Richter- Zuchtwartordnung

Bedingungen Richter-Zuchtwart

Unsere Zuchtrichter und Zuchtwarte werden nicht ernannt, sondern müssen eine Prüfung ablegen.

Hierzu gehört auch die Anwesenheitspflicht unser Richter und Zuchtwarte bei unserer alljährlich stattfindenden Richter - und Zuchtwarttagung! Diese muss in 2 Jahren einmal absolviert werden. Bei 2-jähriger Abwesenheit, oder 3 x hinter einander nicht erfolgter Teilnahme, ruht die Tätigkeit dieses Funktionärsamtes und kann erst wieder bei Anwesenheit der kommenden Tagung im Folgejahr aufgenommen werden. Für neu geprüfte Formwertrichter und Zuchtwarte besteht eine uneingeschränkte Anwesenheitspflicht im Folgejahr! Dies dient der Aktualisierung des Fachwissens und Wissenserweiterung zugunsten unserer Züchter und Rassehundeaussteller. Wir möchten hiermit gewährleisten, dass unsere Funktionäre stets auf dem Neuesten Stand sind.

Beispiel: Gesetzesänderungen in Tierhaltung, Kaufrecht,

               Rassestandardänderungen-Aktualisierungen

               Gesundheitsvorschriften bestimmter Hunderassen

Unsere Prüfungen zum Zuchtwart oder Zuchtrichter bestehen aus einer schriftlichen, mündlichen, sowie praktischem Teil.

Zur Grundeignung eines URCI-Zuchtwartes gehören mindestens 5 eigen gezogene Würfe.

Zur Grundeignung zum Form/Zuchtrichter muss man mindestens 15 x mal bei einer Internationalen Rassehundeschau als Ringschreiber tätig gewesen sein.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über den 1. Vorsitzenden des angeschlossenen URCI-Vereines in dem der Richter-Zuchtwartanwärter Mitglied ist. Dieser bürgt für die persönliche fachgerechte, sowie charakterliche Eignung des Prüflings zu diesem Amt.

Der Hauptzuchtwart der URCI e.V.