nachweis der "Sachkenntnis" bestätigt.
Die Union der Rassehunde Clubs 1972 International eV besteht darauf, dass. für alle Neuzüchter dieser Kurs ein "MUSS" ist, oder Sie verschaffen sich dieses Dokument beim Zuständigen Veterinäramt. Neuzüchter ab 2005 müssen es vorlegen, sonst erstellen wir keine Pässe mehr. Fernmündlich gemachte "Seminare" sind nicht zulässig. Dieses Wissen genügt nicht - nur Geldmacherei von Einigen Anbietern.
Teilnehmen Können alle Hundefreunde. Mitgliedschaft in einem URC - Verein ist nicht erforderlich.
Unsere Züchterseminare finden im Monat März im Raum Baden-Baden/Rastatt statt und in den Monaten Juni und Oktober in 66851 Bann (Rheinland-Pfalz) statt! Beginn stets um  9.30 Uhr. Schauen Sie nach unter Termine und reservieren Sie sich rechtzeitig Ihren Platz! Unsere Seminare sind stets ausgebucht und genießen einen äußerst großen Stellenwert - weil äußerst kompetent und informativ, sowie kurzweilig.

National oder International?

National oder International?
Wir verweisen noch einmal ausdrücklich auf den unten abgedruckten Artikel "Dachverband":
Ein nicht an einem Dachverband angeschlossener Verein, kann weder Internationale Titel, noch Anwartschaftskarten für ein Internationales Championat vergeben! Die URCI wird solche Praktiken nicht anerkennen! Berücksichtigen Sie diese nicht neue INFO, für Ihre Ausstellungsplanungen - und Championatseinreichungen! Das Zuchtbuchamt der URCI ist angewiesen, bei Nichtbeachtung Ihre Championatsanträge unbearbeitet zurück zu senden!
In letzter Zeit wird sehr gerne über das Thema Dachverband (National oder International) diskutiert, als kleines Beispiel möchte ich hier einmal den großen DFB angeben: Deutscher Fussballbund e.V.. Dies ist ein Dachverband auf Nationaler Ebene! Ihm sind die nationalen Fussballvereine (wie z.B. Bayern München) als VEREINSMITGLIEDER angeschlossen: Er ist zuständig für Deutsche (also Nationale) Meisterschaften und ähnlich auf deutscher Ebene ausgerichtete Veranstaltungen, wie auch den DFB-Pokal. International auf Europäischer Ebene ist die UEFA zuständig, weltweit ist es die FIFA, dem der DFB, als Verein unter Vielen, angegliedert (sprich: Mitglied) ist! Keinesfalls kann ein Nationaler Verband sich "International" nennen, ob im Ballsportbereich oder im Hundewesen! Es gibt zwar Nationale Hundevereine, die International tätig sind, sei es durch ihre ausländischen Mitglieder, oder durch Veranstaltungen (Hundeausstellungen) im Ausland - aber dies berechtigt keinen Verein - sich als INTERNATIOINALERER VERBAND (oder Dachverband) zu titulieren! Auch wenn er es sogar "schöngeistig" in seiner Satzung verankert hat! ÜBRIGENS: Ein seriöser Verein und auch Verband, hat seine Satzung immer auf seiner Homepage stehen! Stöpern Sie einfach mal so ein paar Hundevereins-Homepages durch: Wer nichts zu verbergen hat, oder wer sich großmundig Internationaler Verband nennt, der hat seine komplette Satzung (nicht nur die Zuchtordnung) und dessen Zweck veröffentlicht! Da bleibt dann nicht mehr viel übrig vom "Dachverband"! - und so manches "Dachverbändchen" entpuppt sich dann doch als "Minivereinchen", mit gerade mal ein paar Mitgliedern (Einzelpersonen)! Traurig aber wahr! - und die Zeche bezahlen mal wieder ein paar unbescholtene Aussteller!

