Richterordnung

Richterordnung

 

URCI e.V.
ALLGEMEINE REGELN FUER RICHTER / RICHTERIN, RINGSCHREIBER UND RINGHELFER BEI AUSSTELLUNGEN:
(URCI HJKVS JANUAR 2012)

URCI Richter/innen repräsentieren gegenüber den Ausstellern und der Öffentlichkeit unseren Dachverband, die URCI e.V. bzw. den Veranstalter.

Beim Richten hat der Richter/in den Richterausweis mitzuführen.

Es dürfen nur Rassen/Klassen gerichtet werden, für die die Zulassung erteilt wurde.

Die Prüfung der Stammbäume, Ahentafeln und Zwingerbücher erfolgen nur durch die Ausstellungsleitung bei der Meldung, nicht durch den Richter im Ring. Bei Unklarheiten ist die Ausstellungsleitung zur Klärung heranzuziehen. Einzige Ausnahme ist die Prüfung der erreichten Championate. Auch hier ist bei Unklarheiten die Ausstellungsleitung zu informieren, die dann entscheidet.

 

Die Bewertung ist nach den URCI, FCI, AKC - Standards vorzunehmen, außer bei nicht FCI anerkannten Rassen.

Wer Zuchttauglichkeits-Beurteilungen vornimmt, wird von der Ausstellungsleitung festgelegt. Diese müssen dann aber gemäß URCI-Standard vorgenommen werden (Ausgenommen Jagd - Vielseitigkeits - Begleithunde - Agility - Prüfungen).

Hunde aus richtereigener Zucht oder Eigentum dürfen nicht selbst gerichtet werden. Im Ehrenring darf ein Richter, wenn von ihm gezüchtete, oder in seinem bzw. Familienbesitz befindliche Hunde mitlaufen, nicht mitrichten.

Die zum Richten vorgegebene Zeit von ca. 5 - 7 Minuten ist nach Möglichkeit einzuhalten.

Findet eine Richterbesprechung statt, ist die Teilnahme Pflicht, bei wiederholter Nichtteilnahme erfolgt eine Rüge.

WÄHREND DES RICHTENS, bzw. im Ring, ist das Rauchen, Telefonieren und der Genuss von Alkohol nicht gestattet.

Höflichkeit, korrektes Verhalten, sowie zweckmäßige Kleidung sind eine Selbstverständlichkeit. Gute Menschenführung wird vorausgesetzt.

Werbung in eigener Sache als Richter/in ist nicht gestattet.

ANDERE RICHTER DÜRFEN NICHT ÖFFENTLICH KRITISIERT WERDEN. ES IST NICHT NUR UNSPORTLICH, SONDERN ABSOLUT NICHT ERLAUBT. (VERSTÖSSE WERDEN INTERN GEREGELT)

OHNE BEWERTUNG IST EIN AUSSTELLER AUS DEM RING ZU VERWEISEN WENN:

1. NACHWEISLICH EIN TÄUSCHUNGSMANÖVER VORLIEGT (Falsche Papiere, Faking, Manipulation am Hund um Fehler zu vertuschen.

2. Wenn DER HUND AGGRESSIV MENSCHEN GEGENÜBER IST, ebenso anderen Hunden gegenüber.

3. GANGWERK UND BEWEGUNGSABLAUF NICHT BEURTEILBAR IST.

4. KONTROLLE VON GEBISS, HODEN, RUTE, HAARKLEID ODER GEBÄUDE NICHT MÖGLICH IST.

5. Stachelhalsband, Würger oder Geschirr trotz Hinweis nicht abgelegt wird.

6. DER HUND VON AUSSERHALB DES RINGS LAUTSTARK BEEINFLUSST WIRD (Double-Handling 2. Verwarnung).

Bei vorsätzlicher schwerer Manipulation kann in Verbindung mit der Ausstellungsleitung eine Disqualifikation ausgesprochen werden. Bei uneinsichtigem Verhalten kann zudem ein Ausstellungsverweis ausgesprochen werden.

Zutritt zum Ring erst nach Aufforderung durch den Richter/in oder nach Auftrag des Richters/in durch das sonstige Ringpersonal