Banner

Die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen geben, wenn auch langsam, Aussicht auf Hoffnung zur Einsicht bei den Deutschen Hundezüchtern: Ist allein schon der Sachkenntnisnachweis Pflicht zum Züchten und wird dies immer mehr durch die örtlichen Behörden überprüft, was ja seltenst von kleinen Hundevereinen angeboten werden kann, so ist auch eine stete Informationspflicht der Vereine an ihre Mitglieder unausweichlich verpflichtend! Denn die Verordnungsflut an die Tierhalter muss stetig informell an Züchter weiter gegeben werden (hier scheitert es schon bei den meisten Vereinen), wenn man nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten möchte! Hierzu reichen natürlich bloße Hundeausstellungen nicht aus, was ja gerne mehrheitlich von deutschen Hundevereinen als alleinige „Vereinsaufgabe“ für seine Mitglieder angesehen wird! Anstatt seine Züchter zu unterstützen, mit Hilfe gut ausgebildeter Funktionäre (Zuchtwarten), die auch wirklich Ahnung von der Materie haben, werden immer noch ernannte und nicht geprüfte (auch nie gezüchtet, weder schriftliche noch praktische Prüfung), dem Vereinsvorstand nahe stehende Personen auf unerfahrene und blauäugige Anfänger losgelassen. Diese wissen noch nicht einmal aus wie viel Zähnen ein Welpen – oder Erwachsenen - Hundegebiss besteht, geschweige denn, wieviel Wirbel ein Hund hat! Vom Rassestandard der von ihnen zuchttauglich geschrieben Hunde ganz einfach zu schweigen! Die nun geplanten Gesetzesvorlagen für Hundevereine und ihre Funktionäre, geben Grund zum Anlass der Hoffnung, dass es zukünftig verschärfte Überprüfungen für ausübendes Funktionärswesen in der Hundezucht geben wird, in der insbesondere Zuchtwarte und Zuchtrichter im Fokus stehen und auf ihre "Ausbildung“ und "Qualifikation", Rede und Antwort stehen müssen. Geprüft werden sollen zukünftig auch Hundezuchtvereine, die nie Informationsabende, oder ähnlich weiterbildende Maßnahmen zur Wirbeltierzucht anbieten. Hier soll ein weiterer Riegel dem Wirbeltierzuchtmissbrauch vorgeschoben werden und als strafbare Handlung strafrechtlich verfolgt werden. Die URCI e.V. begrüßt solche Maßnahmen und weist auch auf die in der Schweiz bereits erfolgten Gesetzesvorlagen für Züchter und Hundebesitzer hin, die in Deutschland als Vorbild dienen sollen! Ein Vereinssterben in der Hundeszene wird somit unausweichlich bleiben, sollten alle diese vorgeschlagenen Gesetzesverordnungen durchgesetzt werden, denn wer möchte sich schon einen Eintrag im gesetzlichen, polizeilichen Führungszeugnis nachsagen lassen??!!