Warum Dachverband - warum Internationaler Dachverband

Warum Dachverband - warum Internationaler Dachverband?
Jeder nationale Hundeverein muss einem Internationalen Dachverband angeschlossen sein, um überhaupt Internationale Titel bei Rassehundeausstellungen, sowie das CACIB vergeben zu können!
In Deutschland gibt es unzählige Hundevereine - darunter sind  einige bekannte Vereine und viele nicht so bekannte.Sie alle haben größtenteils die unterschiedlichsten internationalen Dachverbände, zumindest dem Namen nach. Denn die Meisten verfolgen das gleiche Ziel: Förderung der Rassehundezucht, Austausch mit anderen Ländern, Verbund von vielen kleinen Organisationen zu einer großen Internationalen Vereinigung.
Durch die Mitgliedschaft  eines Nationalen Vereines oder Verbandes in einem Internationalen Verband, wird eine Internationale Rassehundeschau geschützt und die Vergabe von Internationalen Titeln überhaupt erst möglich.
Der bekannteste Internationale Dachverband ist die "FCI" mit Sitz in Belgien, ihr gehört der VDH e.V. in Deutschland an und andere ausländische Vereine., die dem VDH in Zuchtkriterien etc. gleichgestellt sind.
Andere Vereine die nicht dem VDH angeschlossen sind, nennt man Dissidenz-Vereine. Diese sind anderen Internationalen Dachverbänden angeschlossen und werden von der FCI nicht anerkannt, obwohl die Verbände fast alle nach den FCI-Standards richten und Zuchtzulassungen dementsprechend ausgerichtet sind.
Nun gibt es in letzter Zeit verstärkt Hundevereine, die ihr "Eigenes Süppchen kochen" und keinem Dachverband angehören und trotzdem Internationale Hundeschauen mit Vergabe des CACIB anbieten:  Dies ist Betrug am Aussteller!  Das Erwachen ist meist groß, wenn ein Championat eingereicht wird und diese Scheinchampionate dieser "Minivereinchen" dann nicht anerkannt werden!
Informieren Sie sich unbedingt, welcher Dachverband eine von Ihnen ausgesuchte Hundeausstellung schützt und wenn ja, ob dieser Dachverband überhaupt in einem Vereinsregister eingetragen ist und nicht nur "scheinexistiert" !  Manchmal wird auch ein Dachverband angegeben, der überhaupt nicht als e.V. ( = als eingetragener Verein im Amtsregister/Vereinsregister registriert) eingetragen ist. Dies kann man leicht überprüfen: Schauen Sie sich an, ob ein gewählter Vorstand mit Namen überhaupt existiert, ob es überhaupt je eine Hauptversammlung gegeben hat der diesen Vorstand dann auch gewählt hat, ob eine Registernummer und ein Vereinssitz angegeben ist! Gegebenenfalls genügt ein kurzer Anruf beim Amtsregister = der ist kostenlos! Dies gilt auch für Züchter, die sich solch einem "Vereinchen" anschließen wollen und sich dieser mit  "International anerkannten Papieren" brüstet! Lassen Sie sich nicht hinter das Licht führen! Es ist Ihr Geld, das Sie sonst zum Fenster rausschmeisen!
Aus diesem Grund erkennen alle seriös und ordentlich eingetragene Dachverbände, Anwartschaftskarten für Championate von Vereinen ohne Dachverband nicht an! Die URCI folgt uneingeschränkt diesem Schritt! Auch Pseudo-Dachverbände, die ohne Vorstandschaft angegeben werden, finden bei uns keine Anerkennung! Bevor Sie auf einer Hundeausstellung Ihren Hund anmelden, informieren Sie sich, ob Diese überhaupt von einem Dachverband geschützt wird!  Die bittere Erkenntnis über hinaus geworfenes Geld kann so verhindert werden!

Falscher Vereinsname

Falscher Vereinsname
Sollte sich ein Verein falsch, oder unrichtig titulieren, dass heisst, wenn er sich auf seiner Homepage, bei Verlinkungen, bei der AUSSTELLUNG VON AHNENTAFELN; URKUNDEN ODER CHAMPIONATEN mit einem nicht existenten Namen bezeichnen, haftet der Vorstand komplett für den entstandenen Schaden und ist voll regeresspflichtig für alle Folgeschäden (Neuausstellung von Papieren jeglicher Art, Nichtanerkennung von Zuchtpapieren und ihre Folgen). Das Gleiche gilt auch beim Kauf oder Miete eines falsch titulierten Vereines, z.B. bei Gebäuden oder Gelände, sowie Vereinsutensilien!  Sollte der Vorstand finanziell nicht in der Lage sein, diese Schäden auszugleichen, kann per Gerichtsbeschluss jedes x-beliebige Mitglied zur Rechenschaft gezogen werden! Das Privatvermögen einzelner Personen und Mitglieder ist in diesem Fall nicht geschützt! Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Beispiel:
Sollte nun niemals auf einer HV, oder außerordentlichen HV, bedingt durch eine 2/3 Mehrheit eine Namensänderung beschlossen worden sein und sollte Dies nicht beim Vereinsregister eingetragen worden sein, sind alle je ausgestellten Ahnentafeln, Urkunden, Championate, etc. null und nichtig! Denn somit würde ein Verein mit einem bestimmten Namen, oder Kürzel, gar nicht existieren, bestenfalls auf dem Papier! Haftung für alle Schäden, siehe oben!
Die Satzungen seriöser Vereine kann jeder auf deren Homepage nachlesen! Sollte Diese fehlen, wird etwas verschleiert, oder ist im günstigsten Fall unseriös, da hier mit an Sicherheit großer Wahrscheinlichkeit, in die eigene Tasche des Verantwortlichen (Vorsitzenden) gewirtschaftet wird! Überprüfen Sie unbedingt die gesamte Satzung Ihres Vereines, oder fordern Diese an! Auch hier wichtig: Fordern Sie die aktuelle Satzung mit Datum an, sonst bekommen Sie vielleicht eine Alte, längst geänderte Vereinssatzung!

