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Ordnung Richter-Zuchtwart

Allgemeine Regeln für Richter/Richterin, Ringschreiber und Ringhelfer bei Ausstellungen
1. URCI-Richter und Richterinnen repräsentieren gegenüber den Ausstellern und der Öffentlichkeit unseren Dachverband, die URCI e.V. bzw. den Veranstalter.
 
2. Beim Richten hat der Richter/in den Richterausweis mizuführen.
 
3. Es dürfen nur Rassen/Klassen gerichtet werden, für die die Zulassung erteilt wurde.

4. Die Prüfung der Stammbäume, Ahnentafeln und Zwingerbücher erfolgen nur durch die Ausstellungsleitung bei der Meldung, nicht durch den Richter im Ring. Bei Unklarheiten ist die Ausstellungsleitung zur Klärung hinzuziehen. Einzige Ausnahme ist die Prüfung der erreichten Championate. Auch hier ist bei Unklarheiten die Ausstellungsleitung zu informieren, die dann entscheidet.

5. Die Berwertung ist nach dem URCI, FCI, AKC - Standard vorzunehmen, außer bei nicht FCI anerkannten Rassen.

 

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