§ 11 b des Tierschutzgesetzes......
1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingte Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
2)es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, das Nachkommen
a) mit Leiden verbundene, erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit Leiden verbundene, erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Aggressionen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutze der Tiere erforderlich ist, die erblich bedingten Veränderungen, Verhaltensstörungen undAggressionssteigerung nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere bestimmte Zuchtformen und Rassemerkmale zu verbieten oder zu beschränken.
In § 18 heißt es dann:
Wer eine Tätigkeit ohne die nach § 11 erforderlichen Erlaubnis ausübt oder einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5106 € (zehntausend Deutsche Mark) belegt werden.
Was heißt dies nun?
Die UNION, als Zuchtbuchführender Verband hat sich an diese Vorschriften zu halten und wird dies auch tun. Wir gehen davon aus, dass langjährige Züchter den Nachweis der Sachkunde erbracht haben. Neuzüchter müssen ihn erbringen, bevor die Union ihnen einen Zwingernamen schützt und Welpenpässe ausstellt
Auf Grund dieser Tatsache bietet die Union Züchterseminare an. Unterlagen und Auskunft
erhalten sie in ihren Vereinen oder aber auf der Geschäftsstelle der URCI 1972 e.V.
Union der Rassehunde-Clubs 1972 e.V.