Verpaarungen mit Fremdrüden anderer Vereine

An alle Züchter in der URCI:
Bitte beachten Sie bei Ihren Verpaarungen, dass seit dem 10. Oktober 2009 alle Hunde unter 45 cm, die neu zur Zucht herangezogen werden, eine Patella-Untersuchung haben müssen! Erlaubt wird nur noch Grad 0 und Grad 1. Für Hunde, die vor diesem Datum zuchttauglich geschrieben worden sind, entfällt diese Pflichtuntersuchung und ist freiwillig (wird allerdings empfohlen)! Ebenso gilt seit diesem Datum die HD - Untersuchung als Pflicht für alle englische Bulldoggen - Rassen! Die ED - Untersuchung für Hunde über 45 cm besteht schon seit 4 Jahren bei uns!
Sollten Sie Verpaarungen mit Fremdrüden anderer Vereine/Verbände vornehmen wollen, ist diese Vorgabe unbedingt zu beachten!
Es gibt Vereine, die weder eine ED-Untersuchung bei Großrassen, noch eine Patella-Untersuchung bei Kleinrassen zur Pflicht haben! Ebenso wenig zum Teil auch eine HD-Pflichtuntersuchung bei den Englischen Bulldoggen! Diese Unverantwortlichkeit, die ja zum Wohle unserer Hundezucht dient, dürfen nicht durch Unachtsamkeit gefördert werden. Zudem sichern Sie sich rechtlich ab, wenn diese Pflichtuntersuchungen vorgenommen wurden und Probleme mit dem Käufer Ihrer Welpen bei einem Rechtsstreit auftreten können!
Positiver Nebeneffekt unserer Zuchtvorgaben ist:
Sie steigern den Wert Ihrer Hunde gegenüber den Mitbewerbern anderer Vereine! Argumentieren Sie bei einem Welpeninteressenten, mit unseren strengeren Zuchtvorgaben gegenüber anderen „laschen" Vereinen, die solche Zuchtordnungen nicht besitzen und damit auch nicht die Tierschutzverordnungen einhalten! Das gleiche Argument zieht auch bei unserer Kennzeichnungspflicht! Wir CHIPPEN - wir quälen unsere Hunde nicht durch den „alten Tätowierungswahn" einiger immer noch rückständiger Züchter, die damit unseren Tieren unnötige Schmerzen verursachen!
Michael Kraft Hauptzuchtwart URCI

Keine Anerkennung der ZTP durch Tierärzte

 Keine Zuchttauglichkeitsschreibungen mehr für Jungrüden und Junghündinnen durch Tierärzte!
Die bisher gängige Praxis, Junghündinnen und Jungrüden, die zum Erstenmal als Zuchttiere eingesetzt werden sollen, bzw. belegt werden sollen, vorher von einem Tierarzt zuchttauglich schreiben zu lassen, nur weil ein Zuständiger Zuchtwart weiter als 150 km vom Züchter entfernt wohnt, wird ab sofort nicht mehr anerkannt! Wir haben wiederholt feststellen müssen, dass Veterinäre zu oft ,zugespielte Gefälligkeitsgutachten dem Züchter gewährt hatten, ohne von der spezifischen Rasse überhaupt Ahnung zu haben! Es ist dem verantwortungsbewussten Hundezüchter ohne weiteres zuzumuten, auf eine Rassehundeausstellung zu gehen und dort wenn möglich, eine Zuchttauglichkeitsprüfung bei seinem Rüden oder seiner Hündin durchführen zu lassen! Die einmaligen Zuchttauglichkeitsgebühren dürften bei einem Rassehund von guter Qualität, ohne weiteres verschmerzbar sein! Des Weiteren werden auch Wurfmeldungen durch Tierärzte, die mit: ok oder oBB (ohne besonderen Befund) gekennzeichnet sind, nicht mehr anerkannt! Solche nichtssagenden Aussagen können später bei Streitigkeiten vor Gericht, nicht als Beweis aufgeführt werden und untergraben die konsequente Arbeit unserer Zuchtwarte, die für ihre Wurfabnahmen den Kopf herhalten müssen! Dies war bisher sowieso nur gestattet, wenn ein URCI-Zuchtwart weiter als 150 km vom Züchter entfernt wohnt!
Wir züchten alle, Klasse - und Rassehunde und sollten dem entsprechend auch verantwortungsbewusst handeln! Schliesslich kann man beim späteren Interessenten und Käufer diese Angaben als zusätzliches positives Verkaufsargument mit einbringen!

Michael Kraft, Hauptzuchtwart URCI