Defintion:
Was ist ein Verband?
Allgemein: Der Begrff "Verband" bezeichnet den Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Interessen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele.
Politisch:
Vebände sind Vereinigungen, deren Aufgabe es ist, die besonderen Interessen ihrer Mitglieder in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen (Lobbyisten). Zu diesem Zweck sind V. sehr unterschiedlich organisiert, z.B. 1) als Massenorganisationen (z.B. Gewerkschaften), 2) als Interessen-V. (z.B. der Allgemeine Dt. Automobil Club, ADAC), 3) als Fach-V. (z.B. V. des Fleischerhandwerks), 4) als Berufs-V. (z.B. der Verband der Flugzeugführer und Flugingenieure Cockpit), 5) als Standesorganisationen (z.B. der Deutsche Beamten Bund, DBB) usw. Adressaten der verbandspolitischen Arbeit sind neben Staat und Politik auch die Öffentlichkeit und die Medien sowie die eigene Mitgliedschaft (Werbung neuer Mitglieder, Mobilisierung von Unterstützung).
(aus: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de,
http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=R15H02)
Was sind Verbände?
Verbände bündeln die Interessen der einzelnen Mitglieder zur Erreichung gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen ( z.B. ARCD, HUBU oder DFF). Sie existieren und agieren in allen Gesellschaftsbereichen. Verband ist nicht gleich Verband. Sozial- und Politikwissenschaft unterscheiden mannigfaltige Erscheinungsweisen der Verbände. Wirtschafts-, Berufs- und Wissenschaftsverbände, Kultur- und Sportverbände, Sozial und Wohlfahrtsverbände – auch politische Parteien und Gewerkschaften, Kammern und Schutzverbände (GEMA, Güteschutzvereine etc.) zählen dazu.
Im Verbändeverzeichnis des Deutschen Verbände Forums werden die Verbände nach ihren Handlungsfeldern in die fünf Bereiche: (1) Arbeit und Wirtschaft, (2) Gesellschaft und Politik, (3) Freizeit und Kultur, (4) Bildung und Wissenschaft sowie (5) Gesundheit und Soziales eingeteilt. Die meisten Verbände haben die Rechtsform „eingetragener Verein“, unterliegen also dem Vereinsrecht. In Deutschland existieren etwa 8.500 hauptamtlich geführte Verbände. Das Deutsche Verbände Forum führt etwa 14.000 Adressen von Verbänden und Organisationen. (vergl. Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ und „Verbände und Organisationen der Wirtschaft“)
Entwicklungsphasen von Verbänden
Auch Verbände durchlaufen von ihrer Gründung bis zu ihrem möglichen Ende typische Entwicklungsphasen, wobei die Phasenübergänge durch Krisen gekennzeichnet sind, zu deren Bewältigung eine Neuausrichtung des Verbandes und seiner Strukturen erforderlich ist. Das ist das Ergebnis einer von dem Verbandsforscher Prof. Dr. Burkhard von Velsen-Zerweck unter dem Titel „Dynamisches Verbandsmanagement“ vorgelegten Studie.
Kleines ABC der Verbände - ein Mini-Kompendium
Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen oder Körperschaften aller Art, die sich in der Rechtsform eines Vereins freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur verfügen.
Das Merkmal der Freiwilligkeit unterscheidet Vereine und Verbände von den Kammern für Gewerbe und Freie Berufe, bei denen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft besteht.
Dachverband
Ein Dachverband ist eine Organisation, die aus mehreren thematisch-fachlich oder regional zusammengehörigen Unterorganisationen (Vereinen) besteht.
Ein Dachverband ist davon geprägt, dass die Mitglieder in der Regel keine natürlichen, sondern nur juristische Personen sind. Dabei beschränken sich die Dachverbände (z.B. URCI) in ihrer Außenwirkung meist darauf, allgemeine Ziele der Mitglieder summarisch in der Öffentlichkeit zu vertreten. Sie dient der besseren Verfolgung gemeinsamer Anliegen. Gemeinsame Anliegen können die internationale oder interdisziplinäre Kooperation mit anderen Organisationen sein, die bessere Ausbildung der Mitglieder, die Abhaltung von Kongressen usw. Ein Beispiel dafür, dass solche Dachverbände auch eine international normative Kraft darstellen, ist die geowissenschaftliche Union. Nach innen besteht ihre Aufgabe normalerweise in der Interessenaggregation, -selektion und -artikulation, sowie in Aufgaben der fachlichen oder regionalen Integration. Die spezifischen Interessen der Unterorganisationen sind möglichst gut zu harmonisieren, um ein geschlossenes Bild und damit verstärkte Wirkung in der Öffentlichkeit zu erzielen. Die zweite wichtige Aufgabe ist die Dienstleistungsfunktion gegenüber den Mitgliedern. Manche Dachverbände haben sich mit anderen Dachverbänden zu Spitzenverbänden zusammengeschlossen oder haben über die allgemeinen Aufgaben hinaus Spitzenverbandsfunktion. Gefunden auf http://de.wikipedia.org/wiki/Dachverband
Dachverband =
Dachverband [m. 2 ] übergeordnete Organisation,
Dachorganisation von mehreren einzelnen Organisationen
Gefunden auf http://www.enzyklo.de/lokal/42303
Dass heisst mit anderen Worten:
ARCD, FRZ, HUBU oder DFF (Dogs Friends and Fun = wurde von ehemaligen HUBU-Funktionären gegründet) und etliche mehr, dürfen allenfalls nur Nationale Championate vergeben!
CACIB - Anwartschaftskarten sind demnach ungültig -
und werden dementspechend von der URCI weder anerkannt noch bei kommenden URCI - Ahnentafeln eingetragen!